Allgemeines
Beschreibung
Die Referenzliste enthält Daten, die zur Ermittlung des Sperrschlüssels des jeweiligen zu sperrenden elektronischen Identitätsnachweises benötigt werden.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Der Personalausweis, der elektronische Aufenthaltstitel für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR enthält eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis. Jeder Personalausweisinhaber / jede Personalausweisinhaberin, der / die mindestens 16 Jahre alt ist, kann seinen / ihren Personalausweis mit Hilfe dieser Online-Ausweisfunktion zum Nachweis seiner / ihrer Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen nutzen. Im Falle des elektronischen Aufenthaltstitels ist die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises nur möglich, wenn die Ausländerbehörde die Identität der Ausländerin / des Ausländers zweifelsfrei festgestellt hat.
Die Anbieter von Anwendungen für die Online-Ausweisfunktion (Diensteanbieter) erhalten nur dann Zugang zu den Ausweisdaten des Nutzers / der Nutzerin, wenn sie erfolgreich eine Berechtigung bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate des BVA beantragt haben.
Es besteht jederzeit die Möglichkeit, die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises sperren zu lassen, um beispielsweise bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises oder Aufenthaltstitels einen Missbrauch dieser Funktion zu verhindern.
Die zur Sperrung der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises benötigten Sperrmerkmale werden in der Sperrliste gespeichert. In der darüber hinaus geführten Referenzliste werden die zur eindeutigen Zuordnung der zu sperrenden Identitätsnachweise benötigten Sperrschlüssel der Ausweishersteller geführt. Damit wird die Aktualisierung der Sperrliste ermöglicht.
Jedem Diensteanbieter wird eine für ihn errechnete aktuelle Liste zur Verfügung gestellt, die ausschließlich die Sperrmerkmale von Personalausweisen mit gesperrtem elektronischen Identitätsnachweis enthält. Bei jeder Nutzung der Online-Ausweisfunktion überträgt der Personalausweis ein dienstespezifisches Sperrmerkmal. Auf der aktuellen Sperrliste eingetragene Sperrmerkmale werden vom Diensteanbieter erkannt und die Nutzung der Online-Ausweisfunktion schlägt fehl.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
§ 24 Abs. 1 Personalausweisverordnung (PauswV)
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Elektronische IdentitätsnachweiseMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1851484
Klassifikation
Dokumente
Merkmale
Sperrschlüssel
Merkmals-ID
1844672
Beschreibung
Der Sperrschlüssel ist ein eindeutiges kartenspezifisches Merkmal, das der Errechnung eines allgemeinen Sperrmerkmals eines zu sperrenden elektronischen Identitätsnachweises dient.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Sperrsumme
Merkmals-ID
1844674
Beschreibung
Bei der Sperrsumme handelt es sich um die Summe der Sperrinformationen zu einem elektronischen Identitätsnachweis, die zum Zweck der Aktualisierung der zentralen Sperrliste benötigt werden.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Datum der Übermittlung
Merkmals-ID
1844676
Beschreibung
Es handelt sich um das Datum der Übermittlung der Daten vom Ausweishersteller an den Sperrlistenbetreiber.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Periodizität und Aktualität
Die Ausweishersteller übermitteln den Sperrlistenbetreibern die Sperrsumme und den Sperrschlüssel jedes hergestellten Personalausweises, bevor der Ausweis an die Personalausweisbehörde versendet wird. Der Sperrlistenbetreiber bestätigt dem Ausweishersteller unverzüglich den Eingang dieser Daten. Nach zwei Werktagen wird bei ausbleibender Rückmeldung beim Sperrlistenbetreiber nachgefragt. Es ist daher von einer 100 %igen Aktualität und Vollständigkeit auszugehen.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Zuständigkeiten
Die Referenzliste wird vom Bundesverwaltungsamt, dem vom BMI bestimmten Sperrlistenbetreiber, geführt.
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Zugriffsberechtigungen
Bei Anfragen von Personalausweisbehörden, Sperrhotline, Ausländerbehörden, Botschaften wird entsprechend § 24 Abs. 1 Satz 3 PAuswV verfahren.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Die Sperrsummen sowie Sperrschlüssel der angefertigten Personalausweise werden von den Ausweisherstellern an die Sperrlistenbetreiber übermittelt.
Die zuständigen Personalausweisbehörden haben unverzüglich zur Aktualisierung der Sperrliste die Sperrsumme des Personalausweises an den Sperrlistenbetreiber zu übermitteln, wenn sie Kenntnis erlangen von dem Abhandenkommen eines Personalausweises mit elektronischem Identitätsnachweis, dem Versterben eines Ausweisinhabers / einer Ausweisinhaberin oder der Ungültigkeit eines Ausweises.
Die Daten der Referenzliste sind nicht zur Weitergabe bestimmt, sie dienen ausschließlich zur Ermittlung des Sperrschlüssels zu einer übermittelten Sperrsumme.
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Datenbanken und Schnittstellen
Als Datenbank wird Oracle 12 verwendet.
Technische Standards
Anfragen werden über den Behördenstandard OSCI entgegengenommen, das Datenmodell orientiert sich am XÖV-Standard XhD.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 05.04.2022