GSB 7.1 Standardlösung

Register für Lieferengpässe bei Humanarzneimittel in Deutschland

Register-ID: 1852216

Allgemeines

Beschreibung

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bietet eine Übersicht zu aktuellen Lieferengpässen für Humanarzneimittel (ohne Impfstoffe) in Deutschland an. Eine Meldung über einen Engpass erfolgt durch die Pharmazeutischen Unternehmen und wird insbesondere dann für erforderlich angesehen, wenn die Anzahl an Zulassungsinhaberinnen und -Inhabern, der endfreigebenden Herstellenden oder der Wirkstoffherstellenden für einen bestimmten Wirkstoff eine kritische Grenze unterschreitet. Darüber hinaus gilt die Selbstverpflichtung zur Meldung von Lieferengpässen für alle Wirkstoffe, für die bereits in der Vergangenheit ein Versorgungsmangel eingetreten war.

Ein Lieferengpass ist eine über voraussichtlich zwei Wochen hinausgehende Unterbrechung einer Auslieferung im üblichen Umfang oder eine deutlich vermehrte Nachfrage, der nicht angemessen nachgekommen werden kann.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Ärztinnen, Ärzten, sowie Apothekerinnen und Apothekern soll durch die rechtzeitige Information über Lieferengpässe die Möglichkeit gegeben werden, nach möglichen Alternativen zu suchen.
Das Register ermöglicht allen an der Arzneimittelversorgung Beteiligten vorausschauende Planung, sodass aus Lieferengpässen einzelner Anbietenden keine Versorgungsengpässe für die Patientinnen und Patienten werden.
Meldungen zu Lieferengpässen dienen zum einen der Information der Öffentlichkeit, zum anderen aber auch der Bewertung der Kritikalität eines Lieferengpasses durch das BfArM. Hierfür werden vertrauliche Daten übermittelt, die nur dem BfArM zugänglich sind.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Die Meldungen erfolgen durch die Pharmazeutischen Unternehmen und basieren auf der im Pharmadialog erklärten Selbstverpflichtung zur Meldung von Lieferengpässen für versorgungsrelevante Arzneimittel. Sie erfolgen unabhängig von der Regelung nach § 52b Abs. 3a AMG (Information über Lieferengpässe an Krankenhäuser). Eine Liste der Arzneimittel, die als versorgungsrelevant gelten, wird regelmäßig durch den wissenschaftlichen Beirat des BfArM (nach § 52b Abs. 3b AMG zu Liefer- und Versorgungsengpässen) aktualisiert.

Gesetzliche Ebene

Untergesetzlich

Rechtsgrundlagen

Keine (Selbstverpflichtung der Pharmazeutischen Unternehmen)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

LieferengpassmeldungMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851200

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Unter Verwendung eines vorgegebenen Formulars haben Pharmazeutische Unternehmen die Möglichkeit, Lieferengpassmeldungen mitzuteilen. Voraussetzung ist eine Registrierung mit gültigem DFN-Zertifikat.

Merkmale
Meldendes UnternehmenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851204

Klassifikation

Organisationen

Merkmale
Meldende PersonenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851202

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Die Person, welche einen Lieferengpass meldet, ist verpflichtet ihre Kontaktdaten anzugeben.

Merkmale

Qualität

Lieferengpässe werden über ein Meldeportal unter PharmNet.Bund.de an das BfArM übermittelt, dort qualitätsgesichert und mit Daten der Arzneimitteldatenbank des Bund ergänzt. Bei vorhersehbaren Lieferengpässen erfolgt die Meldung spätestens 6 Monate im Voraus, bei unvorhergesehenen Engpässen unverzüglich.

Periodizität und Aktualität

Die Aktualisierung der Datenbank erfolgt automatisiert und anlassbezogen auf Basis der gemeldeten Informationen.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das Register für Lieferengpässe bei Humanarzneimitteln wird durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt.

Zugriffsbeschränkung

Öffentlicher Zugang ist möglich.

Zugriffsberechtigungen

Teile des Registers sind öffentlich und online kostenfrei zugänglich.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Pharmazeutische Unternehmen werden gebeten, Engpässe unter Verwendung eines vorgegebenen Formulars mitzuteilen. Die Lieferengpässe werden über ein Meldeportal an das BfArM übermittelt.

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses, Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Teile des Datenbestandes werden online als Open Data bereitgestellt.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Technische Standards

Die Meldungen erfolgen über ein Standardformular auf der Seite des BfArM. Die Bestätigung der Meldung funktioniert über eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Hierfür ist ein Nutzerzertifikat mit entsprechenden Merkmalen (X.509-Standard, „Extended Key Usage“) notwendig.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Für die Meldung eines Lieferengpasses ist eine Registrierung für das Online-Portal, welches im PharmNet.Bund bereitgestellt wird, nötig. Die Registrierung erfolgt zentral über das BfArM und die Online-Anwendung RuBen. Der Zugriff auf die PharmNet.Bund-Anwendungen ist ausschließlich auf pharmazeutische Unternehmer, Großhändler und Behörden beschränkt.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 31.10.2023