GSB 7.1 Standardlösung

Schornsteinfegerregister

Register-ID: 1852280

Allgemeines

Beschreibung

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird ein elektronisches Schornsteinfegerregister geführt, in das jede/r bevollmächtigte/r Bezirksschornsteinfegerin und Bezirksschornsteinfeger sowie jeder Betrieb, der staatlich vorgeschriebene Schornsteinfegerarbeiten ausführen möchte und die Voraussetzung zur selbständigen Ausübung dieses Handwerks besitzt, einzutragen ist.
Die Eintragung wird von den Handwerkskammern, bei denen die Inhaberin bzw. der Inhaber des Betriebs mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist, oder Behörden, bei denen die Erbringung von Dienstleistungen angezeigt wurde, vorgenommen, sofern die betroffene Person der Datenübermittlung an das BAFA nicht widersprochen hat.
Die Eintragung in das Register ist kostenlos.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Register wird geführt, um den Eigentümerinnen und Eigentümern, den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und -schornsteinfegern und der zuständigen Behörde die Feststellung zu erleichtern, wer die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 SchfHwG erfüllt. Das Register dient demnach auch den Hauseigentümerinnen und -eigentümern bei der Auswahl zugelassener Schornsteinfeger.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Alle Hauseigentümerinnen und -eigentümer haben seit dem 1. Januar 2013 die Möglichkeit, eine Schornsteinfegerin bzw. einen Schornsteinfeger ihrer Wahl zu beauftragen, mit der Folge, selbst dafür zu sorgen, dass ihre Heizungsanlage regelmäßig gekehrt und überprüft wird.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 3 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

SchornsteinfegerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850276

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen und bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger.

Merkmale
Betriebe zur Durchführung von SchornsteinfegerarbeitenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850278

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Jeder Betrieb, einschließlich freie Schornsteinfeger und Schornsteinfegerinnen, der in Deutschland staatlich vorgeschriebene Schornsteinfegerarbeiten ausführen möchte und die Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung dieses Handwerks besitzt.

Stichwörter
Merkmale

Qualität

Aufgrund der verpflichtenden Eintragung kann von einem recht hohen Abdeckungsgrad ausgegangen werden.
Die betroffenen Personen können der Eintragung ihrer Daten widersprechen.

Periodizität und Aktualität

Die Handwerkskammer oder Behörde pflegt die Daten und eventuelle Änderungen in das beim BAFA geführte Schornsteinfegerregister ein. Die Daten sind von der zuständigen Handwerkskammer oder Behörde unverzüglich zu löschen, wenn die Voraussetzungen für ihre Eintragung in das Register entfallen sind oder die eingetragene Person der zuständigen Behörde anzeigt, dass sie keine Schornsteinfegerarbeiten mehr ausführen möchte.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Für die inhaltliche Befüllung des Registers sind die Handwerkskammern, bei denen Betriebsinhabende mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind, oder Behörden, bei denen die Erbringung von Dienstleistungen angezeigt wurde, zuständig. Die Registrierung im Portal des BAFA ist für die Handwerkskammern und Behörden kostenfrei.

Das BAFA stellt die entsprechende technische Plattform sowie das Zugangsportal für die Registrierung und die Eintragung der Daten ins Schornsteinfegerregister zur Verfügung. Das Hosting der Anwendung und Datenbank liegt beim ITZ-Bund.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Teile des Registers sind öffentlich über eine webbasierte Recherchedatenbank zugänglich.
Öffentliche Auskünfte beinhalten ausschließlich folgende Informationen:

  • Name und Anschrift des Betriebs,
  • Vor- und Familienname der Betriebsleitenden,
  • Handwerkskammer, bei die Betriebsinhabenden mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind, oder Behörde, bei der die Erbringung von Dienstleistungen angezeigt wurde,
  • bei bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und -fegern auch Datum der Bestellung und Angabe des betreffenden Bezirks,
  • Teiltätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks, die im Einzelnen in die Handwerksrolle eingetragen sind.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Handwerkskammer oder Behörde pflegt die Daten in das beim BAFA geführte Schornsteinfegerregister ein, sofern die betroffene Person dem nicht widersprochen hat. Auskünfte aus dem Schornsteinfegerregister werden ausschließlich im Wege des automatisierten Abrufs über eine Recherchedatenbank im Internet erteilt.

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Als relationales Datenbankmanagementsystem kommt MySQL zum Einsatz.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Für die Registrierung wird ein vom BAFA bereitgestellte Portal genutzt.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 25.07.2023