GSB 7.1 Standardlösung

Tierseuchenkassenregister

Register-ID: 1852316

Allgemeines

Beschreibung

Die Tierseuchenkassen der Länder führen ein Register über alle Nutztierhaltende, die bei der jeweiligen Tierseuchenkasse gemeldet sind.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Register wird zur Vermeidung der Ausbreitung von Tierseuchen, zur Erhebung von Beiträgen zur Mitfinanzierung von Entschädigungen der Tierhalter im Tierseuchenfall sowie ggf. für Beihilfezahlungen für vorbeugende Maßnahmen geführt.
Die Angaben zu Tierarten und Tierzahlen dienen dabei der Erhebung der Beiträge.

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Die Tierseuchenkassen der Länder verfügen jeweils über eigene Internetauftritte; dort stehen verschiedene Formulare (Tierbestandsmeldung, Anträge auf Entschädigungen und Beihilfen) zum Download bereit.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 26 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
§ 20 Abs. 1 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)

Sowie Ländergesetze und -verordnungen.

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

NutztierhalterMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851216

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Nutztierhaltende sind diejenigen Personen, die ein Tier halten, betreuen oder zu betreuen haben, mithin also die tatsächliche Verfügungsgewalt über ein Tier haben. Die Eigentumsverhältnisse spielen hierbei keine Rolle.

Stichwörter
Merkmale
NutztiereMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851218

Klassifikation

Materielle Güter

Beschreibung

Nutztiere, deren Haltung der Tierseuchenkasse gegenüber anmeldepflichtig sind: Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Geflügel, Bienen/Hummeln und Fische.

Merkmale

Qualität

Jeder Haltende von meldepflichtigen Nutztieren ist zur Meldung verpflichtet und hat entsprechend Beiträge zu entrichten. Der Abdeckungsgrad bei den landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhaltungen ist als hoch einzustufen, für Hobbyhalter kann dies nicht bewertet werden.

Periodizität und Aktualität

Die Nutztierhaltenden haben nach Vorgaben der länderspezifischen Rechtsgrundlagen die Art und Anzahl der im Bestand vorhandenen Tiere zu einem festgelegten Stichtag der Tierseuchenkasse zu melden. Dies gilt ebenso für unterjährige Änderungen.
Die Datenhaltung erfolgt bis zu 10 Jahre; die Löschung erfolgt gemäß DSGVO.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Land

Zuständigkeiten

Die Register werden dezentral bei den Tierseuchenkassen der Länder geführt.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Ein Zugriff anderer Stellen auf das Tierseuchenkassenregister erfolgt nicht.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Dateneingang:

  • jährliche Meldungen der Tierhalter (Tierbestand, Nachmeldungen, Änderungsmeldungen sowie Abmeldungen des Nutztierbestands)
  • HI-Tier
  • teilweise in Bearbeitung: zentrales Betriebsregister (zBR)

Datenausgang:

  • HI-Tier
  • teilweise in Bearbeitung: zentrales Betriebsregister (zBR)
  • Statistische Landesämter
  • weitere Behörden entsprechend der gesetzlichen Grundlage

Verwendung der Registerdaten

Die Daten des Registers dienen als Grundlage zur Berechnung und Erhebung der Beiträge, um die Mittel für die Leistungen, die Verwaltungskosten und notwendige Rücklagen aufzubringen.
Ferner werden die Daten für Zwecke der amtlichen Agrarstatistik genutzt.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Für die Datenhaltung wird von den meisten Tierseuchenkassen ein relationales Datenbankmanagementsystem verwendet.
Eine Schnittstelle zu HI-Tier liegt in der Regel vor.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 05.07.2021