GSB 7.1 Standardlösung

Seeleute-Befähigungs-Verzeichnis (SBV)

Register-ID: 1852286

Allgemeines

Beschreibung

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) führt ein Verzeichnis über die erteilten, abgelaufenen oder erneuerten, ausgesetzten, widerrufenen oder als verloren oder vernichtet gemeldeten Befähigungszeugnisse von Seeleuten. Kapitäne, Schiffsoffiziere und Schiffsleute müssen ihre Befähigung nach dem STCW-Übereinkommen und der Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV) durch Bescheinigungen unterschiedlicher Art nachweisen. Diese Bescheinigungen stellt das Sachgebiet „Befähigung von Seeleuten“ aus.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Verzeichnis wird geführt, um für Nachweise über Befähigungen im Schiffsdienst von Seeleuten die Echtheits- und Gültigkeitsfeststellung zu gewährleisten. Ferner dient das Verzeichnis der Auskunftsfähigkeit über Befähigungen im Schiffsdienst im Zusammenhang mit der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Gleichzeitig soll das Verzeichnis den Seeleuten bei Bewerbungen um Anstellungen an Bord von Seeschiffen die Nachweiserbringung ihrer beruflichen Eignung und Befähigung erleichtern. Das BSH bietet für Unternehmen, Zeugnisinhaber oder Behörden auch anderer Staaten drei Möglichkeiten zur Überprüfung der Echtheit und Gültigkeit deutscher Befähigungszeugnisse, -nachweise und Anerkennungsvermerke an.
Darüber hinaus wird das Verzeichnis geführt, um statistische Auswertungen hinsichtlich der Personalentwicklung in der Seeschifffahrt zu ermöglichen.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Es ist im Rahmen der Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes geplant, Seeleuten, die sich via Nutzerkonto Bund authentifizieren können, eine digitale Antragstellung zu ermöglichen.
Mittelfristig ist im Rahmen der Modernisierung der Flaggenstaatverwaltung geplant, das Seeleute-Befähigungs-Verzeichnis dahingehend technisch anzupassen, dass es sich bei den aus dem Register erzeugten Bescheinigungen um elektronische Zertifikate handelt.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 9f Seeaufgabengesetz (SeeAufgG)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

SeeleuteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850472

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Inhaber von Bescheinigungen

Merkmale
BescheinigungenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850474

Klassifikation

Dokumente

Beschreibung

Gültige, abgelaufene, zurückgenommene, widerrufene, ruhende, entzogene oder vernichtete Befähigungszeugnisse sowie sonstige Nachweise über Befähigungen im Schiffsdienst

Merkmale

Qualität

Die Pflicht zur Registerführung besteht seit 01. Februar 1997. Für die Zeit davor wurden bereits jahrzehntelang Bescheinigungen für Seeleute ausgestellt, die noch heute gültig sind und nicht, wie der ganz überwiegende Teil, in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren erneuert werden müssen (betrifft nationale Befähigungszeugnisse die Fischerei). Der Datenbestand bezogen auf den 01. Februar 1997 ist vollständig. Er setzt sich zusammen aus den aus dem digitalen Verzeichnis heraus erstellten und dort geführten Bescheinigungen (überwiegender Teil) und einem papierenen Bestand, der dem BSH nach Übergang der Aufgaben des Ausstellunggeschäftes von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf das BSH, übersandt worden ist.

Die Angaben sind für vom BSH ausgestellte Bescheinigungen vollständig. Da die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und das Hafen- und Seemannsamt Rostock unterschiedliche dezentrale Werkzeuge zur Erzeugung der Bescheinigungen genutzt haben, sind die digital vorliegenden Informationen aus migrierten oder übermittelten Datenbeständen nicht immer vollständig. Dies bezieht sich jedoch für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf Bescheinigungen, die vor über zehn Jahren ausgestellt worden sind (und mittlerweile überwiegend nicht mehr gültig sind) und auf einen verschwindend geringen Teil der noch von Hafen- und Seemannsamt Rostock ausgestellten Bescheinigungen.

Innerhalb des Ausstellungsprozesses über die Anwendung SBV im BSH sind umfangreiche, technische und fachlich-inhaltliche Plausibilitätschecks in den Erfassungmasken implementiert.

Periodizität und Aktualität

Der Bestand wird fortlaufend ergänzt. Eine ausgestellte Bescheinigung ist unmittelbar im SBV verfügbar, somit per E-Mail oder Post unverzüglich und innerhalb eines Tages auch online verifizierbar.
Täglich und nächtlich wird der Status von Dokumenten automatisiert aktualisiert, sofern diese regelhaft ablaufen.
Für andere Fallkonstellationen erfolgt die Anpassung auf Verlangen durch die Sachbearbeitung (widerrufen, zurückgenommen, entzogen, ruhen, vernichtet).
Die Daten werden für einen Zeitraum von 100 Jahren ab Geburtsdatum der erfassten Person im SBV gespeichert und im Anschluss gelöscht.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das Seeleute-Befähigungs-Verzeichnis wird inhaltlich vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) geführt.
Der technische Betrieb obliegt dem Maritimen Datenzentrum (MDZ) des BSH.
Künftig wird der ITZBund für den Betrieb des FMS zuständig sein. bzw.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Die Daten stehen wie folgt zur Verfügung:

• um zuständigen Stellen die Echtheit und Gültigkeit der Befähigungsnachweise von Seeleuten bestätigen zu können,
• um zuständigen Behörden im Rahmen der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Auskunft geben zu können, ob Befähigungsnachweise und Erlaubnisse noch gültig sind (also nicht ruhen oder vorläufig bzw. endgültig entzogen wurden),
• um Seeleuten den Nachweis der beruflichen Eignung und Befähigung sowie die Anerkennung ihrer Befähigungszeugnisse für eine Bewerbung um eine Anstellung an Bord von Seeschiffen zu erleichtern und
• um statistische Auswertungen hinsichtlich der Personalentwicklung in der Seeschifffahrt zu ermöglichen.

Die personenbezogenen Daten dürfen für bestimmte Zwecke an die Vollzugsbehörden des Bundes und der Länder übermittelt werden. Unter bestimmten Umständen dürfen die personenbezogenen Daten auf Antrag an die von der Eintragung betroffene Person, an Unternehmen oder an Behörden eines anderen Staates übermittelt werden.
In anonymisierter Form dürfen die Daten zum Zwecke statistischer Auswertungen an die Europäische Kommission und die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs übermittelt werden.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie werden die zu speichernden Daten unverzüglich von den Bundesbehörden, die für die Ausstellung der Befähigungszeugnisse oder sonstigen Befähigungsnachweise zuständig sind, übermittelt.

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Verwendung der Registerdaten

Die Daten werden in anonymisierter Form

  • für interne Jahres- und Wochenstatistiken des BSH,
  • für regelmäßige Statistiken für das BMDV z. B. "Monitoring Gesamtpaket zur wettbewerbsfähigen Gestaltung der deutschen Flagge" und "Jahresstatistik",
  • für die Erfüllung der Verpflichtung zur Datenlieferung an die Europäische Maritime Sicherheitsagentur (EMSA) nach der EU-Richtlinie 2008/106 (Nutzung des vorgegebenen Anonymisierungstool der EMSA) und
  • auf Verlangen für Statistiken zu bestimmten Fragestellungen statistisch aufbereitet und ausgewertet.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Derzeit wird ein Oracle Datenbankmanagementsystem verwendet.

Technische Standards

Folgende Standards kommen zum Einsatz:

  • PDF,
  • XÖV,
  • REST,
  • JSON und
  • SOAP.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Verwendet wird die Fachanwendung SBV, künftig SBV/VBS (Eigenentwicklung) für die Registerführung; Einbindung vom FMS für die Übermittlung von Eingangsformularen (in Entwicklung).

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 02.08.2024