Allgemeines
Beschreibung
Wer gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen nach § 2 Abs. 1 Nummer 1 und 4 EnergieStG zu versteuernde Otto- oder Dieselkraftstoffe in Verkehr bringt, muss deren Menge melden. Die gemeldeten Mengen sowie weitere Angaben zu den zur Meldung Verpflichteten werden in einem elektronischen Register erfasst.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die Registerführung findet im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen statt.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
§ 37c Abs. 1 Satz 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Achtunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (38. BImSchV)
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
VerpflichteteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1851814
Klassifikation
Organisationen
Beschreibung
Verpflichtete im Sinne des § 37a BImSchG.
Stichwörter
Merkmale
Firma des Verpflichteten
Merkmals-ID
1847668
Optionalität
Angabe verpflichtend
Ort der verantwortlichen Niederlassung
Merkmals-ID
1847670
Beschreibung
Ort der für das Inverkehrbringen von Kraftstoffen verantwortlichen Niederlassung mit zugehöriger Anschrift
Optionalität
Angabe verpflichtend
Sitz des Unternehmens
Merkmals-ID
1847672
Beschreibung
Sitz des Unternehmens mit zugehöriger Anschrift.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Vertretungsberechtigte
Merkmals-ID
1847674
Beschreibung
Name und Anschrift der Vertretungsberechtigten.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Angaben zu Dritten
Merkmals-ID
1847676
Beschreibung
Im Falle der Übertragung von Pflichten nach § 37a Abs. 6 BImSchG werden mengenmäßige Angaben zum Umfang der vom Dritten gegenüber dem Verpflichteten eingegangenen Verpflichtung, Angaben, für welche Erfüllungsoptionen die Übertragung gilt sowie Angaben zu den Treibhausgasemissionen der Kraftstoffe in Kilogramm Kohlenstoffdioxid-Äquivalent erfasst.
Im Falle der Übertragung von Pflichten nach § 37a Abs. 7 BImSchG werden mengenmäßige Angaben zum Umfang der vom Dritten gegenüber dem Verpflichteten eingegangenen Verpflichtung, Angaben, für welche Erfüllungsoptionen die Übertragung gilt sowie Angaben zum Umfang der vom Dritten im Verpflichtungsjahr sicherzustellenden Treibhausgasminderungsmenge in Kilogramm Kohlenstoffdioxid-Äquivalent erfasst.
Menge an Kraftstoffen
Merkmals-ID
1847678
Beschreibung
Menge der im Verpflichtungsjahr von dem Verpflichteten in den Verkehr gebrachten fossilen Otto-, Diesel- und Flugturbinenkraftstoffe.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Menge eingesetzter Erfüllungsoptionen
Merkmals-ID
1847680
Beschreibung
Menge der im Verpflichtungsjahr von dem Verpflichteten eingesetzten Erfüllungsoptionen, bezogen auf die verschiedenen jeweils betroffenen Erfüllungsoptionen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Treibhausgasemissionen
Merkmals-ID
1847682
Beschreibung
Treibhausgasemissionen in Kilogramm Kohlenstoffdioxid-Äquivalent der jeweiligen Menge der im Verpflichtungsjahr von dem Verpflichteten in den Verkehr gebrachten fossilen Otto-, Diesel- und Flugturbinenkraftstoffe.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Registriernummer
Merkmals-ID
1847684
Optionalität
Angabe verpflichtend
Qualität
Verpflichtete, die ihre Mitteilungspflichten nach 37c Abs. 1 BImSchG verletzen, handeln ordnungswidrig. Soweit Verpflichtete der zuständigen Stelle die erforderlichen Angaben nicht oder nicht ordnungsgemäß mitgeteilt haben, schätzt die zuständige Stelle die von den Verpflichteten im Verpflichtungsjahr in den Verkehr gebrachten Mengen an Kraftstoffen und auch die Treibhausgasminderung.
Periodizität und Aktualität
Verpflichtete haben der zuständigen Stelle jeweils bis zum Ablauf des 15. Aprils des auf das Verpflichtungsjahr folgenden Kalenderjahres die nach § 37c Abs. 1 BImSchG erforderlichen Angaben zu melden.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Zuständigkeiten
Für die Registerführung ist das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) zuständig.
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Zugriffsberechtigungen
Ausgewählte Informationen des Datenbestandes werden in aggregierter Form online auf der Internetseite des Zolls bereitgestellt.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Die erforderlichen Angaben sind durch die Verpflichteten schriftlich an das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) zu übermitteln.
Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) übermittelt dem Umweltbundesamt (UBA) jährlich bis zum Ablauf des 1. November die von Verpflichteten nach § 37c Abs. 1 BImSchG mitgeteilten Mengen und Treibhausgasemissionen sowie die Schätzungen nach § 37c Abs. 3 BImSchG.
Open Data-Tauglichkeit
Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten, Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Technische Standards
Das Register wird elektronisch geführt.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 26.01.2022