GSB 7.1 Standardlösung

Prüfplanungs- und Prüfergebnisdatei zur Betriebsprüfung von Arbeitgebern

Register-ID: 1851972

Allgemeines

Beschreibung

Die Träger der Rentenversicherung prüfen gemäß § 28p Abs. 1 SGB IV bei den Arbeitgebern, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch IV, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, ordnungsgemäß erfüllen. Sie prüfen insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen (§ 28a SGB IV) mindestens alle vier Jahre.
Die vorgenannte Prüfung umfasst zusätzlich die ordnungsgemäße Erfüllung der Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz und die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe durch die Arbeitgeber. Weiterhin teilen die Träger der Rentenversicherung den Trägern der Unfallversicherung die Feststellungen aus der Prüfung bei den Arbeitgebern nach § 166 Abs. 2 des Siebten Buches mit.
Die sog. Prüfdurchführungsdatei ist Teil eines komplexen Datenverarbeitungsverfahrens zur Unterstützung der Durchführung der vorgenannten Prüfungen.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Deutsche Rentenversicherung Bund führt ein Dateisystem, in dem der Name, die Anschrift, die Betriebsnummer, der für den Arbeitgeber zuständige Unfallversicherungsträger und weitere Identifikationsmerkmale eines jeden Arbeitgebers sowie die für die Planung der Prüfungen bei den Arbeitgebern und die für die Übersichten nach Absatz 7 erforderlichen Daten gespeichert sind. Die Deutsche Rentenversicherung Bund darf die in diesem Dateisystem gespeicherten Daten nur für die Prüfung bei den Arbeitgebern und zur Ermittlung der nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtigen Unternehmer verarbeiten und nutzen. In das Dateisystem ist eine Kennzeichnung aufzunehmen, wenn nach § 166 Abs. 2 Satz 2 des Siebten Buches die Prüfung der Arbeitgeber für die Unfallversicherung nicht von den Trägern der Rentenversicherung durchzuführen ist; die Träger der Unfallversicherung haben die erforderlichen Angaben zu übermitteln.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 28p Abs. 8 Satz 1 und 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

ArbeitgeberMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850704

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Arbeitgeber, die für ihre Beschäftigten am Meldeverfahren nach der DEÜV teilnehmen und von der Rentenversicherung auf die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Meldepflichten und ihrer sonstigen Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch IV, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, geprüft werden.

Stichwörter
Merkmale

Qualität

Der Datenbestand ist grundsätzlich vollständig. Es erfolgen Aktualisierungen der Daten über die Prüfdurchführungsdatei (§ 28p Abs. 8 Satz 3 SGB VI), durch die Datenpflege der Prüfer im Rahmen einer Betriebsprüfung inklusive Qualitätskontrollen und es bestehen Schnittstellen zur Betriebsnummernstelle der BA und der KBS, um die Aktualität der Adressdaten zu gewährleisten. Weiterhin übermittelt die Künstlersozialkasse Daten in den Bestand des Dateisystems.

Periodizität und Aktualität

Die Aktualisierung des Dateisystems erfolgt grundsätzlich täglich. Weiterhin gibt es einen größeren Verarbeitungslauf am jeweils ersten Wochenende eines Monats durch die Prüfplanungsdatei.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das Dateisystem wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund geführt.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Die Deutsche Rentenversicherung Bund darf die in diesem Dateisystem gespeicherten Daten nur für die Prüfung bei den Arbeitgebern und zur Ermittlung der nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtigen Unternehmenden verarbeiten.

Der Zugriff auf die Web-Anwendung ist nur für berechtigte Nutzende der Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung möglich.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Eingehende Datenlieferungen:

  • Neuanlage eines Arbeitgebers durch DSBT,
  • Adressdaten durch die Betriebsnummernstelle der BA und der KBS (Minijobzentrale),
  • Prüfrelevanzen und Prüfergebnisse der Künstlersozialkasse,
  • Meldedaten des Arbeitgebers zu Beschäftigungszeiten und Daten zur Unfallversicherung über die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung,
  • Informationen zur Prüfhilfedaten und Datenlieferungen von Arbeitgebern zur elektronisch unterstützten Betriebsprüfung über die Datenstelle der Deutsche Rentenversicherung,
  • Informationen zur Zahlung der Insolvenzgeldumlage von der KBS,
  • Prüfaufträge und Anfragen von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit über das integrierte Verfahren "Bidirektionaler Datenaustausch" (BiDiDa) sowie
  • ab 01. Oktober 2021 Pilotverfahren (Umstellung von Postversand auf Datenaustausch) mit den Krankenkassen zu den Adhoc-Prüfungen - hier: Eingang der Prüfaufträge.

Ausgehende Datenlieferungen:

  • Datensätze an die Krankenkassen, Künstlersozialkasse und an die Unfallversicherungsträger aus dem Prüfergebnis an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung zur Weiterleitung an die beteiligten Träger,
  • Ergebnisse und Kommunikation mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit über das integrierte Verfahren "Bidirektionaler Datenaustausch" (BiDiDa),
  • ab 01. Oktober 2021 Pilotverfahren (Umstellung von Postversand auf Datenaustausch) mit den Krankenkassen zu den Adhoc-Prüfungen - hier: Kommunikation und Prüfabschluss,
  • DSBD-Datensatz zu Adressdaten an die BA im Pilotbetrieb mit einem RV-Träger sowie
  • Statistik SK 95 für alle Träger - Erfassung aller Zahlen im Folgeverfahren.

Verwendung der Registerdaten

Für die gespeicherten Daten können trägerspezifische Statistiken abgerufen werden.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Zur Datenhaltung wird eine Oracle-Datenbank verwendet. Zum Verfahren der Clearingstelle steht eine Schnittstelle zur Verfügung.

Technische Standards

Verwendete Standards sind: XML, PDF, strukturierte Datensätze, Web-Services sowie Filetransfer.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Für die Kommunikation zum Zoll besteht ein Datenportal. Für die Prüfdienstverfahren besteht eine Anbindung an "PrüfCenter" als Integrationsplattform.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 14.06.2021

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