GSB 7.1 Standardlösung

Register zu Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen und Sammelstellen

Register-ID: 1852262

Allgemeines

Beschreibung

Bei den zuständigen Landesbehörden wird eine Liste aller registrierungspflichtigen Viehhandelsunternehmen, Viehtransportunternehmen und Viehsammelstellen geführt.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln, gewerbsmäßig im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Sammelstelle betreiben will, hat sich vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Landesbehörde zu registrieren. Die Listung dieser Unternehmen dient unter anderem der Vermeidung der Ausbreitung und Verfolgung von Tierseuchen.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 4 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)
§ 15 Viehverkehrs-Verordnung (ViehVerkV)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

ViehtransportunternehmenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851228

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Ein Betrieb, der darauf gerichtet ist, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Geflügel gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion zu transportieren oder Dritten für gewerbsmäßige Transporte dieser Tiere Transportmittel zur Verfügung zu stellen.

Stichwörter
Merkmale
ViehsammelstelleMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851230

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Eine Einrichtung, in der Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Geflügel aus verschiedenen Betrieben für den Handel zusammengeführt werden.

Stichwörter
Merkmale
ViehhandelsunternehmenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851226

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Ein Betrieb, der darauf gerichtet ist, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Geflügel gewerbsmäßig unmittelbar oder über Dritte zu kaufen und innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf wieder zu verkaufen oder in einen anderen Betrieb oder eine andere Einrichtung umzusetzen.

Stichwörter
Merkmale

Periodizität und Aktualität

Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen, es ist daher von einer hohen Aktualität der Daten auszugehen.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Kommunal

Zuständigkeiten

Das Register wird bei der zuständigen Landesbehörde geführt.

Zugriffsbeschränkung

Öffentlicher Zugang ist möglich.

Zugriffsberechtigungen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gibt die Zulassung, die Rücknahme, den Widerruf oder das Ruhen der Zulassung der Transport- und Viehhandelsunternehmen sowie der Viehsammelstellen im Bundesanzeiger bekannt und veröffentlicht die Liste online.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die betroffenen Unternehmen registrieren sich bei der zuständigen Landesbehörde vor Aufnahme der Tätigkeit. Änderungen werden unverzüglich seitens des Unternehmens angezeigt.
Die zuständige Landesbehörde informiert das BMEL über die entsprechenden Zulassungen.

Verwendung der Registerdaten

Die Eintragungen in das Register werden verwendet, um beim Ausbruch einer Tierseuche jederzeit die Wege des Tierhandels schlüssig und lückenlos nachvollziehen zu können.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 16.11.2020