GSB 7.1 Standardlösung

Prüfdurchführungsdatei zur Betriebsprüfung von Arbeitgebern

Register-ID: 1851966

Allgemeines

Beschreibung

Die Träger der Rentenversicherung prüfen gemäß § 28p Abs. 1 SGB IV bei den Arbeitgebern, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch IV, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, ordnungsgemäß erfüllen. Sie prüfen insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen (§ 28a SGB IV) mindestens alle vier Jahre.
Die vorgenannte Prüfung umfasst zusätzlich die ordnungsgemäße Erfüllung der Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz und die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe durch die Arbeitgeber. Weiterhin teilen die Träger der Rentenversicherung den Trägern der Unfallversicherung die Feststellungen aus der Prüfung bei den Arbeitgebern nach § 166 Abs. 2 des Siebten Buches mit.
Die sog. Prüfdurchführungsdatei ist Teil eines komplexen Datenverarbeitungsverfahrens zur Unterstützung der Durchführung der vorgenannten Prüfungen.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

In dem Dateisystem werden durch die tägliche Verarbeitung der Meldungen der Arbeitgeber nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) sämtliche Arbeitgeber Deutschlands mit den für ihre Arbeitnehmer im aktuellen sowie den vergangenen fünf Kalenderjahren abgegebenen Meldungen gespeichert. Das Dateisystem dient grundsätzlich als Basis für die Erstellung von sog. Prüfhilfenlisten, die wiederum die Arbeitsgrundlage zur Durchführung der Betriebsprüfungen bei den Arbeitgebern darstellen.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 28p Abs. 8 Satz 3 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

ArbeitgeberMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850710

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Arbeitgeber, die für ihre Beschäftigten am Meldeverfahren nach der DEÜV teilnehmen und von der Rentenversicherung auf die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Meldepflichten und ihrer sonstigen Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch IV, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, geprüft werden.

Stichwörter
Merkmale
BeschäftigteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850712

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Arbeitnehmer, für die vom Arbeitgeber Meldungen nach der DEÜV abgegeben wurden.

Merkmale
Meldung nach der DEÜVMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850714

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Meldung nach der DEÜV, die vom Arbeitgeber für seine Beschäftigten abgegeben wurde.

Merkmale

Qualität

Das Dateisystem ist als vollständig einzustufen, da sämtliche für den Zweck erforderliche Daten erfasst sind und täglich aktualisiert werden. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass in dem Dateisystems nur die abgegebenen Meldungen des aktuellen sowie der jeweils letzten fünf Kalenderjahre gespeichert werden. Weiterhin umfasst der Speicherumfang nicht den gesamten Inhalt einer DEÜV-Meldung, sondern nur die lt. Gesetz definierten Daten.

Periodizität und Aktualität

Die Aktualisierung des Dateisystems erfolgt durch die tägliche Verarbeitung der von den Arbeitgebern bzw. ihren meldenden Stellen erzeugten Meldungen nach der DEÜV. Zu Beginn eines jeden Jahres werden die Meldedaten des am weitesten in der Vergangenheit liegenden Kalenderjahres gelöscht.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das Dateisystem wird von der Datenstelle der Rentenversicherungsträger, welche von der Deutschen Rentenversicherung Bund verwaltet wird, geführt.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Zugriff über Web-Anwendungen erhalten:

  • Betriebsprüfdienste der Rentenversicherungsträger,
  • Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung,
  • Bundesagentur für Arbeit sowie
  • kommunale Jobcenter.

Automatisierten Zugriff erhalten:

  • Datenstelle der Rentenversicherungsträger im Rahmen des Verfahrens zur Erstellung der Prüfhilfenlisten sowie
  • diverse Fachverfahren der Datenstelle der Rentenversicherungsträger.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Arbeitgeber bzw. ihre meldenden Stellen übermitteln die durch sie erzeugte Meldungen nach der DEÜV an die für die jeweiligen Beschäftigten zuständigen Einzugsstellen. Von dort erfolgt die Weiterleitung der Meldungen an die Datenstelle der Rentenversicherungsträger, welche die Meldungen an die kontoführenden Rentenversicherungsträger der jeweiligen Beschäftigen übermittelt. Vor der Weiterleitung werden die Meldungen bei der Datenstelle der Rentenversicherungsträger zur Erfassung in der Prüfdurchführungsdatei verarbeitet.

Verwendung der Registerdaten

Die im Dateisystem vorhandenen Daten dienen originär als Basis für die Erstellung sogenannter Prüfhilfenlisten, welche die Arbeitsgrundlage zur Durchführung der Betriebsprüfungen bei den Arbeitgebern durch die Rentenversicherungsträger darstellen.
Weiterhin werden die gespeicherten Daten von der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung bei ihren Prüfungen zu Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung verwendet.
Der Bundesagentur für Arbeit sowie den kommunalen Jobcentern stehen die Daten zur Erledigung ihrer vom Gesetzgeber zugewiesenen Aufgaben als Sozialleistungsträger zur Verfügung.
Letztlich werden die Daten im Rahmen diverser Fachverfahren der Datenstelle der Rentenversicherungsträger genutzt (z. B. Sozialhilfedatenabgleich, rvBEA).

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Zu Datenverwaltung wird eine Db2-Datenbank genutzt.

Technische Standards

Für den Datentransfer wird sFTP genutzt.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Die Daten des Dateissystems stehen den Zugriffsberechtigten über diverse Fachportale (CBP DSRV, eSolution, Profis2) bzw. Fachanwendungen (CBP PHL&NB) zur Verfügung.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 14.06.2021

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