GSB 7.1 Standardlösung

Referenzliste elektronischer Identitätsnachweis

Register-ID: 1852248

Allgemeines

Beschreibung

Die Referenzliste enthält Daten, die zur Ermittlung des Sperrschlüssels des jeweiligen zu sperrenden elektronischen Identitätsnachweises benötigt werden.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Der Personalausweis, der elektronische Aufenthaltstitel für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR enthält eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis. Jeder Personalausweisinhaber / jede Personalausweisinhaberin, der / die mindestens 16 Jahre alt ist, kann seinen / ihren Personalausweis mit Hilfe dieser Online-Ausweisfunktion zum Nachweis seiner / ihrer Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen nutzen. Im Falle des elektronischen Aufenthaltstitels ist die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises nur möglich, wenn die Ausländerbehörde die Identität der Ausländerin / des Ausländers zweifelsfrei festgestellt hat.

Die Anbieter von Anwendungen für die Online-Ausweisfunktion (Diensteanbieter) erhalten nur dann Zugang zu den Ausweisdaten des Nutzers / der Nutzerin, wenn sie erfolgreich eine Berechtigung bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate des BVA beantragt haben.

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises sperren zu lassen, um beispielsweise bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises oder Aufenthaltstitels einen Missbrauch dieser Funktion zu verhindern.
Die zur Sperrung der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises benötigten Sperrmerkmale werden in der Sperrliste gespeichert. In der darüber hinaus geführten Referenzliste werden die zur eindeutigen Zuordnung der zu sperrenden Identitätsnachweise benötigten Sperrschlüssel der Ausweishersteller geführt. Damit wird die Aktualisierung der Sperrliste ermöglicht.

Jedem Diensteanbieter wird eine für ihn errechnete aktuelle Liste zur Verfügung gestellt, die ausschließlich die Sperrmerkmale von Personalausweisen mit gesperrtem elektronischen Identitätsnachweis enthält. Bei jeder Nutzung der Online-Ausweisfunktion überträgt der Personalausweis ein dienstespezifisches Sperrmerkmal. Auf der aktuellen Sperrliste eingetragene Sperrmerkmale werden vom Diensteanbieter erkannt und die Nutzung der Online-Ausweisfunktion schlägt fehl.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 24 Abs. 1 Personalausweisverordnung (PauswV)

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Elektronische IdentitätsnachweiseMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851484

Klassifikation

Dokumente

Merkmale

Periodizität und Aktualität

Die Ausweishersteller übermitteln den Sperrlistenbetreibern die Sperrsumme und den Sperrschlüssel jedes hergestellten Personalausweises, bevor der Ausweis an die Personalausweisbehörde versendet wird. Der Sperrlistenbetreiber bestätigt dem Ausweishersteller unverzüglich den Eingang dieser Daten. Nach zwei Werktagen wird bei ausbleibender Rückmeldung beim Sperrlistenbetreiber nachgefragt. Es ist daher von einer 100 %igen Aktualität und Vollständigkeit auszugehen.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Die Referenzliste wird vom Bundesverwaltungsamt, dem vom BMI bestimmten Sperrlistenbetreiber, geführt.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Bei Anfragen von Personalausweisbehörden, Sperrhotline, Ausländerbehörden, Botschaften wird entsprechend § 24 Abs. 1 Satz 3 PAuswV verfahren.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Sperrsummen sowie Sperrschlüssel der angefertigten Personalausweise werden von den Ausweisherstellern an die Sperrlistenbetreiber übermittelt.
Die zuständigen Personalausweisbehörden haben unverzüglich zur Aktualisierung der Sperrliste die Sperrsumme des Personalausweises an den Sperrlistenbetreiber zu übermitteln, wenn sie Kenntnis erlangen von dem Abhandenkommen eines Personalausweises mit elektronischem Identitätsnachweis, dem Versterben eines Ausweisinhabers / einer Ausweisinhaberin oder der Ungültigkeit eines Ausweises.
Die Daten der Referenzliste sind nicht zur Weitergabe bestimmt, sie dienen ausschließlich zur Ermittlung des Sperrschlüssels zu einer übermittelten Sperrsumme.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Als Datenbank wird Oracle 12 verwendet.

Technische Standards

Anfragen werden über den Behördenstandard OSCI entgegengenommen, das Datenmodell orientiert sich am XÖV-Standard XhD.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 05.04.2022

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05.04.2022Sperrliste elektronischer Identitätsnachweis

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