GSB 7.1 Standardlösung

Stamm- und Metadaten für die Außenwirtschaftsstatistiken

Register-ID: 1852296

Allgemeines

Beschreibung

Inländer - in Deutschland ansässige natürliche oder juristische Personen - haben Zahlungen von mehr als 12 500 Euro oder Gegenwert, die sie von Ausländern (im Ausland ansässige natürliche oder juristische Personen) oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen oder an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten, an die Deutsche Bundesbank zu melden, die diese in einem zentralen Datenbestand zusammenführt. Die Meldepflichten betrifft Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen, öffentliche Stellen, Schifffahrtsunternehmen sowie Geldinstitute.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die grenzüberschreitenden Zahlungsmeldungen dienen der Erstellung der Zahlungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Währungsunion. Sie liefert den für die Wirtschafts- und Währungspolitik zuständigen Stellen, aber auch Verbänden und Unternehmen umfassende und zuverlässige Informationen über den deutschen Außenwirtschaftsverkehr.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Als Zahlung gelten Überweisungen, Barzahlungen, Zahlungen mittels Lastschrift, Scheck sowie das Einbringen von Sachen und Rechten in Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten. Des Weiteren fallen unter den Begriff "Zahlung" Aufrechnungen und Verrechnungen.
Bestimmte grenzüberschreitende Transaktionen sind meldebefreit, so etwa Ausfuhrerlöse, Wareneinfuhrzahlungen oder Auszahlungen und Rückzahlungen von Krediten und Einlagen mit einer ursprünglich vereinbarten Laufzeit von bis zu 12 Monaten.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
§§ 67 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Meldepflichtige InländerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850340

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Meldepflichtig sind Zahlungen, die Inländer von Ausländern oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen bzw. die Inländer an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten.

Betrifft Zahlungen für Dienstleistungen, Kapitalverkehr und Übertragungen sowie Zahlungen für Transithandel und Zahlungen für Direktinvestitionen.

Stichwörter
Merkmale
Meldepflichtige SeeschifffahrtsunternehmenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850336

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Meldepflichtige Reedereien (einschließlich Werksreedereien), die über eigene Seeschiffe verfügen sowie Unternehmen, die Seeschiffe auf Zeit chartern, sofern sie dies nicht nur gelegentlich tun.

Zu melden sind Einnahmen von Ausländern aus Seefrachten (im einkommenden und ausgehenden Verkehr mit Drittländern) und Passagen sowie Einnahmen von Inländern aus Seefrachten im einkommenden und ausgehenden Verkehr.

Stichwörter
Merkmale
Meldepflichtige GeldinstituteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850338

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Meldepflichtige Geldinstitute.
Geldinstitute sind in diesem Zusammenhang monetäre Finanzinstitute, sonstige Kreditinstitute nach § 1 Abs. 1 KWG, Finanzdienstleistungsinstitute nach § 1 Abs. 1a KWG und Wertpapierinstitute nach § 2 Abs. 1 WpIG.

Stichwörter
Merkmale

Periodizität und Aktualität

Für Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen, Geldinstitute und öffentliche Stellen sowie Seeschifffahrtsunternehmen gilt: Die Meldung ist an die Deutsche Bundesbank spätestens bis zum fünften bzw. siebten Kalendertag nach Ende des Berichtsmonats zu übermitteln.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Die Datenhaltung erfolgt bei der Deutschen Bundesbank.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Der Dateneingang erfolgt von den meldepflichtigen Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen, Geldinstituten und öffentliche Stellen auf elektronischem Weg.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) wird eine Schnittstelle zum Upload von CSV-Dateien angeboten.

Technische Standards

Für die Einreichung von Zahlungs- und Bestandsmeldungen steht das Format XML zur Verfügung.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) können Meldepflichtige außenwirtschaftliche Zahlungs- und Bestandsmeldungen erstellen und auf elektronischem Weg an die Deutsche Bundesbank übermitteln. Für die elektronische Einreichung von Meldungen ist im Vorhinein eine Meldenummer zu beantragen. Kreditinstitute verwenden anstelle der Meldenummer ihre Bankleitzahl.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 18.01.2022