GSB 7.1 Standardlösung

Register für homöopathische Arzneimittel

Register-ID: 1852256

Allgemeines

Beschreibung

Homöopathische Arzneimittel unterliegen nicht denselben gesetzlichen Anforderungen wie die übrigen Arzneimittel. Sie müssen nicht zwingend zugelassen werden, sondern können stattdessen per Antrag in ein zentrales Register aufgenommen werden. Eine Registrierung ist ausreichend, wenn sie ohne Angabe eines Anwendungsgebietes in den Verkehr gebracht werden sollen, oral oder äußerlich angewendet werden und der homöopathische Ausgangsstoff mindestens um den Faktor 1:10.000 verdünnt ist.

Registrierte homöopathische Arzneimittel werden ohne Indikation in Verkehr gebracht. Dementsprechend ist für diese Gruppe von Arzneimitteln keinen Wirksamkeitsnachweis vorgesehen. Wie auch im Zulassungsverfahren erfolgt aber eine Prüfung der Qualität und Unbedenklichkeit. Zudem muss die Bekanntheit des Wirkstoffes/ der Wirkstoffe als homöopathisches Arzneimittel belegt werden.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Mit der Möglichkeit der Registrierung besteht für homöopathische Arzneimittel eine weitere Form des Marktzuganges (neben dem Zulassungsverfahren).

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§§ 38 und 39 Arzneimittelgesetz (AMG)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

AntragstellerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851024

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Antragsteller, der das entsprechende Arzneimittel registrieren möchte, z.B. der Arzneimittelhersteller.

Stichwörter
Merkmale
Homöopathisches ArzneimittelMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851026

Klassifikation

Materielle Güter

Merkmale

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Die zentrale Registerführung liegt beim BfArM.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Das Register oder eine Liste der zugelassenen/registrierten homöopathischen Arzneimittel ist nicht veröffentlicht und kann nicht eingesehen werden.

Verwendung der Registerdaten

Das BfArM verwendet die Registrierungsdaten für Statistiken zur Veröffentlichung.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Informationen über registrierte, homöopathische Arzneimittel können mit Hilfe der Rechercheoptionen auf PharmNet.Bund abgefragt werden.

Die Anzahl der auf dem Markt befindlichen homöopathische Arzneimittel ist auf der Statistikseite des BfArM ersichtlich.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 16.11.2020