GSB 7.1 Standardlösung

Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende

Register-ID: 1852424

Allgemeines

Beschreibung

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt ein Register, in denen Personen Erklärungen zu Organ- und Gewebespenden abgeben können. Ziel ist es, die persönliche Entscheidung zu registrieren, sodass Ärzte im Fall eines eintretenden Hirntods schnell und unkompliziert feststellen können, ob die Person zu Lebzeiten Angaben hinsichtlich ihrer Spende-Präferenzen hinterlegt hat.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende hat das Ziel, die Abgabe von Erklärungen zur Spendebereitschaft zu dokumentieren. Durch den stets verfügbaren Abruf des Registers können auskunftsberechtigte Ärzte schnelle und zuverlässige Informationen hinsichtlich der Bereitschaft eines Patienten zur Organ- oder Gewebespende erhalten.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Das „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ wurde im Januar 2020 durch den Gesetzgeber beschlossen. Ein Teil dieses Gesetzes beinhaltet den Aufbau eines Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende. Das Register soll die Verfügbarkeit und damit das Wissen um die Spendebereitschaft in potentiellen Spendefällen verbessern und damit zu einer Verbesserung der Gesamtsituation hinsichtlich Organspenden in Deutschland beitragen.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Das Register befindet sich zur Zeit in der Entwicklung. Während der Start des Registers ursprünglich für den 01. März 2022 angedacht war, führten Komplikationen im Zuge der COVID-19-Pandemie zu einer Verzögerung. Aktuell wird mit dem Start des Registers im ersten Quartal des Jahres 2024 gerechnet.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 2a Transplantationsgesetz (TPG)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Erklärende PersonMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851192

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Es werden Personen aufgeführt, die sich freiwillig im Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende authentifiziert und dort eine entsprechende Erklärung zur Spendebereitschaft hinterlegt haben. Es kann sowohl die Bereitschaft zur Spende, als auch die Ablehnung einer solchen Spende hinterlegt werden.

Merkmale
Benannte PersonenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851194

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Es werden Informationen zu Personen geführt, die von potenziellen Organ- oder Gewebespendern als Entscheidungsbevollmächtigte genannt wurden. Sollten Unklarheiten über die Spendebereitschaft eines potenziellen Spenders bestehen, nachdem dessen Hirntod eingetreten ist, obliegt der benannten Person die Entscheidung über die Durchführung einer Organ- oder Gewebespende.

Merkmale
Abrufberechtigte Personen der EntnahmekrankenhäuserMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851196

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Im Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende werden Informationen zu Ärzten geführt, die als auskunftsberechtigte Personen gemeldet sind und somit hinterlegte Daten potenzieller Spender abrufen können.

Merkmale
EntnahmekrankenhausMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851198

Klassifikation

Organisationen

Merkmale

Qualität

Die Registrierung im Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende erfolgt auf freiwilliger Basis. Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger auch auf anderen Wegen (zum Beispiel über einen Organspenderausweis oder eine Patientenverfügung) Angaben zur ihren Spende-Präferenzen machen. Eine parallele Hinterlegung im Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende ist dabei nicht notwendig. Somit ist eine vollständige Abbildung aller Personen, die zu einer Organ- oder Gewebespende bereit sind, im Register nicht gegeben und es existiert kein Anspruch auf Vollständigkeit. Einige der erfassten Merkmale werden aus der eID-Funktion des Personalausweises bzw. aus der elektronischen Gesundheitskarte ausgelesen. Bei Nutzung der eID-Funktionalität des Personalausweises erfolgt bei der einzutragenden Versichertennummer eine Plausibilitätskontrolle im Vorfeld der Pseudonymisierung.

Periodizität und Aktualität

Neue Daten können jederzeit anlassbezogen durch die erklärenden Personen hinterlegt werden. Die Daten einer erklärenden Personen werden maximal bis zum Erreichen des 110. Lebensjahres der Person gespeichert.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist mit der Einrichtung und Führung des Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende beauftragt.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) darf eine Auskunft aus dem Register ausschließlich an die Person, die die Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgegeben hat, sowie an einen Arzt oder Transplantationsbeauftragten erteilen, der von einem Krankenhaus gegenüber dem BfArM als auskunftsberechtigt benannt wurde. Dieser Arzt bzw. Transplantationsbeauftragte darf weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe oder der Gewebe eines möglichen Organ- oder Gewebespenders beteiligt sein. Weiterhin darf er auch nicht der Weisung eines Arztes unterstehen, der an diesen Maßnahmen beteiligt ist. Anfragen aus den Entnahmekrankenhäusern an das Register dürfen erst erfolgen, wenn der Hirntod einer potentiell spendenden Person absehbar oder eingetreten ist.
Der Zugriff aus Krankenhäusern erfolgt nur auf die mit der Suchformulierung im Mindestdatensatz übereinstimmenden Einträge (Name/Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum).
Der Zugriff durch berechtigte Personen der Entnahmekrankenhäuser erfolgt einzig auf die Daten von Erklärungen.

Zur Prüfung der Zulässigkeit der Anfragen an das Register und der Auskünfte aus dem Register hat das BfArM die Auskünfte sowie deren Anlass und Zweck aufzuzeichnen.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Eingehend erfolgt eine anlassbezogene freiwillige Eingabe im Online-Portal des Registers durch die Erklärenden, teils unter Auslesen des Personalausweises bzw. der elektronischen Gesundheitskarte.

Verwendung der Registerdaten

Die dokumentierten Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sowie ihre Änderungen und Widerrufe werden in anonymisierter Form hinsichtlich ihrer Anzahl, den Geburtsjahrgängen der Erklärenden und der Wohnsitzverteilung nach Bundesländern in einem Jahresbericht ausgewertet.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Für die Führung des Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende wird ein PostgreSQL-Datenbanksystem genutzt. Zur Authentifizierungszwecken der eID wird eine Schnittstelle zur AusweisApp2 genutzt. Weiterhin nutzt das Register den XÖV-Schnittstellenstandard xOrganspende.

Technische Standards

Auskünfte aus dem Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sollen in einem automatisierten Abrufverfahren übermittelt werden. Die Daten des Registers sind nach dem authentifizierten Zugriff online einsehbar bzw. als PDF-Datei abrufbar. Weiterhin wird die XÖV-Schnittstelle xOrganspende genutzt.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Mit der administrativen Registerführung ist die Bundesdruckerei GmbH betraut. Die zentrale Bereitstellung des IDP-Systems erfolgt durch die gematik GmbH. Das Register stellt mehrere eigens entwickelte Portale bereit. Das Abrufportal dient dem Abruf von Erklärungen durch berechtigte Personen der Entnahmekrankenhäuser unter Nutzung der Telematikinfrastruktur.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 15.09.2022