GSB 7.1 Standardlösung

Tierarzneimittel-Datenbank (TAM)

Register-ID: 1852166

Allgemeines

Beschreibung

Die Tierarzneimittel (TAM) - Datenbank ist eine Erweiterung der HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) und damit die zentrale amtliche Antibiotika-Datenbank im Bereich der Tierzucht.

Auf Grundlage des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind in Deutschland Halter von Masttieren (Rinder, Schweine, Hühner, Puten) die nach der Tierarzneimittel-Mitteilungendurchführungsverordnung (TAMMitDurchV) festgelegte Bestandsuntergrenzen überschreiten, verpflichtet bestimmte Angaben an die zentrale Datenbank HIT zu melden.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Ziel der am 01. April 2014 in Kraft getretenen 16. Arzneimittelgesetz (AMG)-Novelle ist es, den Einsatz von Antibiotika bei Masttieren zu reduzieren sowie den sorgfältigen Einsatz und verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika zur Behandlung von erkrankten Tieren zu verbessern, um das Risiko der Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen zu begrenzen. Aus den Meldungen wird für jede Nutzungsart berechnet, wie häufig die Tiere im letzten Halbjahr im Durchschnitt mit Antibiotika behandelt wurden (Therapiehäufigkeit TH). Betriebe, in denen die Tiere überdurchschnittlich häufig behandelt wurden, sind verpflichtet, zusammen mit dem Tierarzt zu prüfen, was der Grund für den erhöhten Antibiotikaeinsatz war und wie dieser gesenkt werden kann. Entsprechende Schritte zur Verringerung sind zu ergreifen. In bestimmen Fällen ist ein Plan mit Maßnahmen zur Verringerung des Antibiotikaverbrauches zu erstellen.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Ursprung der HIT -Datenbank war die Einführung der Rinderdatenbank aufgrund der BSE-Krise. Dadurch, dass sich alle Länder und später der Bund auf den zentralen Betrieb beim StMELF in Bayern einigten und eine zentrale, etablierte Struktur zur Verfügung stand, wurde die Datenbank sukzessive um weitere Teile erweitert.
Neben oben genannten Meldungen werden werden für Rinder, Schweine sowie Schafe und Ziegen entsprechende Meldungen zentral gespeichert (HIT-Datenbank), die von den hierfür zuständigen Stellen ausgegebene Equidenpässe von diesen Stellen gemeldet (Equidendatenbank), die von den Drucklegenden Stellen ermächtigten Tierärzte ausgegebenen Heimtierausweise erfasst (Heimtierausweisdatenbank), die Daten der Überwachung der Zirkusbetriebe und Dressurnummern und verantwortlichen Personen nach Zirkusregisterverordnung erfasst (Zirkusregister) sowie Meldungen im Rahmen der Überwachung der Aquakulturbetriebe gemäß Richtlinie (EG) 2006 / 88 in Verbindung mit der Fischseuchenverordnung erfasst (Aquakulturdatenbank).

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Die Datenbank wurde über die Jahre sukzessive um verschiedene Bereiche erweitert. Der Bund und die Länder sind Auftraggeber, diese werden initiativ, wenn andere / neue Rechtsbereiche über die vorhandenen Strukturen abgebildet werden sollen.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§§ 58a und 58b Arzneimittelgesetz (AMG)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Tierhalter (natürliche Person)Merkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851244

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Tierhalter von Mastrindern, Mastschweinen, Masthühner und Mastputen ab einer bestimmten Bestandsgröße (festgelegt durch TAMMitDurchV). Die Angaben zu natürlichen oder juristischen Personen entspringen derselben Meldung.

Felder, die technisch zum Speichern in der HI-Tier-Datenbank nicht erforderlich sind (Feld "Optionalität"), können aus fachlogischen Gründen manchmal doch Pflichtfelder sein und müssen dann i.d.R. beim Senden angegeben werden. Die Angaben im Folgenden beziehen sich nur auf die technische Notwendigkeit im Rahmen der Meldung.

Merkmale
Tierhalter (juristische Person)Merkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851242

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Tierhalter von Mastrindern, Mastschweinen, Masthühner und Mastputen ab einer bestimmten Bestandsgröße (festgelegt durch TAMMitDurchV). Die Angaben zu natürlichen oder juristischen Personen entspringen derselben Meldung.

Felder, die technisch zum Speichern in der HI-Tier-Datenbank nicht erforderlich sind (Feld "Optionalität"), können aus fachlogischen Gründen manchmal doch Pflichtfelder sein und müssen dann i.d.R. beim Senden angegeben werden. Die Angaben im Folgenden beziehen sich nur auf die technische Notwendigkeit im Rahmen der Meldung.

Merkmale
Nutztiere nach § 58a AMGMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851246

Klassifikation

Materielle Güter

Beschreibung

Diese umfassen Rinder (Bos taurus), Schweine (Sus scrofa domestica), Hühner (Gallus gallus) oder Puten (Meleagris gallopavo), welche berufs- oder gewerbsmäßig gehalten werden. Die Daten werden durch eine entsprechende Meldung übermittelt.

Meldungen können unter Umständen auch von Dritten (z.B. Tierarzt) abgegeben werden.

Merkmale
Anwendung von ArzneimittelnMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851248

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Die Anwendung von Arzneimitteln, die antibakteriell wirksame Stoffe enthalten, ist unter Berücksichtigung der Nutzungsart halbjährlich für jede Behandlung mitzuteilen. Eine Meldung kann über Tierhalter, Tierärzte oder Dritte erfolgen. Der Umfang und Inhalt der Meldungen kann sich hierbei unterscheiden.

Die Datenstruktur beinhaltet Elemente für freiwillige elektronischen Speicherung von Anwendungs- und Abgabebelegen (AuA) und Bestandsbuchdaten (BB) für Tierhalter und Tierärzte über die Mitteilungspflicht nach AMG hinaus. Auf diese Daten hat die Überwachungsbehörde keinen Zugriff.

Merkmale

Qualität

Grundsätzlich sind die zuständigen Behörden für die Überwachung der Einhaltung zuständig. Die an die HI-Tier übermittelten Meldungen werden Plausibilitätsprüfungen unterzogen.

Periodizität und Aktualität

Der Halter muss den Tierbestand für jede mitteilungspflichtige Nutzungsart und jedes Kalenderhalbjahr melden. Der Stichtag ist jeweils der 1. Januar bzw. 1. Juli 00:00 Uhr. Spätester Termin für die Abgabe dieser Meldung ist 14 Tage nach Ende des Kalenderhalbjahres. Es kann aber jederzeit ab dem Stichtag gemeldet werden. Eine Korrektur ist bis zum Fristende jederzeit möglich.

Bestandsveränderungsmeldungen sind für jede mitteilungspflichtige Nutzungsart und jedes Datum mit Änderungen am Bestand im Kalenderhalbjahr separat zu melden.

Die Verwendung antibakteriell wirksamer Substanzen ist für jede mitteilungspflichtige Nutzungsart und und jede Anwendung im Kalenderhalbjahr separat zu melden. Spätester Termin für die Abgabe dieser Meldung ist 14 Tage nach Ende des Kalenderhalbjahres.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Technischer Betreiber der HIT-Datenbank ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) im Auftrag des Bundes und der Länder. Ein Teil der technischen Dienstleistung wird vom IT-DLZ Bayern durchgeführt. Meldungen in Schriftform werden, je nach Bundesland, von Regionalstellen oder den zuständigen Veterinärämtern entgegengenommen.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Zugriffe erhalten von den zuständigen Stellen der Länder (Adressdatenstellen) die dem jeweiligen Rechtsbereich unterworfenen Meldepflichtigen und die zuständigen Überwachungsbehörden.

Zugriff auf Daten können Dritte (z. B. Meldevertreter, Tierärzte) mittels einer entsprechenden Vollmacht der Tierhalter erhalten.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Nach Vergabe einer Betriebsnummer und PIN durch die Adressdatenstelle des Bundeslandes können alle dem jeweiligen Rechtsbereich unterworfenen Meldepflichtigen die Meldungen in der Datenbank durchführen und eigene Meldungen abfragen. Dies können Tierhalter, Tierärzte oder bevollmächtigte Dritte sein. Überwachungsbehörden haben Kompetenz für ihren Zuständigkeitsbereich (Datenabfragen). Es werden standardmäßig keine Daten vonseiten des Datenbankbetreibers an andere Stellen geliefert, die zuständigen Stellen greifen mittels eigener Zugänge und entsprechenden Kompetenzen auf die benötigten / relevanten Daten zu.
Können Meldepflichtige die Meldungen nicht selbst online via Meldung an die Datenbank durchführen, können Sie dies in schriftlicher Form über die Regionalstellen der Länder durchführen.

Verwendung der Registerdaten

Aus den Meldungen wird für jede Nutzungsart berechnet, wie häufig die Tiere im letzten Halbjahr im Durchschnitt mit Antibiotika behandelt wurden (Therapiehäufigkeit TH). Betriebe, in denen die Tiere überdurchschnittlich häufig behandelt wurden, sind verpflichtet, zusammen mit dem Tierarzt zu prüfen, was der Grund für den erhöhten Antibiotikaeinsatz war und wie dieser gesenkt werden kann.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Das System ist in Form einer Drei-Schichtenarchitekur mit Datenbank (PostgreSQL), Java basiertem Applikationsserver und unterschiedlichen Clientprogrammen als Frontend aufgebaut. Die Kommunikation zwischen 2. und 3. Schicht findet mittels eigen entwickeltem, verschlüsselten, IP-Socket basierten "HIT-Protokoll" statt. Als Clients stehen Web-Frontends, Batchprogramme oder Software von Drittherstellern zur Verfügung.
Details zu den Meldungen, Schnittstellen und HIT-Protokoll sind dokumentiert im Entwicklungsbereich der Website.

Technische Standards

In Papierform existieren vorgedruckte Meldekarten für Geburt, Bewegung (Zugang, Abgang, Verendung) und Schlachtung, welche direkt an die Regionalstellen übersandt werden.

Das offene, eigen entwickelte, verschlüsselte, IP-Socket basierte "HIT-Protokoll" inklusive eigener SQL-ähnlicher Abfragesyntax "HIT query language" hat sich seit 1999 als "Industrie-Standard" für den Austausch der HIT und ZID-Daten etabliert. Es wird durch Regional- und Verwaltungsstellen der Länder und des Bundes sowie privaten Softwareanbietern genutzt. Details sind öffentlich einsehbar im Entwicklungsbereich.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Meldungen können über das Portal vorgenommen werden. Es werden von Dritten (Softwarehersteller, Dienstleister) verschiedene Softwareprodukte angeboten, die aus Ihren (Management-)Systemen die relevanten Daten für verpflichtende Meldungen übermitteln. Verschiedene Länderportale (z. B. iBALIS) bzw. Fachanwendungen der Länder verwenden die HIT/ZID-Schnittstelle.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 25.10.2021

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