GSB 7.1 Standardlösung

T-Register

Register-ID: 1852310

Allgemeines

Beschreibung

Mittels des beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführten T-Registers wird die Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln, die die Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid enthalten, überwacht. Für alle drei Wirkstoffe wurde im europäischen Zulassungsverfahren die Wirksamkeit bei der Behandlung des Multiplen Myeloms, einer Krebserkrankung des Knochenmarks, belegt.
Alle drei beschriebenen Wirkstoffe sind fruchtschädigend (teratogen), Thalidomid war zudem der Auslöser der Contergan-Katastrophe. Somit gilt der Einsatz dieser Wirkstoffe als risikoreich und überwachungsbedürftig. Um insbesondere zu verhindern, dass es bei Therapien mit diesen Wirkstoffen erneut zu Missbildungen bei Neugeborenen kommt, hat die Europäische Kommission in ihren Zulassungsentscheidungen die Mitgliedsstaaten verpflichtet, besondere Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Ärztinnen und Ärzte, die Arzneimittel mit dem Wirkstoff Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid verschreiben möchten, müssen hierfür T-Rezept-Formulare verwenden, die beim BfArM schriftlich – bei Erstanforderung inkl. einer amtlich beglaubigten Kopie der ärztlichen Approbationsurkunde - anzufordern sind. Apotheken sind verpflichtet, wöchentlich die Durchschläge der von ihnen belieferten T-Rezepte an das BfArM zu schicken.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das T-Register dient der Überwachung der Verschreibung und Abgabe der fruchtschädigenden (teratogenen) Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid sowie Thalidomid und prüft dabei die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen, um eine sichere Patientenversorgung zu gewährleisten.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Voraussetzung für die Zulassung des fruchtschädigenden Wirkstoffs Thalidomid, Auslöser der Contergan-Katastrophe, und der strukturverwandten ebenfalls fruchtschädigenden Wirkstoffe Lenalidomid und Pomalidomid war eine strenge Überwachung der Verschreibung und Abgabe dieser Wirkstoffe. Mit der Einführung eines Sonderrezeptes, des sogenannten „T-Rezepts“, konnte diesen gesetzlichen Vorgaben entsprochen werden. Das T-Register gleicht in Aufbau und Funktion nicht einem typischen medizinischen Register. Die Ärztinnen und Ärzte werden im T-Register registriert. Die T-Rezepte werden nach Anforderung durch die Ärztinnen und Ärzte an diese verschickt. Die von der Apotheke übermittelten Rezeptdurchschläge werden ebenfalls registriert und auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Somit wird sichergestellt, dass sowohl die verschreibenden Ärztinnen und Ärzte als auch die abgebende Apotheke entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gehandelt hat und eine sichere Patientenversorgung gewährleistet ist.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Zukünftig werden mit Einführung des elektronischen T-Rezepts die verschreibenden Ärztinnen und Ärzte nicht mehr im T-Register geführt werden. Die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen wird weiterhin geprüft werden.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 3a Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV)
§ 17 Abs. 2 und 6b Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Ärztinnen / ÄrzteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851146

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Voraussetzung für die Registrierung der Ärztinnen und Ärzte im T-Register ist die Vorlage des Erstanforderungs-Formulars mit der beglaubigten Kopie der Approbationsurkunde.

Merkmale
T-RezepteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851144

Klassifikation

Dokumente

Merkmale

Qualität

Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Übermittlung der Durchschläge der T-Rezepte durch die Apotheken wird eine umfassende Abdeckung gewährleistet und eine Überprüfung auf Daten-Vollständigkeit durchgeführt. Bei fehlenden Datenfeldern auf den T-Rezeptdurchschlägen erfolgt eine direkte Kontaktaufnahme mit den Apotheken zur Ergänzung. Die Pflichtangaben auf den T-Rezepten, darunter die Pharmazentralnummer, der Faktor (entsprechend der Anzahl der abgegebenen Originalpackungen des Fertigarzneimittels oder Zubereitungen) und das Abgabedatum in der Apotheke, werden obligatorisch erfasst.
Eine Prüfung der Merkmale erfolgt im T-Register, jedoch erfolgt keine statistische Erhebung dieser Daten. Das T-Register führt keine eigenständigen Qualitätskontrollen durch; die Überwachung der korrekten Dokumentation der abgegebenen T-rezeptpflichtigen Arzneimittel obliegt den Überwachungsbehörden der Länder.

Periodizität und Aktualität

Neue Daten werden anlassbezogen aufgenommen, wenn neue Ärztinnen und Ärzte registriert werden, und sie werden anlassbezogen aktualisiert.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das T-Register wird beim BfArM in der Bundesopiumstelle geführt.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Daten für das T-Register werden mittels der Rezeptdurchschläge von den Apothekern geliefert.
Diese T-Rezeptdurchschläge werden als Image eingescannt und mit der dazugehörigen T-Rezeptnummer und dem Abgabedatum in der Apotheke elektronisch archiviert. Alle anderen Daten werden nicht erfasst.

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Das T-Register ist in die BfArM-interne Datenbank "Betäubungsmittel-und-Grundstoff-Informationssystem" (BUGIS) integriert.

Es gibt keine elektronische Schnittstelle, die dem Datenaustausch dient, da die Daten nicht Open-Data-tauglich sind. Die Daten liegen anonymisiert auf Papier vor, werden ausschließlich auf Korrektheit und Vollständigkeit gemäß § 3a AMVV geprüft.

Die Daten der Rezepte werden weder in elektronische Datenbanken übertragen noch statistisch ausgewertet.

Technische Standards

Die T-Rezeptdurchschläge werden als TIFF-Dateien archiviert.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Neben der postalischen Übermittlung der T-Rezeptdurchschläge wurde auf der Internetseite des BfArM die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung als PDF-Dokument über einen Formularserver eingerichtet.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 14.11.2023