GSB 7.1 Standardlösung

Seediensttauglichkeitsverzeichnis

Register-ID: 1852284

Allgemeines

Beschreibung

Alle deutschen Seetauglichkeitsuntersuchungen sind in einer Datenbank des Seeärztlichen Dienstes erfasst.
Da auf Seereisen eine medizinische Versorgung nur eingeschränkt verfügbar ist, müssen gewisse gesundheitliche Anforderungen von zur See fahrenden Personen erfüllt werden. Hierbei werden unterschiedliche Anforderungen angelegt, je nach geplanter Funktion an Bord (Dienstzweig). Das Seediensttauglichkeitsverzeichnis erlaubt hier einen aktuellen Überblick über die Tauglichkeit sowie die Einschränkungen der Tauglichkeit von zur See fahrenden Personen.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Seediensttauglichkeitsverzeichnis wird zur Speicherung von Daten geführt, um

  • die Durchführung der Seediensttauglichkeitsuntersuchungen und die Ausstellung der Seediensttauglichkeitszeugnisse zu gewährleisten,
  • die Überwachung der Tätigkeit der zugelassenen Ärzte sicherzustellen,
  • die Abrechnung der Seediensttauglichkeitsuntersuchungen mit den zugelassenen Ärzten zu gewährleisten,
  • Mehrfach-Seediensttauglichkeitsuntersuchungen bei unterschiedlichen zugelassenen Ärzten zu vermeiden,
  • die Echtheit und die Gültigkeit von Seediensttauglichkeitszeugnissen festzustellen,
  • in anonymisierter Form statistische oder wissenschaftliche Auswertungen zu ermöglichen.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 19 Seearbeitsgesetz (SeeArbG)
§§ 11 Abs. 1 und 12 Verordnung über maritime medizinische Anforderungen auf Kauffahrteischiffen (MariMedV)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Die Zulassung beantragende oder zugelassene ÄrzteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850420

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Ärzte, welche durch die Berufsgenossenschaft Verkehr zur Feststellung der Seediensttauglichkeit zugelassen worden, oder die Zulassung beantragt haben.

Merkmale
BesatzungsmitgliederMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850418

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Als Besatzungsmitglied darf nur tätig sein, wer für die von ihm zu verrichtende Tätigkeit auf See gesundheitlich tauglich (seediensttauglich) ist.

Die Daten werden teilweise zur Erstellung der fälschungssicheren Zeugnisse nach STCW-Übereinkommen genutzt.

Merkmale

Qualität

Die Seediensttauglichkeitszeugnisse sowie die dazugehörigen Untersuchungen sind gesetzlich vorgegeben und somit vereinheitlicht. Alle Untersuchungen, sowie die benötigten Dokumente, werden erfasst.

Periodizität und Aktualität

Die Ergebnisse der Seediensttauglichkeitsuntersuchungen sind unverzüglich von den Ärzten an das Verzeichnis zu übermitteln.
Die gespeicherten und übermittelten personenbezogenen Daten sind zu löschen, soweit sie für die Aufgaben nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch zehn Jahre nach dem Tag, an dem das letzte Ereignis eingetreten ist, das zur Speicherung der Daten geführt hat. Im Falle der Ablehnung eines Arztes als zugelassener Arzt sind die diesen betreffenden Daten mit Eintritt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Antrag unverzüglich zu löschen.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Zuständig ist der Seeärztliche Dienst der Berufsgenossenschaft Verkehr.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Die Daten dürfen von der Berufsgenossenschaft Verkehr verarbeitet werden.

Die Daten dürfen an von der Berufsgenossenschaft zugelassene Ärzte übermittelt und von diesen verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben erforderlich ist.
Dem Besatzungsmitglied oder dem zugelassenen Arzt wird auf Antrag schriftlich über den ihn betreffenden Inhalt des Seediensttauglichkeitsverzeichnisses unentgeltlich Auskunft erteilt. Der Antragsteller hat dem Antrag einen Identitätsnachweis beizufügen.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Wer eine Seediensttauglichkeitsuntersuchung beantragt, hat dem zugelassenen Arzt einen Identitätsnachweis vorzulegen sowie die benötigten Angaben mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Die Eingabe der Daten wird durch die zugelassenen Ärzte vorgenommen (User-Zugang) und/oder durch den Seeärztlichen Dienst (Admin-Zugang). Die Generierung der fälschungssicheren Zeugnisse ist ausschließlich direkt aus dem System möglich.
Ein Zugriff zur Zeugnisverifikation durch autorisierte Nutzer ist nach Registrierung möglich (z.B. Verwaltung von Drittstaaten, BSH). Hierbei kann nur die Zeugnisnummer sowie dessen Gültigkeit und Status abgefragt werden.
Die Daten dürfen in anonymisierter Form an Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, übermittelt werden.

Verwendung der Registerdaten

Neben der Erstellung der Zeugnisse sowie deren Verifikation erfolgen statistische Auswertungen der anonymisierten Daten. Außerdem dienen diese dem Qualitätsmanagement, der Kontrolle der Laufzeit der Zulassungen sowie im Fall von Überprüfungsanträgen gemäß SeeArbG der Kontaktaufnahme mit Ärzten und/oder Seeleuten.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Das Register wird in Form einer MySQL-Datenbank geführt.

Technische Standards

Die gespeicherten Daten werden für Abrufe durch automatisierte Verfahren bereitgehalten. Solche Abrufe dürfen nur zugelassen werden, wenn sich die berechtigten Nutzerinnen und Nutzer durch Angabe ihrer jeweiligen Kennung mit Passwort identifizieren. Diese liegen im PDF-Format vor.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Das Seediensttauglichkeitsportal Artus wird von der Berufsgenossenschaft Verkehr zur Verfügung gestellt.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 15.07.2021