GSB 7.1 Standardlösung

Stammsatzdatei der Rentenversicherung

Register-ID: 1852302

Allgemeines

Beschreibung

Die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) führt eine maschinelle Stammsatzdatei.
Die Versicherungsnummer (VSNR) ist der zentrale Ordnungsbegriff in der Deutschen Rentenversicherung. Jeder Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung erhält eine Versicherungsnummer; sie begleitet ihn ein ganzes Leben lang. Unter diesem Kennzeichen speichert der zuständige Rentenversicherungsträger alle wichtigen Daten in einem Versicherungskonto. Auch Bürgerinnen und Bürger, die noch keine Berührungspunkte mit der gesetzlichen Rentenversicherung hatten, können bereits eine Versicherungsnummer besitzen. Beispielsweise dienen die vergebenen Versicherungsnummern als Basis für die Erstellung von Krankenversichertennummern für alle Mitglieder (auch mitversicherte Familienmitglieder) der gesetzlichen Krankenkassen. Damit existieren Versicherungsnummern z. B. auch für Kinder zur Ausstellung von Gesundheitskarten. Auch für die privat Krankenversicherte erfolgt seit dem 01. Januar 2022 die Versicherungsnummernvergabe, dadurch erhöht sich der Abdeckungsgrad der Bevölkerung erheblich.

In den Stammsatzdaten werden die Versicherungsnummer und personenbezogene Daten sowie der zuständige Rentenversicherungsträger gespeichert.
Der Stammsatz ist ein zentralisiertes Register (kein Versicherungsverlauf, keine Gesundheitsdaten, keine Beitragszahlungen) zur Steuerung von trägerübergreifenden Geschäftsprozessen. Hierzu speichert der Stammsatz u. a. Angaben zur fachlichen wie technischen Steuerung von Datenaustauschverfahren (aktuell zuständiger Träger, frühere beteiligte Träger, Dauerkontoführung).
Die eigentlichen Versicherungskonten (inkl. Beitragszahlungen, Versicherungsverlauf) führen die jeweils zuständigen Träger der Rentenversicherung (§ 148 SGB VI).

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Der Stammsatzbestand gewährleistet die Eindeutigkeit des Ordnungsbegriffs Versicherungsnummer und dient der Ermittlung des jeweils aktuell zuständigen Versicherungsträgers.
Die Stammsatzdatei stellt sicher, dass eine rentenversicherte Person nur eine Versicherungsnummer erhält und eine vergebene Versicherungsnummer nicht noch einmal für eine andere Person verwendet wird. Außerdem kann mit ihr durch Vergleich der persönlichen Merkmale eine vorhandene Versicherungsnummer festgestellt werden.
Die Versicherungsnummer wird als Identifikator in der Datenkommunikation zwischen Arbeitgeber über die Krankenkasse zum zuständigen Rentenversicherungsträger verwendet. Ein Teil des Versicherungskontos beim jeweiligen Träger wird im Stammsatz abgebildet, sofern es zur Aufgabenerfüllung notwendig ist.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Der bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) geführte Stammsatz wurde als Register über alle Versicherungsanstalten bzw. Träger der Rentenversicherung hinweg zur Vereinfachung/Koordination ihrer Aufgaben geschaffen. Im Kontext gestiegener Mobilität durch Umzüge, berufliche Veränderungen, grenzüberschreitender Beschäftigung/Sozialversicherung kommt es häufiger vor, dass sich die Zuständigkeit eines solchen Trägers für eine versicherte Person ändert. Seit den Reformen der Rentenversicherungen von 2005 wird die Versicherungsnummer zudem zentral von der DSRV vergeben, um Mehrfachvergaben zu minimieren. Die vergebenen Versicherungsnummern dienen als Basis für die Erstellung von Krankenversichertennummern für alle Mitglieder (auch mitversicherte Familienmitglieder) der gesetzlichen Krankenkassen. Damit existieren Versicherungsnummern z. B. auch für Kinder zur Ausstellung von Gesundheitskarten.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Die Daten der Stammsatzdatei der Rentenversicherung sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§§ 145, 148 und 150 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
§ 28a Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)
§ 36 Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung (DEÜV)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Versicherte PersonenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850698

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Vergabe der Versicherungsnummer (VSNR) kann auch an Nicht-Rentenversicherte erfolgen. Zum Beispiel für Kinder, da Versicherungsnummern Basis für die Krankenversichertennummer der GKV sind.

Merkmale

Qualität

Es liegt ein hoher Abdeckungsgrad der Bevölkerung vor (107 Mio. Versicherungsnummern zu Lebenden/Status unbekannt; 40 Mio. zu Verstorbenen). Folgende Gruppen werden vollständig im Stammsatz abgebildet: Rentenbeziehende und Rentenversicherungspflichtige. Darüber hinaus besteht ein sehr hoher Abdeckungsgrad von gesetzlich Krankenversicherten. Seit 2005 wird jedem Neugeborenen eine Versicherungsnummer durch die DSRV zugeteilt. Seit dem 01. Januar 2022 erfolgt die Versicherungsnummernvergabe auch für privat Krankenversicherte, dadurch erhöht sich der Abdeckungsgrad der Bevölkerung erheblich.

Der Anteil befüllter Datenfelder pro Versicherungsnummer, bezogen auf personenbezogene Daten nach § 150 SGB VI (also ohne etwa technische Steuerungsfelder):

  • bei Familiennamen 100 %,
  • bei Vornamen 100 %,
  • bei Geburtsnamen: 37 % (leer kann bedeuten Geburtsname gleich aktueller Familienname),
  • bei Geburtsort 99 %,
  • bei Geburtsland 100 %,
  • bei Staatsangehörigkeit 100 % und
  • bei Anschrift 87 % (leer kann ohne festen Wohnsitz bedeuten).

Es finden Plausibilitätsprüfungen statt. Der Detaillierungsgrad der Qualitäts-/Plausibilitätsprüfungen ist abhängig vom jeweiligen Verfahren, aus denen heraus der Stammsatz direkt oder indirekt (über Träger) beschickt wird.
Qualitätskontrollen und Bestandsabgleiche zwischen Rentenversicherungsträgern und der DSRV finden anlassbezogen in unregelmäßigen Abständen statt.

Periodizität und Aktualität

Der Bestand wird fortlaufend ergänzt. Eine Aktualisierung des Datenbestands erfolgt fortlaufend, nicht termingebunden. Eine Löschung der Daten ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Die Träger der Rentenversicherung unterhalten gemeinsam eine Datenstelle, die von der Deutschen Rentenversicherung Bund verwaltet wird. Die Stammsatzdatei wird zentral von der Datenstelle geführt.

Die technische Infrastruktur wird von einem internen Rechenzentrum betrieben.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Die Daten werden nicht öffentlich bereitgestellt, aber intern für statistische Zwecke benutzt. Teile dieser Statistikdaten werden veröffentlicht (z. B. Jahresbericht).

Im Rahmen u. a. der Amtshilfe können einige Behörden durch gesetzliche Regelungen auf Teile des Stammsatzbestandes zugreifen; je nach Sachverhalt schriftlich, maschinell oder automatisiert. Darunter fallen auszugsweise:

  • öffentliche Stellen oder Behörden können das Verfahren "elektronische Übermittlungsersuchen" nutzen, wenn sie Daten der Deutschen Rentenversicherung für festgelegte Zwecke benötigen,
  • Gerichtsvollziehende können Informationen von Schuldnern und Schuldnerinnen über das Verfahren eGVZ erhalten, damit sie Forderungen erfolgreich eintreiben können und
  • Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, zugelassene kommunale Träger (Optionskommunen) sowie die Minijob-Zentrale sind berechtigt, über das Verfahren "eSolution" Daten abzurufen.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Zur Durchführung der meisten Geschäftsprozesse der Rentenversicherung liegen den Rentenversicherungsträgern die Daten sogar in größerem Umfang als dem Stammsatz vor. Der Stammsatz dient der Koordinierung von trägerübergreifenden Geschäftsprozessen.
Die Aktualisierung bestehender Stammsätzen erfolgt ausschließlich von den Rentenversicherungsträgern.
Ferner laufen über die DSRV Datenweiterleitungen im Rahmen verschiedenster Verfahren, ohne dabei aber Daten im Stammsatz zu speichern. Indirekt können als Ergebnis dieser Verfahren Teile der Daten im Stammsatz ergänzt / aktualisiert werden, dies ist aber ausschließlich vom RV-Träger angestoßen.
Die wichtigsten Wege bzw. die im Rahmen unterschiedlicher Verfahren beteiligten Organisationen, welche indirekt zu einer Ergänzung / Aktualisierung des Stammsatzes führen können, sind u. a.: Meldungen der Meldebehörden oder Arbeitgeber. Hier kommt es ggf. zur Aktualisierung / Ergänzung oder zu einem neuen Eintrag des Stammsatzes bzw. der Stammsatzdatei. Dateneingänge seitens der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Krankenkasse via DSRV an die Rentenversicherungsträger können ebenfalls zu Änderungen des Stammsatzes führen.
Ausgehende Datenlieferungen gibt es bei trägerübergreifenden Geschäftsprozessen sowie in Auskunftsverfahren im Sinne von Abrufen.

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Verwendung der Registerdaten

Die Daten werden intern für statistische Zwecke benutzt. Teile dieser Statistikdaten werden veröffentlicht (z. B. Jahresbericht).

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Der Stammsatz besteht aus mehreren relationalen Db2-Datenbanktabellen (auf z/OS Mainframe).

Technische Standards

Die Kommunikation mit RV-Trägern erfolgt über Dialogisierung, Host-MQ oder per Batchverarbeitung.

Standards im DEÜV-Verfahren, welches den Stammsatz nur ggf. indirekt beschickt, sind: sFTP, openFT zu Trägern, Optionskommunen / Jobcenter via E-Mail und Online per HTTPS.

In einigen Verfahren wird der eXTra-Bundesstandard genutzt, die indirekt (stets über RV-Träger) zu einer Änderung des Stammsatzes führen können. Es erfolgt allerdings keine direkte Beschickung über eXTra.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Für die Registerführung werden keine Fachanwendungen verwendet. Die Registerführung erfolgt durch die jeweilige Fachverfahren mit den Rentenversicherungsträgern oder anderen Kommunikationspartnern (z. B. Einzugsstellen (Krankenkassen)).

Die Datenabrufe aus dem Register Stammsatzdatei erfolgen über die jeweiligen Abrufverfahren und sind kein Bestandteil von anderen Portalen. Zum Abruf von Daten der betroffenen Person im automatisierten Abrufverfahren können die in §148 und §150 SGB VI genannten Stellen zugelassen werden.

Versicherte können für Dienstleistungen das Online-Portal nutzen.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 17.06.2024

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