GSB 7.1 Standardlösung

Register zu Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

Register-ID: 1851998

Allgemeines

Beschreibung

Das Befördern, Sammeln, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen bedarf gemäß § 54 KrWG in der Regel einer vorherigen Erlaubnis durch die zuständigen Behörden. Eine Erlaubnis ist dann nicht erforderlich, wenn die Tätigkeit im Rahmen einer anderweitigen gewerblichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit ausgeführt wird (z. B. im Rahmen der Tätigkeit als Bauhandwerker, Bauunternehmer oder mobiler Dienstleister) oder der ausführende Betrieb zum Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert wurde. Zudem bestehen weitere Ausnahmeregelungen. Sofern keine Erlaubnis erforderlich ist, müssen Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen gemäß § 53 KrWG ihre Tätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen. Die Erstattung einer Anzeige gemäß § 53 KrWG und die Beantragung einer Erlaubnis gemäß § 54 KrWG können entweder in Papierform oder in elektronischer Form erfolgen.

Die Länder haben gemäß § 14 AbfAEV ein bundesweit einheitliches elektronisches Register der Anzeigen und Erlaubnisse zu führen. Die Länder führen dieses in folgender Weise: Die zuständigen Behörden aller Länder nutzen bundesweit einheitlich zur Bearbeitung von Anzeigen und Erlaubnissen das Abfallüberwachungssystem ASYS. Sie erfassen über dieses die Daten der erstatteten Anzeigen und erteilten Erlaubnisse in der durch das jeweilige Land betriebenen ASYS-Fachdatenbank. Die Länder tauschen die Daten der Anzeigen und Erlaubnisse untereinander aus und ermöglichen an der Abfallüberwachung beteiligten Behörden, denen das Abfallüberwachungssystem ASYS nicht zur Verfügung steht, die Recherche in diesen über die Webanwendung Informationsportal Abfallbewertung Modul Kontrolle (IPA-KON).

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Mit dem bundesweit einheitlichen Register wird in Ergänzung zu den Instrumenten der abfallrechtlichen Nachweisverordnung die Datenlage über die oftmals über Landesgrenzen hinaus tätigen Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen verbessert und dem Vollzug praxisgerecht zur Verfügung gestellt. Es handelt sich nicht um ein öffentliches Register, in welches Dritte Einsicht nehmen können. Vielmehr sind nur die zur abfallrechtlichen Überwachung bestellten Landesbehörden befugt, Daten aus dem Register abzufragen.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Um ihren Abfallbehörden die benötigten EDV-Werkzeuge effektiv bereitstellen zu können und gemeinsam einzurichtende informationstechnische Systeme im Bereich der Abfallüberwachung umzusetzen, haben die Länder mit Abschluss der Verwaltungsvereinbarung für die Gemeinsamen Abfall-DV-Systeme (GADSYS) eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Die Länderarbeitsgruppe GADSYS (LAG GADSYS) wurde von den Ländern als für die Realisierung der IT-Systeme verantwortliches Gremium eingerichtet. In der LAG GADSYS arbeiten alle Bundesländer gleichberechtigt mit. Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse erfolgen auf Grundlage der Regelungen der Verwaltungsvereinbarung und der Geschäftsordnung in verschiedenen Gremien und Facharbeitsgruppen, die sich aus Beschäftigten der für den Bereich Abfallüberwachung zuständigen Behörden aus den Ländern zusammensetzen. Der Vorsitz der LAG GADSYS wechselt periodisch zwischen den Ländern. Die durch die Entwicklung, den Betrieb und die Pflege der Angebote entstehenden Kosten werden von den Ländern anteilig nach dem Königsteiner Schlüssel getragen.

Ausgangspunkt der Zusammenarbeit der Länder in der LAG GADSYS war die Entwicklung des Abfallüberwachungssystems ASYS als bundeseinheitliche Fachanwendung der Abfallbehörden ab dem Jahr 1999. In den Folgejahren wurden in unterschiedlichen abfallrechtlichen Bereichen elektronische Verfahren obligatorisch bzw. optional eingeführt. Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit in der LAG GADSYS entwickeln, betreiben und pflegen die Länder die für diese Verfahren erforderliche Software und stellen sie den abfallerzeugenden Betrieben, den an der Entsorgung beteiligten Unternehmen und ihren Abfallbehörden zur Verfügung. Wesentliche Projekte waren:

  • Die elektronische Meldung der Anerkennungen von Betrieben gemäß Altfahrzeugverordnung an die gemeinsame Stelle der Länder (ab Mitte 2004),
  • das elektronische Abfallnachweisverfahren (ab dem 01. April 2010),
  • das elektronische Anzeige- und Erlaubnisverfahren (ab dem 15. April 2014),
  • das elektronische Entsorgungsfachbetriebsverfahren (ab dem 01. Juni 2018).

Die InformationsKoordinierende Stelle Abfall DV-Systeme (IKA) ist die Geschäftsstelle der Länderarbeitsgruppe Gemeinsame Abfall-DV-Systeme (LAG GADSYS). Die Aufgaben der IKA werden derzeit im Auftrag der LAG GADSYS von einer privatwirtschaftlichen Gesellschaft wahrgenommen.

Mit der Einrichtung des Registers wurde Artikel 26 der europäischen Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) umgesetzt.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Derzeit ersetzt die LAG GADSYS die Webanwendung Informationsportal Abfallbewertung Modul Kontrolle (IPA-KON), die es überwachenden Behörden ermöglicht, in den ASYS-Fachdatenbanken aller Länder zu recherchieren, durch eine komplette Neuentwicklung mit dem Namen elektronisches, behördliches Abfallinformationssystem (eBAIS). Die Produktivsetzung von eBAIS ist für Anfang 2022 geplant.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 14 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
Artikel 26 Richtlinie (EG) 2008 / 98

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Sammler, Beförderer, Händler und Makler von AbfällenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851780

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen im Sinne der §§ 1 Absatz 10 bis 13 und 53 KrWG.

Stichwörter
Merkmale

Qualität

Für die Erstattung von Anzeigen sowie die Beantragung einer Erlaubnis im Papierverfahren sind durch die AbfAEV vorgeschriebene Formulare zu verwenden. Die Webanwendung für die elektronische Anzeigenerstattung und elektronische Beantragung von Erlaubnissen bilden die durch die AbfAEV vorgeschriebenen Formulare ab. Die den Behörden zu übermittelnden Angaben sind somit bundesweit einheitlich.

Die jeweils zuständigen Behörden haben die eingegangenen Anzeigen und Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß AbfAEV auf Vollständigkeit zu prüfen. Sofern die Anzeige bzw. der Antrag unvollständig ist, hat die zuständige Behörde den Anzeigenden bzw. Antragsteller aufzufordern, die Angaben zu ergänzen. Im Falle der Vollständigkeit haben die Behörden den Anzeigenden und Antragstellern eine Empfangsbestätigung auszustellen.

In der Webanwendung zur Erstattung einer Anzeige bzw. Beantragung einer Erlaubnis sind eine Reihe von Plausibilitätsprüfungen umgesetzt, die die Qualität der elektronisch eingereichten Anzeigen und Erlaubnisanträge sicherstellen. Zur Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Prüfung der Anzeigen und Erlaubnisanträge ist im Abfallüberwachungssystem ASYS eine Funktionalität zur Prüfung der Angaben nach einem bundesweit einheitlichen Prüfplan umgesetzt. Von Unterschieden bezüglich des Vollzugs der Regelungen der AbfAEV durch die zuständigen Behörden (insbesondere bezüglich der Prüfung der erstatteten Anzeigen) muss jedoch ausgegangen werden. Auch Unterschiede bezüglich der Aktualität und Vollständigkeit der Erfassung von in Papierform erstatteten Anzeigen bzw. beantragten Erlaubnissen in das elektronische Register sind nicht auszuschließen.

Die Angaben im elektronischen Register werden durch die überwachenden Behörden zur Überprüfung der im Rahmen von Kontrollen auf den Transportwegen durch die kontrollierten Sammler und Beförderer gemachten Angaben und der Angaben, die im Rahmen des abfallrechtlichen Nachweisverfahrens durch die an der Entsorgung gefährlicher Abfälle beteiligten Unternehmen gemacht werden, genutzt. In diesem Rahmen besteht ein laufender Kontrollmechanismus bezüglich der Qualität und Vollständigkeit der Angaben des Registers.

Insgesamt kann insbesondere bezüglich der auf gefährliche Abfälle bezogenen Tätigkeiten von einer sehr hohen Vollständigkeit und Qualität der Daten des Registers ausgegangen werden.

Periodizität und Aktualität

Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen haben die Tätigkeit ihres Betriebes bereits vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen, es sei denn, der Betrieb verfügt bereits über eine Erlaubnis. Ändern sich die in der Anzeige bzw. im Erlaubnisantrag gemachten Angaben, ist die Anzeige erneut zu erstatten bzw. die Erlaubnis erneut zu beantragen.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Land

Zuständigkeiten

Die Registerführung bzw. der Betrieb des Abfallüberwachungssystems ASYS wird von den Ländern individuell und in eigener Verantwortung organisiert.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Das Register wird elektronisch geführt. Ein Zugriff ist daher nur in elektronischer Form möglich. Der Zugriff ist auf folgenden Wegen möglich:

  • Zugriff auf die ASYS-Fachdatenbank eines Landes. Die Zugriffsmöglichkeiten werden hierbei durch die Länder individuell festgelegt.
  • Zugriff auf die von der LAG GADSYS betriebene Webanwendung Informationsportal Abfallbewertung Modul Kontrolle (IPA-KON). Ein Zugriff ist dabei für an der Abfallüberwachung mitwirkende Behörden möglich.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Erstattung einer Anzeige gemäß §53 KrWG und die Beantragung einer Erlaubnis gemäß §54 KrWG können entweder in Papierform oder in elektronischer Form erfolgen.

In Papierform eingehende Anzeigen und Erlaubnisanträge werden von den zuständigen Behörden händisch in der ASYS-Fachdatenbank des jeweiligen Landes erfasst. Zur elektronischen Anzeigenerstattung und Beantragung von Erlaubnissen betreibt die LAG GADSYS die eAEV-Webanwendung. Hierüber erstattete Anzeigen und eingereichte Erlaubnisanträge werden auf elektronischem Weg in die ASYS-Fachdatenbank des jeweiligen Landes übermittelt.

Alle Anzeigen und Erlaubnisse werden jeweils auf elektronischem Wege an alle anderen Länder übermittelt, die diese in ihre ASYS-Fachdatenbanken übernehmen.

Verwendung der Registerdaten

Die Angaben im elektronischen Register werden durch die überwachenden Behörden u. a. genutzt zur:

  • Überprüfung der im Rahmen von Kontrollen auf den Transportwegen durch die kontrollierten Sammler und Beförderer gemachten Angaben,
  • Überprüfung der im Rahmen des abfallrechtlichen Nachweisverfahrens durch die an der Entsorgung gefährlicher Abfälle beteiligten Unternehmen gemachten Angaben,
  • Überprüfung der Zulässigkeit von Entsorgungsvorgängen im Rahmen des Vollzuges der Nachweisverordnung (NachwV) und der Abfallverbringungsverordnung (VVA).

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Die ASYS-Fachdatenbank verfügt über eine ASYS-interne, generische Schnittstelle zum Austausch von Daten zwischen den ASYS-Fachdatenbanken der Länder. Zur Übermittlung von Anzeigen und Anträgen auf Erteilung einer Erlaubnis von der eAEV-Webanwendung an die Länder existiert eine XML-Schnittstelle.

Technische Standards

Bezüglich der Übermittlung der Daten zwischen den ASYS-Fachdatenbanken untereinander und zwischen der eAEV-Webanwendung und diesen wird ein OSCI-Protokoll verwendet.

Die Strukturierung der Angaben in der ASYS-Fachdatenbank orientiert sich an der durch das Bundesumweltministerium veröffentlichten XML-Schnittstelle für das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV).

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Zur elektronischen Anzeigenerstattung und Beantragung von Erlaubnissen wird von der LAG GADSYS die eAEV-Webanwendung betrieben.

Zur Führung des Registers wird das von der LAG GADSYS betreute und von den einzelnen Ländern betriebene Abfallüberwachungssystem ASYS verwendet. ASYS wird bundesweit von allen zuständigen Behörden genutzt.

Zur Recherche in den ASYS-Fachdatenbanken wird von der LAG GADSYS das Informationsportal Abfallbewertung Modul Kontrolle (IPA-KON) betrieben.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

Der Zugang zu diesen Inhalten erfordert eine vorherige Registrierung. Bitte gehen Sie zum Registrierungsformular. Falls Sie bereits einen Zugang besitzen, loggen Sie sich bitte ein.

Redaktioneller Stand: 03.09.2021