GSB 7.1 Standardlösung

Tarifregister der Länder

Register-ID: 1852312

Allgemeines

Beschreibung

Im Tarifregister der Länder werden Tarifverträge samt Änderungen und Außerkrafttreten registriert. Dies betrifft Tarifverträge, die mindestens im jeweils räumlichen Geltungsbereich eines Bundeslandes Anwendung finden.

Weiterhin führt das BMAS ein Tarifregister über alle in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Tarifverträge.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Tarifregister bildet die Grundlage für die Erteilung von Auskünften über die Eintragungen von Tarifverträgen. In der Regel dient das Tarifregister auch als Basis für arbeitsmarkt- und strukturpolitische Analysen für das jeweilige Bundesland. Ferner können sie die Grundlage für statistische Auswertungen bilden und daran mitwirken, Tarifinhalte stärker publik zu machen, um gute tarifliche Arbeitsbedingungen zu fördern und damit das Tarifsystem und die Sozialpartnerschaft zu stärken.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Die Bundesländer Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt beabsichtigen eine zunehmende Digitalisierung ihrer Tarifregister.

Gesetzliche Ebene

Untergesetzlich

Rechtsgrundlagen

Es ist keine gesetzliche Verpflichtung bekannt, die eine Führung eines Registers auf Landesebene vorschreibt.
Es entspricht jedoch der jahrzehntelangen Verwaltungspraxis der Bundesländer, jeweils ein solches Register zu führen.

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

TarifverträgeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851832

Klassifikation

Dokumente

Beschreibung

Alle Tarifverträge, die für den räumlichen Geltungsbereich des jeweiligen Bundeslandes abgeschlossen worden sind.

Merkmale

Qualität

Gemäß § 7 Tarifvertragsgesetz (TVG) sind die Tarifvertragsparteien dazu verpflichtet, den obersten Arbeitsbehörden der Länder, auf deren Bereich sich der Tarifvertrag erstreckt, innerhalb eines Monats nach Abschluss kostenfrei je drei Abschriften des Tarifvertrags und seiner Änderungen zu übersenden, der Abdeckungsgrad ist allerdings abhängig von den tatsächlichen Einreichungen der Tarifverträge.

Vereinzelt finden Plausibilitätskontrollen statt.

Periodizität und Aktualität

Nach Abschluss eines Tarifvertrags ist dieser der obersten Landesarbeitsbehörde zu übermitteln. Änderungen sowie Außerkrafttreten sind ebenfalls anzuzeigen.

Der Bestand wird anlassbezogen und fortlaufend aktualisiert. Die Tarifverträge werden zeitlich unbegrenzt vorgehalten bzw. abgelaufene Tarifverträge werden archiviert.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Land

Zuständigkeiten

Die Tarifregister werden von den Arbeitsministerien der Länder geführt. Berlin und Brandenburg führen ein gemeinsames Tarifregister.

Technisch werden die Tarifregister entweder in landesweiten Rechenzentren gehostet oder vom Landesarbeitsministerium selbst verwaltet.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Grundsätzlich erhalten interessierte Personen auszugsweise Auskünfte aus dem Tarifregister.
In begründeten Fällen können teilweise Auszüge übersandt werden. Ein digitaler Abruf ist nicht möglich. Im Wege der Amtshilfe können Auskünfte an Sozialversicherungsträger und Gerichte sowie an Rechtsanwältinnen und -anwälte, Steuerberaterinnen und -berater, Arbeitskammern, Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern übermittelt werden.
Teilweise werden auf den Internetpräsenzen der Tarifregister branchenspezifische Informationen veröffentlicht.

Das Tarifregister Nordrhein-Westfalens stellt einzelne Tarifinformationen im CSV-Format als Open Data zur Verfügung.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Tarifvertragsparteien übermitteln die abgeschlossenen Tarifverträge sowie deren Änderungen bzw. teils auch deren Außerkrafttreten an die obersten Arbeitsbehörden der Länder. Die Übersendung der Tarifverträge erfolgt überwiegend digital, gehen jedoch vereinzelt auch postalisch ein.

Verwendung der Registerdaten

Die Tarifregister werden über die Beauskunftung hinaus für das Erstellen von Tarifberichten, Tarifauswertungen genutzt und können als Entscheidungshilfen für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen dienen.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

In Berlin bzw. Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden Tarifverträge im PDF-Format in Ablage-Verzeichnissen gespeichert. In Schleswig-Holstein wird das Tarifregister als Excel-Datei geführt.

Bremen und Schleswig-Holstein nutzen das Dokumentmanagementsystem VIS von Dataport zur elektronischen Veraktung. Im Saarland kommt DOMEA für die Archivierung der Tarifverträge zum Einsatz.

Eine Access-Datenbanklösung wird in Sachsen und Sachsen-Anhalt genutzt, während in Thüringen die Daten in einer Oracle-Datenbank gespeichert werden und als Dokumentmanagementsystem wird ELO ECM der ELO Digital Office GmbH. Baden-Württemberg nutzt eine Maria-DB.

Das Tarifregister in Nordrhein-Westfalen wird in einer MS Sharepoint-Anwendung geführt, soll zukünftig jedoch von einer Formularserver-Anwendung mit implementierter Open Data-Schnittstelle abgelöst werden.

Ein elektronischer Datenaustausch über Schnittstellen erfolgt nicht.

Technische Standards

Allgemein verwendete Standards der Datenhaltung sind:

  • PDF und
  • TIFF.

In Bayern wird das Tarifregister vollständig papiergebunden geführt.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 26.01.2023

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