GSB 7.1 Standardlösung

Register der vertraglich gebundenen Vermittler

Register-ID: 1852454

Allgemeines

Beschreibung

Das Register gibt Auskunft über die vertraglich gebundenen Vermittler nach § 2 Abs. 10 Satz 6 KWG bzw. nach § 3 Abs. 2 WpIG. Hierzu zählt, wer die Anlagevermittlung, die Anlageberatung oder das Platzierungsgeschäft ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung eines Kredit- oder Wertpapierinstituts erbringt. Seit Anfang 2018 werden darüber hinaus auch Informationen über im EWR ansässige vertraglich gebundene Vermittler ausländischer Kredit- oder Wertpapierinstitute des EWR, die im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs in Deutschland Wertpapierdienstleistungen erbringen, veröffentlicht.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Die Einführung des Registers der vertraglich gebundenen Vermittler ist in Art. 23 Abs. 3 der Richtlinie 2004/39/EG vorgesehen. In Deutschland wurde das Register im Jahr 2007 durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) eingeführt.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 2 Abs. 10 Satz 6 Kreditwesengesetz (KWG)
§ 53b Abs. 2a Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG)
§ 3 Abs. 2 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)
KWG-Vermittlerverordnung (KWGVermV)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Vertraglich gebundene VermittlerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850908

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Ein Unternehmen mit Sitz im Inland, das keine Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG betreibt und das als Finanzdienstleistungen nur die Anlagevermittlung, die Anlageberatung oder das Platzierungsgeschäft erbringt und dies ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung eines CRR-Kreditinstituts, das seinen Sitz im Inland hat oder nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG im Inland tätig ist.

Stichwörter
Merkmale
Haftende UnternehmenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850910

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale

Qualität

Die haftenden Unternehmen tragen die Verantwortung für die Vollständigkeit, die Richtigkeit und die Aktualität der im Register veröffentlichten Daten. Die haftenden Unternehmen haben die Daten laufend auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Erforderliche Berichtigungen sind durch die haftenden Unternehmen unter Verwendung des elektronischen Anzeigeverfahrens vorzunehmen.

Periodizität und Aktualität

Das Register wird täglich aktualisiert.

Die Angaben zu dem vertraglich gebundenen Vermittler sind nach Ablauf des Jahres, in das die angezeigte Beendigung seiner Tätigkeit für das haftende Unternehmen fällt, noch weitere fünf Jahre im Register einsehbar.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Die BaFin ist für die Registerführung zuständig.

Zugriffsbeschränkung

Öffentlicher Zugang ist möglich.

Zugriffsberechtigungen

Der Zugriff auf die Daten des Registers ist über eine frei zugängliche Recherchedatenbank möglich. Die Nutzung der Daten zu werblichen Zwecken ist untersagt.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die im öffentlichen Register einsehbaren Daten werden durch die haftenden Unternehmen unter Verwendung des elektronischen Anzeigeverfahrens an das Register geliefert.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Technische Standards

Registerinhalte können als CSV- oder XML-Datei heruntergeladen werden.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Das Register ist über eine webbasierte Datenbank öffentlich einsehbar.

Für das elektronische Anzeigeverfahren stellt die BaFin die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) zur Verfügung.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 04.02.2022