GSB 7.1 Standardlösung

Samenspender-Register

Register-ID: 1852406

Allgemeines

Beschreibung

Im Samenspender-Register werden die im Gesetz genannten personenbezogenen Daten des Samenspenders und der Empfängerin der Samenspende sowie das Geburtsdatum und die Anzahl der Kinder gespeichert.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht jedes Menschen zu erfahren, woher er selbst abstammt. Um dieses Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung für Personen zu verwirklichen, die durch eine Samenspende im Rahmen einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden sind, wurde das Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen (Samenspenderregistergesetz) erlassen. In diesem ist u. a. die Speicherung der personenbezogenen Daten von Samenspendern und Empfängerinnen und wie auskunftsberechtigte Personen von diesen Kenntnis erhalten können, geregelt. In dem Gesetz sind die organisatorischen, verfahrensmäßigen Voraussetzungen für die Auskünfte an auskunftsberechtigte Personen festgelegt.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Das Samenspender-Register erlaubt es, Menschen, deren Zeugung auf eine künstliche Befruchtung zurückgeht, Informationen über die Identität ihres Zeugers zu erlangen. Umgekehrt besteht kein Anspruch des Zeugers, Informationen über die durch seinen Samen gezeugten Nachkommen zu erlangen. § 1600d Abs. 4 BGB regelt darüber hinaus, dass der Samenspender rechtlich nicht als Vater eines durch seinen Samen gezeugten Kindes festgestellt werden kann. Somit bestehen keine Unterhaltspflichten eines Samenspenders gegenüber einem durch seinen Samen gezeugten Kindes.

Das Samenspender-Register enthält ausschließlich Daten über künstliche Befruchtungen ab dem 01. Juli 2018. Frühere Daten liegen im Register nicht vor.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

Samenspenderregistergesetz (SaRegG)
§ 1600d Abs. 4 BGB

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

EmpfängerinnenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851150

Klassifikation

Personen

Merkmale
GeburtenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851152

Klassifikation

Vorgänge

Merkmale
SamenspenderMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851148

Klassifikation

Personen

Merkmale

Qualität

Durch Melde- und Dokumentationspflichten für Samenbanken, Einrichtungen der medizinischen Versorgung und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll sichergestellt werden, dass alle erforderlichen Daten gespeichert sind. Um zu gewährleisten, dass die Auskunft aktuell ist, führt das BfArM eine Melderegisterabfrage durch.

Die Speicherung von Daten zu Empfängerinnen erfolgt nur, wenn nach erfolgreicher ärztlich unterstützter künstlicher Befruchtung tatsächlich Kinder geboren werden. In diesem Fall übermittelt die Einrichtung der medizinischen Versorgung die Daten zu Mutter und Geburt, die separat gespeichert werden. Die Übermittlung der Daten durch die Samenbanken und medizinischen Einrichtungen kann nur erfolgen, wenn im Erfassungsformular die entsprechend gekennzeichneten Pflichtfelder ausgefüllt sind. Im BfArM findet bei jeder Meldung eine Plausibilitätskontrolle statt. Wird eine Meldung per Meldeformular postalisch per Einschreiben eingereicht, wird diese von einem BfArM-Mitarbeitenden in die Datenbank eingetragen und durch einen zweiten Mitarbeitenden qualitätsgesichert. Bei Unklarheiten oder fehlenden Angaben wird die meldende medizinische Einrichtung bzw. Samenbank kontaktiert.
Die Informationen zum Samenspender und zur Empfängerin dürfen nur auf Antrag einer auskunftsberechtigten Person zusammengeführt werden.

Neben den personenbezogenen Angaben gibt es auch freiwillig vom Samenspender gemachte Angaben zu seiner Person, z. B. zu seinem Aussehen oder seiner Schulbildung und den Beweggründen für seine Samenspende. Damit diese Angaben mitgeteilt werden, muss der Samenspender dieser Übermittlung zugestimmt haben. Dies kann von ihm jederzeit widerrufen werden.

Periodizität und Aktualität

Die Daten des Samenspender-Registers werden anlassbezogen aufgenommen und aktualisiert. Die personenbezogenen Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen im Zusammenhang mit ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtungen werden 110 Jahre lang gespeichert, wenn ab Juli 2018 nach einer künstlichen Befruchtung ein Kind geboren wurde oder wenn der errechnete Geburtstermin überschritten ist und keine weiteren Informationen über eine Geburt zu erhalten sind. Vorher gezeugte Spenderkinder können sich an die Samenbanken und die Einrichtungen der medizinischen Versorgung wenden, die vorhandene personenbezogene Angaben von Samenspender und Empfängerin 110 Jahre aufbewahren müssen.
Wenn bekannt wird, dass eine erfolgreiche künstliche Befruchtung nicht zur Geburt eines Kindes geführt hat, werden die Daten direkt gelöscht.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das Samenspender-Register sowie die Daten zu den Empfängerinnen und den Samenspendern werden beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Personen, die vermuten, durch eine Samenspende im Rahmen einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden zu sein, können beim Bundesinstitut für Medizinprodukte eine Anfrage auf Auskunft zur Identität des Samenspenders stellen. Auskunftsberechtigte Personen müssen hierzu das 16. Lebensjahr erreicht haben. Wenn zur Anfrage ein Treffer in den Daten zu den Empfängerinnen vorliegt, wird der im Spender-Register zugehörige Samenspender ermittelt. Vier Wochen vor einer Auskunft an ein Spenderkind wird der Samenspender über die anstehende Auskunftserteilung informiert, um ihn auf eine eventuelle Kontaktaufnahme vorzubereiten. Samenspender sowie Empfängerinnen haben einen Auskunfts- und Berichtigungsanspruch auf ihre im Register gespeicherten personenbezogenen Daten.
Auf Antrag erhalten die auskunftsberechtigten Personen einen Auszug ihrer Daten aus dem Register per Post. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann für die Erteilung von Auskünften aus dem Samenspender-Register Entgelte verlangen.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Samenbanken übermitteln dem BfArM die erforderlichen Daten zu den Samenspendern. Die Einrichtungen der medizinischen Versorgung übermitteln dem BfArM die Daten zu den Empfängerinnen und Geburten. Die Übermittlung erfolgt entweder über ein webbasiertes Online-Portal oder postalisch per Einschreiben.
Auskunftsberechtigte Personen erhalten, wenn sie im Rahmen einer künstlichen Befruchtung gezeugt worden sind und wenn sie die Auskunft beantragt haben, die personenbezogenen Daten des Samenspenders. Samenspender werden vom BfArM über den Abruf ihrer personenbezogenen Daten informiert. Dies erfolgt entweder postalisch oder elekronisch via E-Mail oder SMS.

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Das Samenspender-Register wird mittels einer MySQL-Datenbank geführt.

Technische Standards

Wahlweise besteht die Möglichkeit, das Formular zur Datenübermittlung, welches durch die medizinischen Einrichtungen oder Samenbanken genutzt wird, durch das Hochladen einer XML-Datei auszufüllen.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Die Daten der medizinischen Einrichtungen oder der Samenbanken können über eine eigens entwickelte Web-Anwendung an das BfArM übermittelt werden.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 07.07.2023