Allgemeines
Beschreibung
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) führt ein Register über Betreiberinnen und Betreiber von unbemannten Fluggeräten, die ihren Hauptwohnsitz bzw. im Fall von juristischen Personen ihren Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland haben sowie eines der folgenden unbemannten Fluggeräte betreiben: ein unbemanntes Fluggerät in der Betriebskategorie „offen“ mit einer (höchstzulässigen) Startmasse von 250 Gramm oder mehr, das bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen kann, ein unbemanntes Fluggerät einer beliebigen Startmasse in der Betriebskategorie „offen“, das mit einem Sensor, der personenbezogene Daten erheben und speichern kann, ausgerüstet ist, sofern es sich nicht um ein Spielzeug gem. Spielzeugrichtlinie (Richtlinie 2009/48/EG) handelt, ein unbemanntes Fluggerät einer beliebigen Masse in der Betriebskategorie „speziell“; dies gilt für unbemannte Fluggeräte, deren Einsatzspektrum den Rahmen der „offenen“ Kategorie übersteigt, z. B. beim Betrieb außerhalb der Sichtweite und / oder ab 25 kg Startmasse.
Die Registrierungsnummer muss auf jedem von einer registrierten Betreiberin / einem registrierten Betreiber eingesetzten unbemannten Fluggerät sichtbar angebracht werden.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Das Register dient dem Luftfahrt-Bundesamt zur Erfüllung seiner Aufgaben hinsichtlich der Registrierung von Betreiberinnen und Betreibern sowie deren Identifizierung und zur Sicherstellung des Austauschs von Informationen nach Art. 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947.
Es dient außerdem dem Austausch mit nationalen Behörden gemäß § 66a LuftVG.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Mit der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 24. Mai 2019 gelten seit Beginn des Jahres 2021 EU-weite Regelungen für den Betrieb unbemannter Fluggeräte (Drohnen). Die rechtlichen Grundlagen auf nationaler Ebene (LuftVG, LuftVO sowie LuftVZO) wurden daraufhin durch das „Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb der unbemannten Luftfahrt“ angepasst.
Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau
Die Daten über Betreiber unbemannter Fluggeräte sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
Art. 14 Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
§ 66a Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Betreiber unbemannter FluggeräteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850688
Klassifikation
Personen
Beschreibung
Es handelt sich um die Betreiber registrierungspflichtiger unbemannter Fluggeräte.
Stichwörter
Merkmale
Registrierungsnummer
Merkmals-ID
1835174
Beschreibung
Die Registrierungsnummer wird vom LBA vergeben und gilt für alle vom Betreiber betriebenen unbemannten Fluggeräte. Sie ermöglicht somit eine individuelle Identifizierung des Betreibers nach Art. 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Name
Merkmals-ID
1835186
Beschreibung
Vor- und Nachname, Eintrag nur für natürliche Personen
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsdatum
Merkmals-ID
1835188
Beschreibung
Eintrag nur für natürliche Personen
Optionalität
Angabe verpflichtend
Firmenname
Merkmals-ID
1835190
Beschreibung
Eintrag nur für juristische Personen
Optionalität
Angabe verpflichtend
Unternehmens-Identifikationsnummer
Merkmals-ID
1835192
Beschreibung
(sofern vorhanden) in der Regel um die Steuernummer oder Ust-ID.
Optionalität
Angabe freiwillig
Quelle
Registerauszug
Anschrift
Merkmals-ID
2010208
Optionalität
Angabe verpflichtend
E-Mail-Adresse
Merkmals-ID
2010210
Optionalität
Angabe verpflichtend
Telefonnummer
Merkmals-ID
2010212
Optionalität
Angabe verpflichtend
Nummer der Versicherungspolice
Merkmals-ID
1835176
Beschreibung
Eingetragen wird die Nummer der Versicherungspolice für das unbemannte Fluggerät.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Name der Versicherungsgesellschaft
Merkmals-ID
2010218
Sitz der Versicherungsgesellschaft
Merkmals-ID
2010222
Erklärungsbestätigung
Merkmals-ID
1835178
Beschreibung
Eingetragen wird die Bestätigung folgender Erklärung: Das unmittelbar am Betrieb beteiligte Personal verfügt über die zur Durchführung seiner Aufgaben notwendigen Kompetenzen und das unbemannte Fluggerät wird nur von Fernpiloten mit angemessenem Kompetenzniveau betrieben.
Die Erklärung ist nur bei juristischen Personen erforderlich.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Vorhandene Betriebsgenehmigungen
Merkmals-ID
1835180
Beschreibung
Wenn erteilt
Optionalität
Angabe verpflichtend
Ausgestelltes Betreiberzeugnis
Merkmals-ID
1835182
Beschreibung
Wenn erteilt
Optionalität
Angabe verpflichtend
Bestätigung zum Erhalt der Erklärung
Merkmals-ID
1835184
Beschreibung
Das LBA hat nach Art. 12 Abs. 5 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 dem Betreiber gegenüber den Erhalt und die Vollständigkeit der Erklärung unverzüglich zu bestätigen, sodass der Betreiber den Betrieb aufnehmen kann. Eintrag erfolgt bei Erhalt.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Qualität
Die Registrierungspflicht besteht seit 31. Dezember 2020. Es muss zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass sich bei weitem noch nicht alle UAS-Betreiberinnen und -Betreiber registriert haben. Was die Qualität der Betreiberdaten angeht, die erfasst wurden, kann von einer hohen Datenqualität ausgegangen werden. Es findet eine Plausibilitätsprüfung bei Dateneingabe statt. Es ist zudem eine OWI-bewährte Verpflichtung der UAS-Betreiberinnen und -Betreiber ihre Registrierungsdaten auf dem aktuellsten Stand zu halten.
Obwohl eine OWI-bewährte Verpflichtung der UAS-Betreiberinnen und -Betreiber besteht, die Registrierungsdaten auf dem aktuellsten Stand zu halten, kann die Datenqualität abnehmen, je mehr Zeit seit der (Erst-)Registrierung vergeht, was in einigen Fällen zu beobachten ist (nicht in allen Fällen). Die einzelnen Datensätze sind aufgrund der Plausibiltäts- und Vollständigkeitskontrollen in fast allen Fällen vollständig. Alle relevanten und gem. Art. 14 Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 zu erhebenden Daten sind als Pflichtfelder gekennzeichnet. Es registrieren sich regelmäßig neue Betreiberinnen und Betreiber (durchschnittlich 105.000 Neuregistrierungen (nur UAS-Betreiberinnen und -Betreiber) pro Jahr).
Periodizität und Aktualität
Daten im Register werden fortlaufend aufgenommen und können von der Nutzerin / vom Nutzer inaktiv gesetzt werden. Inaktive Daten werden 5 Jahre nach Setzen in Inaktivität gelöscht. Der derzeit im LuftVG existierende Passus, nach dem die Daten spätestens 5 Jahre nach deren Erhebung gelöscht werden müssen, muss noch angepasst werden. Die Daten müssen mindestens über die Zeit der Registrierung als Betreiberin und Betreiber verfügbar bleiben, weil die Registrierungsnummer während dieser Zeit auch weiterhin genutzt wird. Ohne diese Daten wäre keine Zuordnung der Betreiberin / des Betreibers zu einer existierenden Betreiberregistrierungsnummer möglich.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Zuständigkeiten
Das Register wird beim Luftfahrt-Bundesamt geführt. Die physische Archivierung der Daten findet bei einem externen IT-Dienstleister statt.
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Zugriffsberechtigungen
Den Zugriff auf die Daten regelt das LuftVG. Innerhalb des LBA besteht ein Rollenkonzept mit unterschiedlichen Rechten (Leserechte, Schreibrechte, Löschung, etc.).
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Die Daten sind von den Betreiberinnen und Betreibern vor erstmaliger Aufnahme des Betriebs sowie bei Änderungen zu übermitteln. Die erstmalige Registrierung als Betreiberin und Betreiber ist über ein Onlineportal beim LBA möglich.
Sofern es für Verwaltungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Luftverkehrs, zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Luftverkehrsvorschriften, zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (wobei die Regelungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen unberührt bleiben) oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist, wird um die Daten ersucht. Das LBA übermittelt diese dann mit Hinweis auf den Anlass des Ersuchens an zuständige Stellen des Bundes und der Länder sowie anderer Mitgliedstaaten der EU.
Die Daten der Betreiberin / des Betreibers (Name, Geburtsdatum, Firma, Registergericht, Registernummer, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) dürfen den Verfassungsschutzbehörden übermittelt werden, soweit dies im Einzelfall zur Erfüllung ihrer durch Gesetz übertragenen Aufgaben unerlässlich ist und die Daten auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu erlangen sind.
Ein automatisierter Datenabruf darf an die Polizeien des Bundes und der Länder zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erfolgen. Weiterhin ist ein automatisierter Datenabruf an die Verfassungsschutzbehörden möglich, sofern die Daten auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu erlangen sind.
Ein automatisierter Datenabruf und ein Abruf durch dritte Behörden ist bisher noch nicht eingerichtet. Derzeit erfolgt der Abruf ausschließlich durch LBA-Mitarbeiter.
Open Data-Tauglichkeit
Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.
Verwendung der Registerdaten
Daten werden derzeit ausschließlich zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sowie zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des UAS-Betriebs genutzt.
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Datenbanken und Schnittstellen
Das Register wird elektronisch geführt.
Technische Standards
Es gibt IT-Standards wie eine Änderungshistorie, Rollenkonzepte und Plausibilitätsprüfungen bei Dateneingabe. Zudem gibt es Datenschutzstandards wie Zugriffsrechte über Rollenkonzepte.
Portale, Fachanwendungen und Anbieter
Über ein Onlineportal beim LBA ist die Registrierung als Betreiberin und Betreiber möglich.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 20.11.2024