Allgemeines
Beschreibung
Zum Schutz von Spielerinnen und Spielern und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht wird ein zentrales, spielformübergreifendes Sperrsystem unterhalten. Gesperrte Spielerinnen und Spieler dürfen an öffentlichen Glücksspielen nicht teilnehmen. Zu unterscheiden sind Selbstsperren, die eine Spielerin / ein Spieler für sich selbst beantragt und Fremdsperren, die durch einen Dritten oder durch den Veranstalter aufgrund eigener Wahrnehmung für eine Spielerin / einen Spieler beantragt wurde.
Veranstalterinnen / Veranstalter und Vermittlerinnen / Vermittler von Glücksspielen, an denen gesperrte Spielerinnen und Spieler nicht teilnehmen dürfen, sind verpflichtet, spielwillige Personen durch Kontrolle eines amtlichen Ausweises oder durch eine vergleichbare Identitätskontrolle zu identifizieren und einen Abgleich mit der Sperrdatei durchzuführen. Bei Glücksspielen im Internet erfolgt die Identifizierung vor dem Abgleich mithilfe geeigneter technischer Verfahren.
Das Land Hessen ist mit der Errichtung und Unterhaltung eines übergreifenden Sperrsystems beauftragt. Mittels des Sperrsystems OASIS können die Betreiberinnen und Betreiber die Ausweisdaten der Spielerinnen und Spieler mit der Sperrdatei abgleichen. Veranstalterinnen und Veranstalter müssen den Anschluss an das Sperrsystem beantragen.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die Datei dient der Feststellung, ob eine Spielerin / ein Spieler von der Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen durch eine Sperre ausgeschlossen worden ist.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
§§ 8 und 23 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)
Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
SpielerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850342
Klassifikation
Personen
Beschreibung
Gesperrte Spielerinnen und Spieler von Glücksspielen
Merkmale
Familienname
Merkmals-ID
1849770
Optionalität
Angabe verpflichtend
Vorname
Merkmals-ID
1849772
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsname
Merkmals-ID
1849768
Optionalität
Angabe verpflichtend
Aliasnamen
Merkmals-ID
1837230
Optionalität
Angabe freiwillig
Falschnamen
Merkmals-ID
1837222
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsdatum
Merkmals-ID
1849766
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsort
Merkmals-ID
1849774
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anschrift
Merkmals-ID
1849782
Optionalität
Angabe verpflichtend
Grund der Sperre
Merkmals-ID
1837224
Beschreibung
Grund der Sperre ist nur bei einer Fremdsperre anzugeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Dauer der Sperre
Merkmals-ID
1837226
Optionalität
Angabe verpflichtend
Meldende Stelle
Merkmals-ID
1837228
Optionalität
Angabe verpflichtend
Periodizität und Aktualität
Die Mindestsperrfrist von Fremdsperren beträgt ein Jahr. Die Selbstsperre kann für die Dauer von drei Monaten beantragt werden. Die Aufhebung kann grundsätzlich erst nach Ablauf der Sperrfrist beantragt werden.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Zuständigkeiten
Die Sperrdatei wird zentral für alle Bundesländer vom Land Hessen - Regierungspräsidium Darmstadt - verwaltet.
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Die gespeicherten Daten sind im erforderlichen Umfang an die Stellen zu übermitteln, die Spielverbote zu überwachen haben.
Die Übermittlung von statistischen Abfrage- und Zugriffsdaten zum Zwecke der Nutzungsüberwachung durch die zuständige Behörde ist zulässig.
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Datenbanken und Schnittstellen
Verwendet werde Oracle und MS SQL-Server.
Der Webservice stellt eine Schnittstelle im XML-Format bereit.
Portale, Fachanwendungen und Anbieter
Der Anschluss an das Sperrsystem ist entweder über einen Webservice (OASIS WS) für größere und automatisierte Abfragen oder über eine Website-Anwendung (OASIS WEB) für manuelle Abfragen möglich.
Mit OASIS WEB steht ein Programm zur Verfügung, das über einen Link im Internetbrowser aufrufbar ist. Über entsprechende Eingabefelder können Sperren abgefragt, eingetragen, geändert und aufgehoben werden.
Es besteht die Möglichkeit, sich über eine eigene Programmlösung oder über die Programmlösung eines Dritten (Dienstleisters) anzuschließen. Hierfür steht die Schnittstelle OASIS WS zur Verfügung.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 10.10.2022