GSB 7.1 Standardlösung

Tarifregister

Register-ID: 1852314

Allgemeines

Beschreibung

Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Tarifregister geführt, in das der Abschluss, die Änderung und die Aufhebung der in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Tarifverträge sowie der Beginn und die Beendigung der Allgemeinverbindlichkeit eingetragen werden. Tarifverträge, die für allgemeinverbindlich erklärt wurden, werden zusätzlich in einem separaten Verzeichnis geführt.
Die Führung des Tarifregisters ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe nach §§ 6 und 7 Tarifvertragsgesetz (TVG) sowie §§ 14 bis 16 der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes (DVOzTVG).

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Tarifregister bildet die Grundlage für die Erteilung von Auskünften über die Eintragungen von Tarifverträgen sowie für arbeitsmarkt- und strukturpolitische Analysen für das gesamte Bundesgebiet. Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich jedoch nur darauf, ob ein Tarifvertrag in das Tarifregister eingetragen ist oder nicht und ob eventuell eine Allgemeinverbindlicherklärung besteht oder nicht.
Zu Auskünften über die Inhalte der Tarifverträge ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht verpflichtet; sie können grundsätzlich nicht gegeben werden. Ebenso werden Texte von Tarifverträgen nicht abgegeben.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Zusätzlich zur Führung des Tarifregisters beim BMAS kann auch bei den obersten Landesbehörden ein Register über Tarifverträge geführt werden, die für den räumlichen Geltungsbereich des jeweiligen Bundeslandes abgeschlossen worden sind. Es ist keine gesetzliche Verpflichtung bekannt, die eine Führung eines Registers auf Landesebene vorschreibt. Die meisten Länder verfügen jedoch über ein entsprechendes Register.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§§ 6 und 7 Tarifvertragsgesetz (TVG)
§§ 14 ff. Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes (TVGDV)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

TarifverträgeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851826

Klassifikation

Dokumente

Beschreibung

Alle Tarifverträge, die in der Bundesrepublik abgeschlossen werden.

Merkmale

Qualität

Die Tarifvertragsparteien sind verpflichtet, abgeschlossene Tarifverträge, ihre Änderungen oder ihr Außerkraftsetzen an das BMAS zu übersenden. Das Zuwiderhandeln wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Demzufolge ist von einem vollständigen Abdeckungsgrad des Registers auszugehen.

Periodizität und Aktualität

Innerhalb eines Monats nach Abschluss übersenden die Tarifvertragsparteien dem BMAS die Urschrift oder eine beglaubigte Abschrift sowie zwei weitere Abschriften des Tarifvertrags sowie seiner Änderungen zu.
Das Außerkrafttreten eines Tarifvertrags wird dem BMAS durch die Tarifvertragsparteien innerhalb eines Monats mitgeteilt.
Der Übersendungs- und Mitteilungspflicht nach § 7 TVG kommen die Sozialpartner (aus unterschiedlichen Gründen; etwa wegen Verzögerungen im Unterschriftenverfahren) nicht immer innerhalb der gesetzlichen Frist nach.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das Tarifregister wird beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales geführt.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Die Einsicht in das Register ist auf Antrag jedem gestattet. Ausnahmen bestehen, sofern der Tarifvertrag Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten beinhaltet.
Neben dem allgemeinen Einsichtsrecht auf Antrag, stehen bestimmten Institutionen wie etwa dem Statistischen Bundesamt und den Landestarifregistern, eine digitale Einsichtnahme über eine "Schwesterdatenbank" des Tarifregisters zur Verfügung.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Einzutragende Daten werden von den Tarifvertragsparteien nach Abschluss, Änderung oder Außerkrafttreten des Tarifvertrags an die registerführende Stelle (BMAS) sowie die obersten Arbeitsbehörden der Länder geliefert.
Das BMAS übermittelt bestimmten Institutionen wie z.B. dem Statistischen Bundesamt, dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) oder den Sozialversicherungsträgern / Gerichten, auf Anfrage im Rahmen der Amtshilfe, die eingetragenen Daten zur Erstellung von Sekundärstatistiken bzw. zur Durchführung von Verfahren.
Im Bundesanzeiger veröffentlicht das BMAS die Anträge auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages und deren Inkraft- bzw. Außerkraftsetzungen.

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten, Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Verwendung der Registerdaten

Zur Erstellung von Sekundärstatistiken werden die Tarifverträge vom BMAS an das Statistische Bundesamt übersandt und dort ausgewertet.
Informationen zu Tarifverträgen können jederzeit in der Tarifdatenbank des StBA abgerufen werden.
Tarifwerke können Gegenstand von Gerichts- und Verwaltungsverfahren oder wissenschaftlicher und statistischer Arbeiten sein.
Für Arbeitgeber oder Beschäftigte können sie zudem als Orientierungsrahmen zur Gestaltung von Arbeitsverträgen dienen.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Als relationales Datenbankmanagementsystem wird SQL genutzt.

Technische Standards

Die Tarifverträge werden zunächst im PDF-Format eingescannt, um dann über Filestream in Filetable an den SQL-Server übertragen zu werden.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Es steht eine Web-Anwendung (ASP.NET MVC) zur Dateneingabe, Recherche, zum PDF-Upload und zur Volltextsuche zur Verfügung.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 19.05.2021

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