Allgemeines
Beschreibung
In dieses Verzeichnis wird eingetragen, wer seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist, wenn eine Vollstreckung nicht zu einer vollständigen Befriedigung der Gläubiger führen würde oder wer dem Gerichtsvollzieher nicht innerhalb eines Monats die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachweist.
Für jedes Bundesland wird seit dem 01. Januar 2013 beim zentralen Vollstreckungsgericht anhand einheitlicher Datensätze ein Schuldnerverzeichnis geführt.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Das Schuldnerverzeichnis dient dazu, den Geschäftsverkehr vor nicht kreditwürdigen Schuldnern zu schützen.
Somit wird für den Gläubigern die Möglichkeit geschaffen, sich frühzeitig und umfassend Informationen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners einzuholen.
Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau
Das Schuldnerverzeichnis wird laufend an rechtliche und technische Änderungen angepasst. Grundlegende Ausbauten oder Funktionsänderungen bzw. -erweiterungen sind jedoch derzeit nicht geplant.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
§ 882b ff. Zivilprozessordnung (ZPO)
Schuldnerverzeichnisverordnung (SchuFV)
Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
SchuldnerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850788
Klassifikation
Personen
Merkmale
Name
Merkmals-ID
1840226
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Vollstreckungsauftrag, Titel, Ausweis, Einwohnermeldeamt-Anfrage
Vorname
Merkmals-ID
1840228
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Vollstreckungsauftrag, Titel, Ausweis, Einwohnermeldeamt-Anfrage
Geburtsname
Merkmals-ID
1840230
Optionalität
Angabe freiwillig
Quelle
Vollstreckungsauftrag, Titel, Ausweis, Einwohnermeldeamt-Anfrage
Firma
Merkmals-ID
1840232
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Vollstreckungsauftrag, Titel, Handelsregister
Nummer des Registerblatts der Firma im Handelsregister
Merkmals-ID
1840216
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Vollstreckungsauftrag, Titel, Handelsregister
Geburtsort
Merkmals-ID
1840236
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Vollstreckungsauftrag, Titel, Ausweis, Einwohnermeldeamt-Anfrage
Geburtsdatum
Merkmals-ID
1840234
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Vollstreckungsauftrag, Titel, Ausweis, Einwohnermeldeamt-Anfrage
Wohnsitz
Merkmals-ID
1840238
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Vollstreckungsauftrag, Titel, Ausweis, Einwohnermeldeamt-Anfrage
Sitz
Merkmals-ID
1840240
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Vollstreckungsauftrag, Titel, Handelsregister
EintragungenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850790
Klassifikation
Vorgänge
Merkmale
Aktenzeichen und Gericht oder Vollstreckungsbehörde der Vollstreckungssache oder des Insolvenzverfahrens
Merkmals-ID
1840218
Optionalität
Angabe verpflichtend
Datum der Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers und der zur Eintragung führende Grund
Merkmals-ID
1840220
Optionalität
Angabe verpflichtend
Datum der Eintragungsanordnung der Vollstreckungsbehörde und der zur Eintragung führende Grund
Merkmals-ID
1840222
Optionalität
Angabe verpflichtend
Datum der Eintragungsanordnung des Insolvenzgerichts und der zur Eintragung führende Grund sowie Datum der Entscheidung des Insolvenzgerichts
Merkmals-ID
1840224
Beschreibung
Zusätzlich die Angabe der Feststellung, dass ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners mangels Masse abgewiesen wurde.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Verfahrensnummer
Merkmals-ID
1840242
Beschreibung
Für jeden Eintrag landesbezogen als eindeutiges Identifizierungsmerkmal.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Qualität
Das Verzeichnis verfügt über einen hohen Abdeckungsgrad.
Die Übermittlung der Daten erfolgt bundesweit in einheitlich strukturierten Datensätzen.
Periodizität und Aktualität
Die Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis erfolgt automatisch nach Ablauf von drei Jahren. Die Löschung kann vorzeitig erfolgen, wenn die Schulden getilgt sind.
Löschung und Korrektur von Eintragungen obliegt dem jeweiligen zentralen Vollstreckungsgericht. Neueinträge werden täglich vorgenommen. Aktualisierungen erfolgen nicht.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Land
Zuständigkeiten
Das Verzeichnis wird beim jeweiligen nach Landesrecht zentralen Vollstreckungsgericht geführt.
Die technische Datenhaltung erfolgt bei den jeweiligen Landesrechenzentren.
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Zugriffsberechtigungen
Zugriff auf das Schuldnerverzeichnis wird natürlichen und juristischen Personen nach Registrierung über die Internetseite des gemeinsamen Vollstreckungsportals ermöglicht. Das berechtigte Interesse muss beim einzelnen Abruf versichert werden, die Abrufe werden protokolliert. Das Ergebnis der Anfrage wird direkt im Portal angezeigt und kann als PDF-Datei heruntergeladen werden. Behörden erhalten einen erweiterten Zugang.
Online-Einsicht in das Schuldnerverzeichnis kann beantragt werden, wenn einer der nachfolgenden Gründe begründet nachgewiesen werden kann:
• für Zwecke der Zwangsvollstreckung,
• um gesetzliche Pflichten zur Prüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit zu erfüllen,
• um Voraussetzungen für die Gewährung öffentlicher Leistungen zu prüfen,
• um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass Personen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen,
• soweit diese zur Verfolgung von Straftaten und zur Strafvollstreckung erforderlich sind,
• zur Auskunft über Sie selbst betreffende Eintragungen
Abdrucke aus dem Schuldnerverzeichnis können auf Antrag auch an Industrie- und Handelskammern und weitere Kammern erteilt werden.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Einträge in das Verzeichnis erfolgen durch den Gerichtsvollzieher von Amts wegen bei Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen. Die Übermittlung erfolgt in strukturierter Form über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Neben den Gerichtsvollziehern liefern auch Vollstreckungsbehörden (in erster Linie Finanzämter, Stadtkassen, Hauptzollämter) Schuldnerdaten ein. Übermittelt werden die Daten (Neueintragungen, Korrekturen und vorzeitige Löschungen) wöchentlich an verschiedene Auskunfteien, im Übrigen können die Daten über die Internetseite des gemeinsamen Vollstreckungsportals von zugelassenen Behörden und registrierten Nutzern recherchiert werden.
Verwendung der Registerdaten
Die Daten werden für die Überprüfung von Vermögensverhältnissen der Schuldner genutzt. Die Informationen dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie eingeholt wurden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Technische Standards
Die Datenübermittlung erfolgt im XJustiz-Standard.
Portale, Fachanwendungen und Anbieter
Im Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder werden die bundesweiten Daten aus den Schuldnerverzeichnissen zum kostenpflichtigen Abruf bereitgestellt.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 28.05.2021