GSB 7.1 Standardlösung

Prüfdurchführungsdatei zur Prüfung unmittelbarer Beitragszahler

Register-ID: 1851964

Allgemeines

Beschreibung

Die Träger der Rentenversicherung prüfen gemäß § 212a Abs. 1 SGB VI bei den Stellen, die die Pflichtbeiträge für sonstige Versicherte sowie für nachversicherte Personen zu zahlen haben (Zahlungspflichtige), ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach diesem Gesetzbuch im Zusammenhang mit der Zahlung von Pflichtbeiträgen ordnungsgemäß erfüllen. Sie prüfen insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen. Eine Prüfung erfolgt mindestens alle vier Jahre; die Prüfung soll in kürzeren Zeitabständen erfolgen, wenn der Zahlungspflichtige dies verlangt. Dies gilt entsprechend für die Stellen, die die Beiträge für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung zu zahlen haben.
Die sog. Prüfdurchführungsdatei ist Teil eines komplexen Datenverarbeitungsverfahrens zur Unterstützung der Durchführung der vorgenannten Prüfungen.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

In dem Dateisystem werden durch die tägliche Verarbeitung der Meldungen der Prüfstellen nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) sämtliche Entgeltersatzleistungsstellen, Pflegekassen, Nachversicherungsstellen und Wehrdienststellen mit den für ihre Leistungsempfänger/Pflegepersonen/Wehrdienstleistenden im aktuellen sowie den vergangenen fünf Kalenderjahren abgegebenen Meldungen gespeichert. Das Dateisystem dient grundsätzlich als Basis für die Erstellung von sogenannten Prüfhilfenlisten, die wiederum die Arbeitsgrundlage zur Durchführung der Prüfungen nach § 212a SGB VI bei den Prüfstellen darstellen.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 212a Abs. 5 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

PrüfstelleMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850720

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Die Prüfstellen, die für ihre Leistungsempfänger/Pflegepersonen/Wehrdienstleistenden am Meldeverfahren nach der DEÜV teilnehmen und von der Rentenversicherung auf die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Meldepflichten und ihrer sonstigen Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch VI geprüft werden. Nachversicherungsstellen, die die Nachversicherung eines ausscheidenden Beamten an den Rentenversicherungsträger übermittelt haben (Aufschub oder Nachversicherung).

Stichwörter
Merkmale
VersicherteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850722

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Versicherte, für die von der Entgeltersatzleistungsstelle/Pflegekasse/Wehrdienststelle Meldungen nach der DEÜV abgegeben wurden sowie Personen, für die dem Rentenversicherungsträger eine Nachversicherung gemeldet wurde.

Merkmale
Meldung nach der DEÜVMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850724

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Meldung nach der DEÜV, die von der Prüfstelle für den Versicherten abgegeben wurde.

Merkmale

Qualität

Das Dateisystem ist als vollständig einzustufen, da sämtliche für den Zweck erforderliche Daten erfasst sind und täglich aktualisiert werden. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass in dem Dateisystems nur die abgegebenen Meldungen des aktuellen sowie der jeweils letzten fünf Kalenderjahre gespeichert werden. Weiterhin umfasst der Speicherumfang nicht den gesamten Inhalt einer DEÜV-Meldung, sondern nur die lt. Gesetz definierten Daten.

Periodizität und Aktualität

Die Aktualisierung des Dateisystems erfolgt durch die tägliche Verarbeitung der von den Prüfstellen erzeugten Meldungen nach der DEÜV. Zu Beginn eines jeden Jahres werden die Meldedaten des am weitesten in der Vergangenheit liegenden Kalenderjahres gelöscht.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das Dateisystem wird von der Datenstelle der Rentenversicherung, welche die von der Deutschen Rentenversicherung Bund verwaltet wird, geführt.

Die Datei wird vom Rechenzentrum der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg betrieben.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Einen Zugriff über die Web-Anwendungen erhalten die Prüfdienste nach § 212a SGB VI der Rentenversicherungsträger.

Einen automatisierter Zugriff erhält die Datenstelle der Rentenversicherung im Rahmen des Verfahrens zur Erstellung der Prüfhilfenlisten.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Stellen, die die Pflichtbeiträge für sonstige Versicherte zu zahlen haben, übermitteln die durch sie erzeugten Meldungen nach der DEÜV direkt an die Datenstelle der Rentenversicherung, welche die Meldungen an die kontoführenden Rentenversicherungsträger der jeweiligen Versicherten übermittelt. Vor der Weiterleitung werden die Meldungen bei der Datenstelle der Rentenversicherung zur Erfassung in der Prüfdurchführungsdatei verarbeitet.
Nachversicherte Personen werden vom zuständigen Rentenversicherungsträger direkt im Versichertenkonto erfasst. Aus dem Versichertenkonto fließt nach der Erfassung ein Datensatz an die Prüfdurchführungsdatei, so dass die Nachversicherung auch dort für Prüfzwecke gespeichert ist.

Verwendung der Registerdaten

Die im Dateisystem vorhandenen Daten dienen als Basis für die Erstellung sogenannter Prüfhilfenlisten, welche die Arbeitsgrundlage zur Durchführung der Prüfungen nach § 212a SGB VI durch die Rentenversicherungsträger darstellen.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Für die Datenhaltung wird eine Db2-Datenbank verwendet.

Technische Standards

Für den Datentransfer wird sFTP genutzt.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Die Daten des Dateissystem stehen den Zugriffsberechtigten über das Fachportal CBP DSRV und über die Fachanwendung PuB Prüfhilfe zur Verfügung.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 14.06.2021

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