Allgemeines
Beschreibung
Es handelt sich beim Standortregister gentechnisch veränderter Organismen um ein Verzeichnis über Mitteilungen zu Freisetzungen und dem Anbau gentechnisch veränderter Organismen zur Information der Öffentlichkeit. Seit 2008 ist in Deutschland der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen ausgesetzt.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Das Standortregister gentechnisch veränderter Organismen dient der Beobachtung möglicher unerwünschter Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen auf die Umwelt und die menschliche oder tierische Gesundheit. Gleichzeitig soll die Öffentlichkeit informiert werden, um Transparenz zu schaffen und Koexistenz zu ermöglichen. So können sich im Standortregister konventionell wirtschaftende Landwirtinnen und Landwirte erkundigen, ob in ihrer Nähe gentechnisch veränderte Organismen angebaut werden und Absprachen treffen, um unerwünschte Vermischungen mit konventionellen Kulturen zu vermeiden. Denn der Anbau von gentechnisch modifizierten Pflanzen kann beeinflussen, ob in benachbarten Feldern der Status „gentechnisch unverändert“ erhalten bleiben kann, wenn zum Beispiel Pollen von gentechnisch modifiziertem Getreide ein anderes Getreidefeld befruchten.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Die Verwendung der Grünen Gentechnik in der Pflanzenzüchtung brachte Verbesserungen der Eigenschaften von Pflanzen, aber auch Kontroversen zum Beispiel bezüglich der Ernährungssicherheit mit sich. Aufgrund des aufgekommenen Informationsbedürfnisses in der Bevölkerung müssen gentechnisch veränderte Produkte in Deutschland als solche ausgewiesen werden. Da seit 2008 der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland ausgesetzt ist, beziehen sich Zulassungen seitdem nur auf Freisetzungen zu Forschungszwecken. Mitteilungen mit dem Mitteilungstyp "Anbau" werden zwar weiterhin unter Vorbehalt aufgenommen, doch aufgrund des Anbauverbots wurden diese bisher seit 2008 nicht zugelassen.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
§ 16a Gentechnikgesetz (GenTG)
Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Anbau von gentechnisch veränderten OrganismenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1851332
Klassifikation
Vorgänge
Merkmale
Bezeichnung und der spezifische Erkennungsmarker des GVO
Merkmals-ID
1842758
Optionalität
Angabe verpflichtend
Datum der Aussaat
Merkmals-ID
1842766
Optionalität
Angabe verpflichtend
Gentechnisch veränderte Eigenschaften
Merkmals-ID
1842760
Optionalität
Angabe verpflichtend
Angaben zum Ort und der Flächengröße
Merkmals-ID
1842764
Beschreibung
Grundstück des Anbaus sowie die Größe der Anbaufläche
Optionalität
Angabe verpflichtend
Bewirtschafter von GVO-Anbauflächen
Merkmals-ID
1842768
Beschreibung
Name und Anschrift desjenigen, der die Fläche bewirtschaftet
Optionalität
Angabe verpflichtend
Freisetzung von gentechnisch veränderten OrganismenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1851334
Klassifikation
Vorgänge
Merkmale
Freisetzungszeitraum
Merkmals-ID
1842762
Optionalität
Angabe verpflichtend
Gentechnisch veränderte Eigenschaften
Merkmals-ID
1842760
Optionalität
Angabe verpflichtend
Bezeichnung des GVO
Merkmals-ID
1842770
Beschreibung
Einschließlich Aktenzeichen des Genehmigungsbescheides
Optionalität
Angabe verpflichtend
Grundstück der Freisetzung
Merkmals-ID
1842772
Beschreibung
Einschließlich Größe der Freisetzungsfläche
Optionalität
Angabe verpflichtend
Qualität
Es besteht eine Verpflichtung, spätestens drei Monate vor Anbau und spätestens drei Werktage vor einer Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen darüber Auskunft zu geben.
Periodizität und Aktualität
Drei Monate vor der Aussaat der GVO und spätestens drei Werktage vor einer Freisetzung wird das Standortregister darüber informiert. Änderungen müssen unverzüglich mitgeteilt werden, das Standortregister wird entsprechend neuer Angaben sofort aktualisiert. Die Informationen werden 15 Jahre lang gespeichert.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Zuständigkeiten
Zuständig ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Zugriffsberechtigungen
Die personenbezogenen Daten der Bewirtschafter von GVO-Anbauflächen sind nicht öffentlich einsehbar, können aber auf Anfrage von Landwirtinnen und Landwirten weitergegeben werden.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Die Betreiber und Betreiberinnen sowie Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen selbst geben die Auskünfte. Die Meldungen werden per Post oder online entgegengenommen. Für eine Online-Mitteilung muss zunächst eine Registrierung erfolgen. Nach Eingang der Mitteilung wird diese vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit geprüft und freigegeben.
Open Data-Tauglichkeit
Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.
Teile der Informationen werden online auf der Internetseite des BVL bereitgestellt.
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Technische Standards
Das Standortregister wird webbasiert geführt.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 24.02.2022