GSB 7.1 Standardlösung

Register über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ-Register)

Register-ID: 1852272

Allgemeines

Beschreibung

Im Register über hochradioaktive Strahlenquellen werden Angaben über hochradioaktive Strahlenquellen, deren regelmäßige Kontrollen und über erteilte Genehmigungen zum Zweck der Verhütung von Gefährdung und Gefahren durch ionisierende Strahlung und der lückenlosen Verfolgung des Verbleibs hochradioaktiver Strahlenquellen innerhalb Deutschlands erfasst.
Pro Jahr werden etwa 20.000 Meldungen über hochradioaktive Strahlenquellen von mehreren hundert Nutzern registriert. Die Gesamtzahl der in der Datenbank vorhandenen Meldungen, beziehungsweise die Anzahl der registrierten hochradioaktiven Strahlenquellen wird jährlich in Abschnitt III. 6.2 des Parlamentsberichts veröffentlicht.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Im Fall von missbräuchlicher Verwendung beziehungsweise bei Verlust, Diebstahl oder Fund besitzen hochradioaktive Strahlenquellen ein hohes Gefährdungspotential. Die Kenntnis ihres jeweils letzten Nutzers kann einen wichtigen Beitrag zur Kontrolle dieser Quellen leisten. Zu diesem Zweck wurde das HRQ-Register eingerichtet.
Das Register ermöglicht die lückenlose Rückverfolgung aller in Deutschland befindlichen hochradioaktiven Strahlenquellen und erhöht damit die Sicherheit beim Umgang mit diesen Quellen.

Kontext der Registerführung und –nutzung

Dieses Register wird seit dem 01. Juli 2006 vom Bundesamt für Strahlenschutz betrieben. Es ermöglicht den Aufsichts- und Ermittlungsbehörden in Deutschland eine lückenlose Rückverfolgung von hochradioaktiven Strahlenquellen.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Die zur Registerführung genutzte Software wird derzeit neu entwickelt, um den aktuellen Sicherheitsanforderungen zu genügen.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 88 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
§§ 84, 167 und 168 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Anlagen 4 und 9 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Inhabende einer Genehmigung zum Umgang mit hochradioaktiven StrahlenquellenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851762

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale
Hochradioaktive Strahlenquelle (HRQ)Merkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851760

Klassifikation

Materielle Güter

Beschreibung

Eine Strahlenquelle gilt als hochradioaktive Quelle wenn ihre Aktivität größer oder gleich zu den Aktivitätswerten der Anlage III Tabelle 1 Spalte 3a der StrlSchV ist.

Merkmale

Qualität

Die Angaben müssen vollständig und zeitnah an das Register übermittelt werden. Unvollständige Meldungen lassen sich aufgrund definierter Pflichtangaben nicht abgeben. Die Meldungen werden durch die jeweils zuständigen Behörden der Länder kontrolliert. Sie haben über ein eigenes Portal Zugriff auf die von den Nutzern gemeldeten Daten.

Periodizität und Aktualität

Alle Angaben sowie Änderungen an diesen sind den jeweiligen Stellen umgehend zu übermitteln. Eine Datenaktualisierung folgt dem gemeldeten Ereignis, also Erwerb, Weitergabe oder Kontrolle von hochradioaktiven Strahlenquellen. Der Datenbestand wird somit fortlaufend ergänzt.

Die im Register gespeicherten Daten sind nach der letzten Aktualisierung der Angaben über eine hochradioaktive Strahlenquelle 30 Jahre lang aufzubewahren.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Lesenden Zugriff haben Strahlenschutzbehörden, die für kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständigen Ministerien sowie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Lesenden Zugriff haben zum Zweck der sofortigen Ermittlung eines Inhabers und der Eigenschaften einer hochradioaktiven Strahlenquelle aufgrund von Fund, Verlust oder der Gefahr missbräuchlicher Verwendung und bei Hinweisen und Ermittlungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Nuklearterrorismus oder der Nuklearkriminalität sowie des Nuklearschmuggels oder des sonstigen illegalen grenzüberschreitenden Verbringens hochradioaktiver Strahlenquellen auch das Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter, bestimmte Bundespolizeibehörden, das Zollkriminalamt sowie die Verfassungsschutzbehörden gemäß ihren jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeiten.

Auskünfte dürfen weiterhin an die sonstigen Polizeibehörden der Länder, den Zollbehörden, dem Militärischen Abschirmdienst und dem Bundesnachrichtendienst sowie an Behörden anderer Staaten mit vergleichbaren Aufgaben und internationalen Organisationen erteilt werden, sofern es für die Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufgaben erforderlich ist. Darüber hinaus in letzterem Fall nur, wenn bindende Beschlüsse der Europäischen Union dies vorsehen oder dies auf Grund sonstiger internationaler Vereinbarungen geboten ist.

Das Bundesamt für Strahlenschutz erteilt dem zur Mitteilung verpflichteten Strahlenschutzverantwortlichen oder den von ihm ermächtigten Personen auf Antrag eine persönliche Zugangsberechtigung zum Register über hochradioaktive Strahlenquellen zur Einsicht in die sie betreffenden gespeicherten Daten. Dem Strahlenschutzverantwortlichen oder den von ihm ermächtigten Personen ist Zugriff zu ermöglichen auf die persönlichen Nutzerdaten zum Zweck der Aktualisierung, die eigenen Meldungen zu hochradioaktiven Strahlenquellen zur Korrektur nach Aufforderung der zuständigen Behörde und die Daten zu eigenen registrierten hochradioaktiven Strahlenquellen.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Nutzer von hochradioaktiven Strahlenquellen müssen den Erhalt und die Weitergabe der Quellen sowie deren regelmäßige Kontrollen dem HRQ-Register entsprechend den Vorgaben der Anlage 9 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) auf elektronischem Wege melden.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übermittelt dem Register über hochradioaktive Strahlenquellen unverzüglich in gesicherter elektronischer Form die Angaben über erteilte Genehmigungen für die grenzüberschreitende Verbringung einer hochradioaktiven Strahlenquelle aus einem Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, in den Geltungsbereich dieser Verordnung. Es informiert die zuständige Behörde unverzüglich über diese Mitteilung,
Die zuständige Behörde kann von ihr angeforderte Aufzeichnungen des Strahlenschutzverantwortlichen über hochradioaktive Strahlenquellen an das Register über hochradioaktive Strahlenquellen übermitteln.

Das Bundesamt für Strahlenschutz fasst die übermittelten Daten im Register überhochradioaktive Strahlenquellen zusammen. Es unterrichtet unverzüglich das für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständige Bundesministerium und das Bundeskriminalamt über den Eingang einer dem Register über hochradioaktive Strahlenquellen übermittelten Mitteilung über Fund, Erlangung, Verlust, widerrechtliche Entwendung oder Wiederauffinden einer hochradioaktiven Strahlenquelle sowie die zuständige Behörde, wenn übermittelte Daten nicht vollständig sind oder eine hochradioaktive Strahlenquelle gefunden wurde.

Verwendung der Registerdaten

Neben oben genannten Verwendungszwecken werden die Daten zur Erstellung von Statistiken genutzt, die regelmäßig in Parlaments- und Jahresberichten veröffentlicht werden.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Die IT-Architektur und entsprechende Schnittstellen unterliegen besonderen Sicherheitsanforderungen. Einzelheiten dazu sind somit nicht öffentlich einsehbar.

Technische Standards

Meldungen an das HRQ-Register sind nur über eine gesicherte Verbindung per Web-Anwendung des BfS möglich.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

Der Zugang zu diesen Inhalten erfordert eine vorherige Registrierung. Bitte gehen Sie zum Registrierungsformular. Falls Sie bereits einen Zugang besitzen, loggen Sie sich bitte ein.

Redaktioneller Stand: 16.07.2021

Verwandte Register

14.07.2021Strahlenschutzregister

Mehr erfahren