GSB 7.1 Standardlösung

Standortregister gentechnisch veränderter Organismen

Register-ID: 1852304

Allgemeines

Beschreibung

Es handelt sich beim Standortregister gentechnisch veränderter Organismen um ein Verzeichnis über Mitteilungen zu Freisetzungen und dem Anbau gentechnisch veränderter Organismen zur Information der Öffentlichkeit. Seit 2008 ist in Deutschland der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen ausgesetzt.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Standortregister gentechnisch veränderter Organismen dient der Beobachtung möglicher unerwünschter Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen auf die Umwelt und die menschliche oder tierische Gesundheit. Gleichzeitig soll die Öffentlichkeit informiert werden, um Transparenz zu schaffen und Koexistenz zu ermöglichen. So können sich im Standortregister konventionell wirtschaftende Landwirtinnen und Landwirte erkundigen, ob in ihrer Nähe gentechnisch veränderte Organismen angebaut werden und Absprachen treffen, um unerwünschte Vermischungen mit konventionellen Kulturen zu vermeiden. Denn der Anbau von gentechnisch modifizierten Pflanzen kann beeinflussen, ob in benachbarten Feldern der Status „gentechnisch unverändert“ erhalten bleiben kann, wenn zum Beispiel Pollen von gentechnisch modifiziertem Getreide ein anderes Getreidefeld befruchten.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Die Verwendung der Grünen Gentechnik in der Pflanzenzüchtung brachte Verbesserungen der Eigenschaften von Pflanzen, aber auch Kontroversen zum Beispiel bezüglich der Ernährungssicherheit mit sich. Aufgrund des aufgekommenen Informationsbedürfnisses in der Bevölkerung müssen gentechnisch veränderte Produkte in Deutschland als solche ausgewiesen werden. Da seit 2008 der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland ausgesetzt ist, beziehen sich Zulassungen seitdem nur auf Freisetzungen zu Forschungszwecken. Mitteilungen mit dem Mitteilungstyp "Anbau" werden zwar weiterhin unter Vorbehalt aufgenommen, doch aufgrund des Anbauverbots wurden diese bisher seit 2008 nicht zugelassen.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 16a Gentechnikgesetz (GenTG)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Anbau von gentechnisch veränderten OrganismenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851332

Klassifikation

Vorgänge

Merkmale
Freisetzung von gentechnisch veränderten OrganismenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851334

Klassifikation

Vorgänge

Merkmale

Qualität

Es besteht eine Verpflichtung, spätestens drei Monate vor Anbau und spätestens drei Werktage vor einer Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen darüber Auskunft zu geben.

Periodizität und Aktualität

Drei Monate vor der Aussaat der GVO und spätestens drei Werktage vor einer Freisetzung wird das Standortregister darüber informiert. Änderungen müssen unverzüglich mitgeteilt werden, das Standortregister wird entsprechend neuer Angaben sofort aktualisiert. Die Informationen werden 15 Jahre lang gespeichert.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Zuständig ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Die personenbezogenen Daten der Bewirtschafter von GVO-Anbauflächen sind nicht öffentlich einsehbar, können aber auf Anfrage von Landwirtinnen und Landwirten weitergegeben werden.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Betreiber und Betreiberinnen sowie Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen selbst geben die Auskünfte. Die Meldungen werden per Post oder online entgegengenommen. Für eine Online-Mitteilung muss zunächst eine Registrierung erfolgen. Nach Eingang der Mitteilung wird diese vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit geprüft und freigegeben.

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Teile der Informationen werden online auf der Internetseite des BVL bereitgestellt.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Technische Standards

Das Standortregister wird webbasiert geführt.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 24.02.2022