GSB 7.1 Standardlösung

Register der anerkannten Personen und Stellen für die Prüfung, Ausbildung und Tauglichkeitsuntersuchung von Triebfahrzeugführern

Register-ID: 1852268

Allgemeines

Beschreibung

Das vierteilige Register führt alle anerkannten Prüferinnen und Prüfer / Prüfungsorganisationen, Ausbilderinnen und Ausbilder / Ausbilderorganisationen, Ärzte und Ärztinnen / medizinische Stellen sowie Psychologen und Psychologinnen / Stellen zur psychologischen Untersuchung von Triebfahrzeugführern bzw. -führerinnen.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Register dient der Informationsbereitstellung für interessierte Dritte und Personen / Stellen, die Tätigkeiten nach der Triebfahrzeugführerscheinverordnung durchführen dürfen.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Wer Triebfahrzeugführer und -führerinnen ausbilden, prüfen oder auf Tauglichkeit untersuchen will, bedarf der Anerkennung beim EBA. Diese Anerkennung kann für Einzelpersonen (Prüferinnen und Prüfer, Ausbilderinnen und Ausbilder, Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen) oder für Organisationen beantragt werden. Die Anerkennung für Ärzte / Ärztinnen, Psychologen / Psycholginnen bzw. entsprechende Stellen gilt vorerst zeitlich unbegrenzt. Interessierte Dritte können anhand der Register erkennen, ob entsprechende Tätigkeiten mit Bezug zu Triebfahrzeugführern bzw. -führerinnen durchgeführt werden dürfen bzw. ob es hier Einschränkungen gibt. Die Register gelten für Deutschland; die Eisenbahnsicherheitsbehörden der anderen Mitgliedstaaten führen eigene Register, wobei eine gegenseitige Anerkennung bisher nicht oder nur eingeschränkt gegeben ist.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Das zugrundeliegende Gesetz, die Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) wird voraussichtlich Ende 2021 geändert. Hier kann es auch hinsichtlich der Register zu Änderungen kommen.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§§ 14 ff. und § 17 Abs. 1 Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)
Artikel 20 Abs. 3 der Richtlinie 2007/59/EG
Empfehlung 2011/766/EU

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Prüfer und PrüfungsorganisationenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850482

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Personen und Stellen, die zur Prüfung von Triebfahrzeugführern / -führerinnen nach § 15 TfV anerkannt sind.

Angabe des Vornamens und Namens nur bei Prüferinnen und Prüfern, Angabe des Firmennamens nur bei Prüfungsorganisationen (Stellen).

Stichwörter
Merkmale
Ausbilder und AusbildungsorganisationenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850484

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Personen und Stellen, die zur Ausbildung von Triebfahrzeugführern / -führerinnen nach § 14 TfV anerkannt sind.

Angabe des Vornamens und Namens nur bei Ausbilderinnen und Ausbildern, Angabe des Firmennamens nur bei Ausbildungsorganisationen (Stellen).

Stichwörter
Merkmale
Ärzte und ärztliche StellenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850478

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Ärzte / Ärztinnen und medizinische Stellen / Zentren, die zur Tauglichkeitsuntersuchung von Triebfahrzeugführern und -führerinnen nach § 16 TfV anerkannt sind.

Angabe des Vornamens, Namens sowie Titels nur bei Ärzten / Ärztinnen, Angabe des Firmennamens nur bei ärztlichen Stellen.

Stichwörter
Merkmale
Psychologen und psychologische StellenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850480

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Psychologen / Psychologinnen und psychologische Stellen / Zentren, die zur psychologischen Untersuchung von Triebfahrzeugführern / -führerinnen nach § 16 TfV anerkannt sind.

Angabe des Vornamens, Namens sowie Titels nur bei Psychologen / Psychologinnen, Angabe des Firmennamens nur bei psychologischen Stellen.

Stichwörter
Merkmale

Qualität

Die Angaben sind vollständig und aktuell. Hinsichtlich der Ausbildung ist zu beachten, dass die Ausbildung von Triebfahrzeugführern und -führerinnen auch Anderen erlaubt ist, die keine Anerkennung nach TfV benötigen. Dies sind aktuell Eisenbahnen mit Sicherheitsbescheinigung, Sicherheitsgenehmigung oder Eisenbahnen mit bestelltem und bestätigtem Eisenbahnbetriebsleiter / -in.

Periodizität und Aktualität

Das Register wird stets aktuell gehalten, beim zeitlichen Ablauf wird der entsprechende Eintrag entfernt, ebenso bei Entziehung. Neuanerkennungen werden eingetragen. Aktualisierungen und Änderungen werden anlassbezogen eingepflegt. Das Register trägt das Datum der letzten Änderung.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Für die Registerführung sowie das Anerkennungsverfahren für Prüferinnen und Prüfer, Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Personen und Stellen für die Tauglichkeitsuntersuchung ist das EBA zuständig.

Zugriffsbeschränkung

Öffentlicher Zugang ist möglich.

Zugriffsberechtigungen

Das Register ist öffentlich auf der Internetseite der EBA einsehbar.
Betroffene Personen haben ein Auskunftsrecht auf ihre personenbezogenen Daten im Register und das Recht auf Berichtigung der Daten, die fehlerhaft oder unvollständig sind.
Über eine Änderungsberechtigung verfügen nur Beschäftigte des EBA.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Nach bewilligtem Antrag des Ausbilders / der Ausbilderin bzw. der Ausbildungsorganisation sowie der Personen und Stellen für die Tauglichkeitsuntersuchung nimmt das EBA die Einträge ins Register vor. Angaben werden entsprechend der Anträge ins Register übernommen.

Open Data-Tauglichkeit

Der Datenbestand ist auf GovData verzeichnet und wird in der Mobilithek des BMDV bereitgestellt.

Verwendung der Registerdaten

Die Registerdaten dienen der Information für interessierte Dritte, Personalbedarfsermittlung sowie Berichterstellung.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Technisch handelt es sich um vier separate Register.

Technische Standards

Das Register wird elektronisch geführt. Verwendete Standards: XLSX und PDF.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Auf der Internetseite des EBA werden die Register als Liste einzeln zum Download bereitgestellt:

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 14.06.2021