GSB 7.1 Standardlösung

Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen

Register-ID: 1852254

Allgemeines

Beschreibung

Die Eintragung eines Registerpfandrechts erfolgt nur, wenn das Luftfahrzeug in der Luftfahrzeugrolle beim Luftfahrt-Bundesamt eingetragen ist. Es muss zur Eintragung beim Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen (formlos) angemeldet werden, das Eigentum ist außerdem durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft zu machen. Die Bestellung des Registerpfandrechts erfolgt durch notarielle Urkunde, die Eintragung eines Zwangsregisterpfandrechts erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung aufgrund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels. Die Anordnung der Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung kann nur erfolgen, wenn das Luftfahrzeug vorher im Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen eingetragen wird.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Register dient der Kreditsicherung durch Verpfändung von Luftfahrzeugen.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Die Entwicklung eines EDV-Programms zur elektronischen Bearbeitung der Luftfahrtsachen sowie die Möglichkeit der Online-Einsichtnahme des Registers ist in Planung.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§§ 78 bis 97 Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen (LuftFzgG)
Luftfahrzeugpfandrechtsregisterverordnung (LuftRegV)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

LuftfahrzeugeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851656

Klassifikation

Materielle Güter

Merkmale
ErsatzteillagerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851658

Klassifikation

Materielle Güter

Merkmale

Qualität

Nicht alle im Luftfahrzeugpfandrechtsregister eingetragenen Luftfahrzeuge sind noch mit Pfandrechten belastet. Es existieren Luftfahrzeuge, bei denen die Pfandrechte gelöscht, die aber trotzdem noch im Register eingetragen sind. Es gibt außerdem eingetragene Luftfahrzeuge, die evtl. nicht mehr existieren. Es werden keine Qualitätskontrollen oder Plausibilitätsprüfungen vorgenommen.

Periodizität und Aktualität

Neue Daten werden nur auf Anmeldung oder Antrag aufgenommen. Bestehende Einträge werden ebenfalls nur auf Antrag geändert oder gelöscht. Änderungen, die sich bei der Registrierung der Luftfahrzeuge in der Luftfahrzeugrolle ergeben (z. B. eine neue Eigentümerin / ein neuer Eigentümer) werden auf Ersuchen des Luftfahrt-Bundesamtes in das Pfandrechtsregister eingetragen.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen wird zentral beim Amtsgericht Braunschweig geführt.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Die Einsicht in das Register ist jedem gestattet. Dies ist durch persönliche Einsicht vor Ort oder Bestellen eines Auszugs aus dem Register möglich. Auch die Anforderung einer Negativbescheinigung ist möglich zur Bestätigung, dass ein Luftfahrzeug nicht registriert ist. Ein digitaler Abruf von Daten ist jedoch nicht möglich.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Eine neue Eigentümerin / ein neuer Eigentümer, die Löschung des Luftfahrzeugs in der Luftfahrzeugrolle (z. B. bei Verkauf ins Ausland, Kennzeichenwechsel etc.) werden auf Ersuchen des Luftfahrt-Bundesamtes in das Pfandrechtsregister eingetragen. Die Eintragung von Zwangsversteigerungs- und Insolvenzvermerken erfolgt auf Ersuchen des Zwangsversteigerungs- bzw. Insolvenzgerichts. Alle Eintragungen in das Register werden der Eigentümerin / dem Eigentümer, evtl. der Notarin / dem Notar und dem Gläubiger bekanntgemacht. Eintragungen, die auch die Eintragung in der Luftfahrzeugrolle betreffen (z. B. Eigentümerwechsel, Löschung im Register, etc.) werden auch dem Luftfahrt-Bundesamt bekanntgemacht.

Verwendung der Registerdaten

Die Daten werden überwiegend zu privatrechtlichen Zwecken genutzt.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Technische Standards

Die Bearbeitung erfolgt über die Fachanwendung EUREKA-Text. Darüber sind auch maschinelle Ausdrucke der Registerblätter möglich.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 08.06.2021