GSB 7.1 Standardlösung

Regionalnachweisregister (RNR)

Register-ID: 1852156

Allgemeines

Beschreibung

Im Regionalnachweisregister werden Nachweise verwaltet, aus denen hervorgeht, in welcher EEG-Anlage eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. In einer elektronischen Datenbank werden die Ausstellung, die Übertragung und die Entwertung von Regionalnachweisen registriert.

Ein Regionalnachweis ist ein elektronisches Dokument, das die regionale Herkunft des Stroms aus erneuerbaren Energien nachweist.
Der Regionalnachweis ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, EEG-Strom aus ihrer Region zu beziehen. Die Region wird aus den Postleitzahlengebieten gebildet, die sich in einem 50-km-Umkreis um das Postleitzahlengebiet befinden, in dem der Strom verbraucht wird.
Der Betreiber einer Anlage kann einen solchen Nachweis beantragen, wenn der Strom der Anlage über die Marktprämie gefördert wird.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Regionalnachweisregister ist seit Jahresbeginn 2019 in Betrieb und ermöglicht die Ausstellung von Regionalnachweisen für EEG-Strom. Durch das Regionalnachweissystem stellt das Umweltbundesamt (UBA) sicher, dass die regionale Eigenschaft einer aus erneuerbaren Energien erzeugten Kilowattstunde Strom nur einmal an eine Verbraucherin oder einen Verbraucher verkauft wird.

Der Regionalnachweis ermöglicht die dafür erforderliche Zuordnung und schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Doppelvermarktung und falschen Werbeversprechen. Regionalnachweise bieten einem Stromvertrieb die Möglichkeit, ihren Kunden den Strom einer ganz bestimmten, mit der Marktprämie geförderten Anlage zuzuordnen.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Das Regionalnachweiskonzept soll vor allem zur Steigerung der Akzeptanz der Energiewende vor Ort beitragen: Regionalnachweise ermöglichen so den Verkauf von „Regionalstrom“.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Gegenwärtig befindet sich eine Schnittstelle zum Marktstammdatenregister (MaStR) sowie eine Schnittstelle zum IT-VBS des UBA bzw. zur E-Akte Bund in der Vorbereitung.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 79a Abs. 4 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021)
Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV)
Herkunfts- und Regionalnachweis-Gebührenverordnung (HkRNGebV)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

AnlagenbetreiberMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850154

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale
AnlagenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850156

Klassifikation

Materielle Güter

Merkmale
HändlerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850158

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale
ElektrizitätsversorgungsunternehmenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850160

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale
DienstleisterMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850164

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale
NetzbetreiberMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850166

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale
NutzerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850168

Klassifikation

Personen

Merkmale
RegionalnachweiseMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850162

Klassifikation

Dokumente

Merkmale

Qualität

Die im Regionalnachweisregister erfassten Daten decken nur einen geringen Teil des Strommarktes ab. Die Angaben der vorhandenen Einträge sind jedoch vollständig, da die wichtigsten Daten über Pflichtfelder abgefragt werden. Für bestimmte Angaben gibt es definierte Eingabemöglichkeiten
(z. B. Postleitzahl, Ort, Staat). Neben einer maschinellen Prüfung werden manuelle Plausibilitätsprüfungen durchgeführt. Die Stammdaten der Akteure werden von der Registerverwaltung des UBA geprüft. Die Stammdaten der Anlagen werden in der Regel nicht manuell durch das UBA geprüft, sondern durch die Netzbetreiber. Nur wenn es im weiteren Verlauf zu Problemen kommt (z. B. weil der Netzbetreiber eine Anlage nicht verifizieren kann) gibt es eine Plausibilitätsprüfung für eine Stromerzeugungsanlage.

Periodizität und Aktualität

Der Bestand des Registers wird fortlaufend ergänzt. Neuanträge und Stammdatenänderungen erfolgen fast täglich. Eingehende Registrierungsanträge werden ständig bearbeitet. Für die Datenaktualisierung sind die Registerteilnehmer verantwortlich. In Ausnahmefällen (z. B. die Änderung der Mobilnummer) ändert die Registerverwaltung des UBA die eingetragenen Daten. Solange eine Registrierung Bestand hat, werden die Daten gehalten. Die Löschung einer Registrierung oder eines Kontos erfolgt auf Antrag. Im Veraktungssystem werden die Daten noch 10 Jahre gehalten. Danach erfolgt die endgültige Löschung.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das Regionalnachweisregister wird beim UBA geführt. Mit der technischen Registerführung ist ein externer IT-Dienstleister beauftragt.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Das Umweltbundesamt darf Daten an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie an die Bundesnetzagentur übermitteln, soweit dies im Einzelfall für deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Ferner kann das Umweltbundesamt Daten an denjenigen Netzbetreiber übermitteln, der für die Auszahlung der Marktprämie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zuständig ist.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Datenaufnahme erfolgt durch Registrierungsanträge, die die Registerteilnehmer ausfüllen und absenden. Die Datenänderungen erfolgen durch Stammdatenänderungen durch die Registerteilnehmer/Kontoinhaber selbst oder ihre Dienstleister sowie durch die Registerverwaltung. Anlagenstammdatenänderungen erfolgen darüber hinaus durch Eintragungen der zugeordneten Umweltgutachter und Netzbetreiber. Bezüglich der Stromproduktionsdaten gibt es einen Datenaustausch mit den Netzbetreibern. Die Bewegungsdaten ergeben sich aus den Regionalnachweis-Transfers. Die Informationen zu den entwerteten Regionalnachweisen nutzen die Elektrizitätsversorger für ihre Stromkennzeichnung.

Verwendung der Registerdaten

Die Daten des Regionalnachweisregisters werden zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Regionalnachweisen genutzt. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen nutzen die entwerteten Regionalnachweise für ihre regionale Grünstromkennzeichnung. Diese erhalten die Stromverbraucher mit ihrer Stromrechnung.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Das Regionalnachweisregister wird mit einem Datenbankserver und zwei Applikationsservern betrieben. Für den E-Mail-Versand wird ein Mailserver verwendet.

Der Datenaustausch mit den Netzbetreibern bezüglich der Stromproduktionsdaten findet über eine EDIFACT-Schnittstelle durch spezielle EDIFACT-Mails statt. Darüber hinaus existiert eine mTAN-Schnittstelle für den Versand von SMS. Die Übermittlung von Kassenzeichen und Einzahlungen im Rahmen der Gebührenabrechnung läuft über die Bundeskasse. Zum Austausch von Akteurs- und Anlagenstammdaten wird gegenwärtig eine Schnittstelle zum MaStR vorbereitet. Des Weiteren wird derzeit eine Schnittstelle zum IT-VBS des UBA bzw. zur E-Akte Bund vorbereitet für den Austausch veraktungsrelevanter (PDF-) Dokumente.

Technische Standards

Die Kommunikation über die Schnittstellen findet zumeist über XML oder spezielle Mails statt. Im Rahmen der exportierbaren Reports werden PDF-, CSV-, XLS-, XLSX-Dokumente ausgegeben.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Das UBA stellt ein webbasiertes Portal zur Registrierung und Verwaltung der Daten der Registerteilnehmer zur Verfügung. Hierüber werden die Regionalnachweise ausgestellt, übertragen und entwertet.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 06.07.2021

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08.07.2021Herkunftsnachweisregister (HKNR)

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