Allgemeines
Beschreibung
In die dezentral geführten Seeschiffsregister werden die Kauffahrteischiffe und andere zur Seefahrt bestimmte Schiffe eingetragen, die die Bundesflagge zu führen haben oder führen dürfen. Ab einer bestimmten Größe besteht eine Eintragungspflicht.
Seeschiffe, deren Rumpflänge, gemessen zwischen den äußersten Punkten des Vorstevens und des Hinterstevens, 15 Meter nicht übersteigt, sind nicht eintragungspflichtig, sondern nur eintragungsfähig. Von der Anmeldepflicht kann das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur durch Verwaltungsanordnung allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
Ein Schiff darf nicht in das Schiffsregister eingetragen werden, solange es in einem ausländischen Schiffsregister eingetragen ist. Auf Verlangen des Registergerichts ist glaubhaft zu machen, dass eine solche Eintragung nicht besteht. Ist ein Schiff, das zur Eintragung angemeldet werden muss, in einem ausländischen Schiffsregister eingetragen, so hat der Eigentümer die Löschung der Eintragung in diesem Register zu veranlassen. Ist das Schiff in einem ausländischen Schiffsregister eingetragen gewesen, so ist eine Bescheinigung der ausländischen Registerbehörde über die Löschung der Eintragung des Schiffs einzureichen; die Einreichung kann unterbleiben, wenn sie untunlich ist.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die Eintragung in ein deutsches Seeschiffsregister dient der Identifizierung des Schiffes, der Feststellung des Rechts zur Führung der Bundesflagge nach FlaggRG, der Eintragung der Eigentumsverhältnisse sowie der eventuellen Eintragung einer Schiffshypothek.
Neben dem Schiffszertifikat erteilt das Seeschiffsregister jedem eintragungspflichtigen Seeschiff ein individuelles Unterscheidungssignal, wenn dieses über eine entsprechende Seefunkanlage verfügt. Mit dem Unterscheidungssignal wird ein Schiff eindeutig identifiziert; gleichzeitig ist es auch Rufzeichen im Seefunkdienst.
Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau
Im Rahmen der geplanten Reform und Aktualisierung des Schengener Informationssystems (SIS) wird auch eine Anbindung der Schiffs-Registerbehörden geprüft.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
Schiffsregisterordnung (SchRegO)
Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung (SchRegDV)
Gesetz über Rechte an eigetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken (SchRG)
Flaggenrechtsgesetz (FlaggRG)
Flaggenrechtsverordnung (FlRV)
Gegebenenfalls Rechtsverordnungen der Bundesländer
Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
SeeschiffeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850416
Klassifikation
Materielle Güter
Beschreibung
Seeschiffe, deren Rumpflänge, gemessen zwischen den äußersten Punkten des Vorstevens und des Hinterstevens, 15 Meter übersteigt müssen, eingetragen werden. Für kleinere Schiffe kann eine Eintragung auf Antrag erfolgen.
Merkmale
Name des Schiffes
Merkmals-ID
1834148
Beschreibung
Der Name des Schiffes ist frei wählbar. Eine Verwechslung mit Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitszeichen ist zu vermeiden.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Wird dem jeweiligen Antrag oder dem beiliegenden Schiffsmessbrief entnommen.
Periodizität / Aktualität
Bei Erstanmeldung oder Änderung
Gattung des Schiffes
Merkmals-ID
2126914
Beschreibung
Festgelegt durch die Schiffsuntersuchungskommission (SUK). Definierte Gruppe von Schiffen, z. B. Frachtschiffe, Tankschiffe oder Segelyachten.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Wird dem jeweiligen Antrag oder dem beiliegenden Schiffsmessbrief entnommen.
Periodizität / Aktualität
Bei Erstanmeldung oder Änderung
Hauptbaustoff
Merkmals-ID
1834454
Beschreibung
Material, aus dem das Schiff im Wesentlichen besteht. So z.B. Stahl, Holz oder GFK.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Wird dem jeweiligen Antrag oder dem beiliegenden Schiffsmessbrief entnommen.
Periodizität / Aktualität
Bei Erstanmeldung
Heimathafen bzw. Registerhafen
Merkmals-ID
1834154
Beschreibung
Der Ort, von dem aus die Schifffahrt betrieben wird. Es kann nur ein Ort mit einem tatsächlichen Seezugang gewählt werden. Kann auf Antrag geändert werden.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Wird dem jeweiligen Antrag oder dem beiliegenden Messbrief entnommen.
Periodizität / Aktualität
Bei Erstanmeldung oder Änderung
Jahr des Stapellaufs
Merkmals-ID
1834440
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Wird dem jeweiligen Antrag oder dem beiliegenden Schiffsmessbrief entnommen. Gegebenenfalls auch dem Bauschein, der durch die Bauwerft erteilt wurde.
Periodizität / Aktualität
Bei Erstanmeldung, Änderung nicht möglich
Bauwerft
Merkmals-ID
2126916
Beschreibung
Name und Ort der Bauwerft.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Kann dem Eichschein, dem Messbrief oder ggf. dem Bauschein, der von der Bauwerft ausgestellt wurde, entnommen werden.
Schiffsidentifikationsnummer (IMO-Nummer)
Merkmals-ID
1834150
Beschreibung
Setzt sich zusammen aus den Buchstaben "IMO" und einer siebenstelligen Nummer. Die Nummer wird bei Kiellegung zentral von einem britischen Unternehmen vergeben.
Quelle
Wird dem Eichschein oder dem Messbrief entnommen.
Periodizität / Aktualität
Bei Erstanmeldung
Unterscheidungssignal
Merkmals-ID
1834438
Beschreibung
Sofern die Schiffe nicht registerpflichtig sind, wird ein Unterscheidungssignal nur auf Antrag zugeteilt, wenn eine Telegraphiefunk- oder Sprechfunkanlage an Bord ist.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Das jeweilige Registergericht führt eine Liste der Unterscheidungssignale.
Periodizität / Aktualität
Bei Erstanmeldung
Ergebnisse der amtlichen Vermessung
Merkmals-ID
1834156
Beschreibung
Im Kontext des Seeschiffsregister genügt die Angabe der Ergebnisse einer im Ausland vorgenommenen Vermessung, falls Ergebnisse einer Vermessung im Inland noch nicht vorliegen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Wird dem Eichschein oder dem Messbrief entnommen.
Periodizität / Aktualität
Bei Erstanmeldung oder Neueichung
Leistung des Antriebs
Merkmals-ID
2126920
Beschreibung
Leistung der Antriebsmaschine des Schiffes, sofern vorhanden.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Wird dem Eichschein oder dem Messbrief entnommen.
Datum der Eintragung
Merkmals-ID
2126922
Beschreibung
Kalenderdatum, an dem das Schiff in das Register eingetragen wurde.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Eintragung zur Löschung
Merkmals-ID
1834442
Beschreibung
Tag der Löschung sowie Löschungsgrund. Diese erfolgt auf Antrag oder von Amts wegen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Periodizität / Aktualität
Bei Löschung
Eigentümer
Merkmals-ID
2126924
Beschreibung
Natürliche oder juristische Personen, die Eigentümer des Schiffes sind. Bei natürlichen Personen sind Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort einzutragen, bei mehreren Eigentümern ist auch das Verhältnis der Miteigentumsanteile einzutragen. Bei eingetragenen Rechtsträgern wird häufig auch die HR-Nummer erfasst.
Im Kontext des Seeschiffsregisters sind bei einer Reederei die Mitreeder und die Größe der Schiffsparten, bei einer Kommanditgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien die persönlich haftenden Gesellschafter einzutragen.
Im Kontext des Binnenschiffsregisters ist bei mehreren Eigentümern die Größe der einzelnen Anteile anzugeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Wird verschiedenen Unterlagen, wie bspw. der Anmeldung, Verträgen, Erbscheinen, entnommen.
Periodizität / Aktualität
Angabe bei Ersteintragung sowie bei Eigentumswechsel
Rechtsgrund für den Erwerb des Eigentums
Merkmals-ID
1834432
Beschreibung
Bei der ersten Eintragung sowie jedem Eigentumswechsel des Schiffes anzugeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Angabe des Eigentümer nebst entsprechendem Nachweis (z.B. Urkunden oder Kaufvertrag).
Periodizität / Aktualität
Erste Eintragung sowie Eigentumswechsel
Die Grundlage der Eintragung
Merkmals-ID
1834444
Beschreibung
Bei der Ersteintragung sowie einer Eigentumsänderung ist die Grundlage der Eintragung anzugeben. Beispiele hierfür wären eine Einigungserklärung, Bewilligung der Berichtigung des Schiffsregisters, Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis, Testament, Zuschlagsbeschluss oder ein Ersuchen der zuständigen Behörde.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Ergibt sich aus eingereichten Unterlagen.
Periodizität / Aktualität
Bei Antragstellung
Angabe zu Verzicht auf das Eigentum
Merkmals-ID
1834446
Beschreibung
Durch Eintragung des Verzichts verliert der Eigentümer sein Recht.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Verzichtserklärung des Eigentümers
Übertragung einer Schiffspart
Merkmals-ID
1834448
Beschreibung
Eine Schiffspart ist ein gesellschaftlicher Anteil an der Reederei.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Eintragungsantrag des Erwerbers oder des Veräußerers nebst Nachweis das Recht zur Bundesflagge zu führen.
Schutzvermerke
Merkmals-ID
1834452
Beschreibung
Eintragung erfolgt, sofern zwei Eintragungsanträge gestellt werden, welche das gleiche Recht betreffen, vgl. § 28 Abs. 2 SchRegO.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Die Eintragung geschieht von Amts wegen.
Vormerkungen, Widersprüche und Beschränkungen
Merkmals-ID
1834450
Beschreibung
Vormerkungen und Widersprüche, die sich auf das Eigentum beziehen, sowie Beschränkungen des Eigentümers in der Verfügung über das Eigentum (z.B. Insolvenzvermerk, Zwangsversteigerungsvermerk).
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Beschränkungen werden auf Ersuchen des jeweiligen Gerichtes eingetragen. Vormerkungen werden auf Antrag des Berechtigten eingetragen.
Die das Recht zur Führung der Bundesflagge begründende Tatsachen
Merkmals-ID
1834434
Beschreibung
Die Bundesflagge ist in den in § 1 FlaggRG angegebenen Fällen zu führen. Weiterhin darf die Bundesflagge in den in § 2 FlaggRG genannten Fällen geführt werden.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Beglaubigte Kopie des Personalausweises
Periodizität / Aktualität
Bei Eigentumswechsel ist das Recht zur Führung der Bundesflagge erneut nachzuweisen.
Korrespondenzreeder
Merkmals-ID
1834436
Beschreibung
Der Korrespondenzreeder ist im Rahmen seines Vetrages befugt die Geschäfte der Partenreederei zu führen und diese zu vertreten.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Reedereivertrag oder Beschluss
Zeitraum, während dessen das Recht zur Führung der Bundesflagge nicht ausgeübt werden darf
Merkmals-ID
1834164
Beschreibung
Entsprechend § 7 FlaggRG.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Antrag des Eigentümers und Genehmigung des BSH (§ 17 Abs. 2 SchRegO).
Qualität
Jedes Seeschiff muss in das Seeschiffsregister eingetragen werden, wenn es nach § 1 des Flaggenrechtsgesetzes die Bundesflagge zu führen hat und dessen Rumpflänge, gemessen zwischen den äußersten Punkten des Vorstevens und des Hinterstevens, 15 Meter übersteigt.
Die Angaben müssen durch Vorlage des Eichscheins bzw. des Vermessungsbriefes belegt oder an Eides statt versichert werden. Die einzelnen Eintragungen sind somit im Regelfall vollständig.
Die Angaben sind auf Nachfrage glaubhaft zu machen. Ergeben sich Zweifel gegen die Richtigkeit der Eintragung des Eigentümers im Schiffsregister, so hat das Registergericht von Amts wegen die erforderlichen Ermittlungen anzustellen. Ergeben die Ermittlungen, dass das Schiffsregister unrichtig ist, so hat das Registergericht die Beteiligten anzuhalten, den Antrag auf Berichtigung des Schiffsregisters zu stellen und die zur Berichtigung erforderlichen Unterlagen zu beschaffen.
Periodizität und Aktualität
Änderungen an den Angaben sind dem Schiffsregister unverzüglich mitzuteilen. Da es hierbei zu Versäumnissen kommen kann, können Angaben im Register im Einzelfall nicht mehr aktuell sein. Es sind darüber hinaus mehrere Verfahrensweisen gesetzlich vorgesehen, um den Bestand zu aktualisieren.
Die Angaben werden im Rahmen der Antragstellung aktualisiert. Aufgrund der Pflicht zur Anmeldung sollte somit jeder neue Eigentümer eines Schiffes erfasst sein.
Geht ein Schiff unter und ist es als endgültig verloren anzusehen oder wird es ausbesserungsunfähig, so ist dies unverzüglich zum Schiffsregister anzumelden. In diesen Fällen kann der Eintrag aus dem Seeschiffsregister gelöscht werden. Im Vorfeld werden mögliche Schiffshypothekengläubiger über die geplante Löschung informiert und können Widerspruch einlegen. Verliert ein Seeschiff das Recht zur Führung der Bundesflagge ist dies zu melden und wird eingetragen. Die Eintragung wirkt wie eine Löschung der Eintragung des Schiffes.
Ist seit 30 Jahren keine Eintragung im Schiffsregister erfolgt und ist nach Anhörung der zuständigen Schifffahrtsbehörde, bei Seeschiffen auch der Seeberufsgenossenschaft, anzunehmen, dass das Schiff nicht mehr vorhanden oder nicht mehr zu Schifffahrtszwecken verwendbar ist, so hat das Registergericht, wenn weder eine Schiffshypothek noch ein Nießbrauch an dem Schiff eingetragen ist, die Eintragung des Schiffs von Amts wegen zu löschen.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Kommunal
Zuständigkeiten
Örtlich zuständige Amtsgerichte oder von der Landesjustizverwaltung bestimmte Amtsgerichte. So wird das Register in manchen Bundesländern zentral bei einem Amtsgericht geführt. Die Länder können vereinbaren, dass Schiffsregistersachen eines Landes Gerichten eines anderen Landes zugewiesen werden.
Zugriffsbeschränkung
Öffentlicher Zugang ist möglich.
Zugriffsberechtigungen
Die Register sind öffentlich und die Einsicht ist jedem gestattet. Auf Verlangen ist eine Abschrift der Eintragung zu erteilen; die Abschrift ist auf Verlangen zu beglaubigen.
Die Einsicht in die Registerakten ist nur gestattet, soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird. Das gleiche gilt für die Einsicht in Urkunden, auf die im Schiffsregister zur Ergänzung einer Eintragung Bezug genommen ist, sowie in die noch nicht erledigten Eintragungsanträge.
In einigen Bundesländern wird das Register schrittweise elektronisch bereit gestellt, womit bspw. eine elektronische Beantragung und Erstellung von Registerausdrucken ermöglicht wird.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Die im Register erfassten Daten sind bei der Antragstellung vom Eigentümer oder dessen Vertretung (z.B. Notar) anzugeben.
Schriftliche Eintragungsmitteilungen werden an den/die Antragsteller und Beteiligte (z.B. Hypothekengläubiger) versandt. Unter bestimmten Bedingungen (§ 93 SchRegO) kann es Behörden gestattet sein, ein automatisiertes Abrufverfahren bestimmter Angaben einzurichten. Weiterhin erfolgen Mitteilungen gemäß der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie sowie an die örtliche Arbeitsschutzbehörde, jeweils zur Erfüllung ihrer Aufgaben.
Für Schiffe, denen ein Unterscheidungssignal zugewiesen wurde, wird der jeweiligen Seefunkstelle von der Bundesnetzagentur ein gleichlautendes Rufzeichen zugeteilt.
Verwendung der Registerdaten
Verwendet werden die Registerdaten nur für interne statistische Zwecke, z.B. für die Personalbedarfsrechnung.
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Technische Standards
Die Register können in Papierform entweder in festen Bänden oder in Bänden oder Einzelheften mit herausnehmbaren Einlegebogen oder maschinell geführt werden. Deren Führung ist gesetzlich weitestgehend vorgegeben (SchRegDV).
In einigen Bundesländern findet bereits ein Übergang zur elektronischen Registerführung statt.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 06.07.2021