GSB 7.1 Standardlösung

Passregister

Register-ID: 1852224

Allgemeines

Beschreibung

Die von den Ländern bestimmten Behörden (Passbehörden) führen die Passregister. Örtlich zuständig im Inland ist die Passbehörde der Hauptwohnung, im Ausland regelt das Auswärtige Amt die Passangelegenheiten mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen. Deren Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Passinhaberin bzw. des Passinhabers.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die im Register geführten Daten werden zur Ausstellung von Pässen (Reisepass, Kinderreisepass, vorläufiger Reisepass sowie amtlicher Pass (Dienstpass, Diplomatenpass, vorläufiger Dienstpass, vorläufiger Diplomatenpass)) genutzt und dienen dem Nachweis ausgestellter Pässe sowie der Feststellung des Status der Ausweise (z. B. ausgehändigt / ausgestellt, gültig, ungültig, verloren / gestohlen, vernichtet). Ferner dienen sie anderen Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Die Daten des Passregisters sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.

In Baden-Württemberg verfolgt das aktuelle Projekt "Modernisierung der Pass- und Ausweisregister" verschiedene Ziele, u. a. den Mitzug und Nachzug der Registerdaten. Bisher werden Registerdaten in den örtlichen Passregistern der passausstellenden Behörden gespeichert.

In Nordrhein-Westfalen sind Lichtbilder für Pässe und Personalausweise ab Mai 2025 von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege an die Passbehörden zu übermitteln. Alternativ kann die Lichtbildaufnahme direkt bei der Pass- / Ausweisbehörde vor Ort erfolgen. Die Lichtbilder sind elektronisch aufzunehmen und medienbruchfrei in den Antragsprozess zu übernehmen.

In Bayern wird im Rahmen der Modernisierung des Passregisters an einer digitalen Übermittlung bzw. an einem digitalen Abruf der Daten gearbeitet.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

Passgesetz (PassG)
Passverordnung (PassV)
Pass- und Personalausweisdatenabrufverordnung (PPDAV)
Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (PassDEÜV)
Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)
sowie landesrechtliche Vorschriften

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

PassinhaberMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851424

Klassifikation

Personen

Merkmale
PässeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851428

Klassifikation

Dokumente

Merkmale
Verfahrensbedingte BearbeitungsvermerkeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851426

Klassifikation

Vorgänge

Merkmale

Qualität

Das Passregister enthält die Daten der Dokumente, die von der Passbehörde ausgestellt worden sind, die in den Dokumenten enthaltenen Daten sowie weitere Daten im Zusammenhang mit der Ausstellung und Nutzung des Dokuments. Der Datenbestand und die Datensätze sind vollständig und weisen eine sehr hohe Konsistenz auf. Vor der Eintragung von Daten erfolgt eine Prüfung der Echtheit der Daten aufgrund der Vorlage von Nachweisen, beispielsweise durch Identitätsdokumente der Antragstellerinnen und Antragsteller sowie durch Personenstandsurkunden.

In Nordrhein-Westfalen beruht der Datenbestand auf den Eintragungen des Melderegisters. In Bayern sowie Hamburg finden gegenseitige Datenberichtigungen mit dem Melderegister statt. In Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen finden systemseitige Plausibilitätsprüfungen statt.

Periodizität und Aktualität

Die Periodizität und Aktualität der Registereinträge stehen in Abhängigkeit mit der Dauer der Gültigkeit des Passes. Nach § 5 PassG werden Pässe für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt die Gültigkeitsdauer des Passes sechs Jahre. Die Gültigkeit eines vorläufigen Reisepasses sowie eines Kinderreisepasses beträgt ein Jahr. Personenbezogene Daten im Passregister sind gem. § 21 Abs. 4 PassG mindestens bis zur Ausstellung eines neuen Passes, höchstens jedoch bis zu fünf Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des Passes, auf den sie sich beziehen, zu speichern und dann zu löschen. Die Löschung erfolgt automatisiert, da der Löschungszeitraum im System hinterlegt ist. Nach § 15 PassG ist die Passinhaberin bzw. der Passinhaber verpflichtet, der Passbehörde unverzüglich den Pass vorzulegen, wenn eine Eintragung unrichtig ist. In diesem Zusammenhang und mit dem Ablauf der Gültigkeit und der Neuausstellung des Passes werden die Daten aktualisiert. Bei Änderungen in den Meldedaten der antragstellenden Person (z. B. Namensänderung) oder sofern sich das äußere Erscheinungsbild derart verändert hat, dass die Person nicht mehr erkennbar ist, ist eine Aktualisierung bzw. Überprüfung der Daten vor Ablauf der Gültigkeit erforderlich.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Kommunal

Zuständigkeiten

Für die Registerführung sind die kommunalen Passbehörden sowie vom Auswärtigen Amt bestimmte Auslandsvertretungen zuständig.

Mit den Aufgaben der technischen Registerführung werden teilweise die behördeninternen IT-Abteilungen oder kommunale bzw. private IT-Dienstleistungszentren betraut, die meist bereits die entsprechenden IT-Fachverfahren entwickelt haben:

  • Baden-Württemberg: der Fachverfahrenshersteller Komm.ONE AöR, jedoch nicht flächendeckend,
  • Bayern: die AKDB, die komuna GmbH sowie Fa. adKOMM,
  • Brandenburg: die kommunalen Passbehörden,
  • Berlin: ITDZ Berlin,
  • Bremen sowie Hamburg: die Dataport AöR,
  • Hessen: die Ekom21 GmbH,
  • Nordrhein-Westfalen: mehrere kommunale IT-Dienstleister,
  • Rheinland-Pfalz: Fa. KommWIS,
  • Saarland sowie Thüringen: kommunale IT-Abteilungen,
  • Schleswig-Holstein sowie Sachsen: die HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Das Passregister ist ein ausschließlich für behördliche Zwecke bestimmtes, also kein öffentliches Register. Die Daten des Pass- und des Melderegisters dürfen zur Berichtigung des jeweils anderen Registers verwendet werden.
Auf Ersuchen dürfen anderen Behörden, beispielsweise Ordnungs- und Polizeibehörden unter den Voraussetzungen des § 22 PassG Daten aus dem Passregister übermittelt werden. Dies erfolgt in der Regel manuell, in Berlin teilweise elektronisch.

Mittels Selbstauskunft können einer betroffenen Person die über sie gespeicherten Daten schriftlich mitgeteilt werden. Darüber hinaus erhält der Passinhaber / die -inhaberin auf Verlangen Einsicht in die im Chip gespeicherten Daten. Dies ist in Nordrhein-Westfalen bei den örtlichen Behörden mittels entsprechender Hardware der Bundesdruckerei am Visotec V-Änderungsterminal möglich.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die im Passregister zu speichernden Daten werden grundsätzlich bei der betroffenen Person erhoben und im Register erfasst. Direkt bei Passantragstellung werden in Berlin sowie in Nordrhein-Westfalen die erforderlichen Daten aus dem Melderegister elektronisch übermittelt und im Passregister abgelegt.

Zum Zweck der Passherstellung erfolgt eine elektronische Datenübermittlung an den Passhersteller, die Bundesdruckerei. Nach der Herstellung des Passes werden die Daten zum Dokument an die das Dokument ausgebende Passbehörde elektronisch übermittelt. Der Datenabgleich mit dem Melderegister erfolgt in Berlin automatisiert. Die Passdaten werden in Nordrhein-Westfalen bei Wegzug der neuen Gemeinde per XMeld-Standard im Rückmeldeverfahren mitgeteilt.

In Rheinland-Pfalz erfolgen zudem Datenübermittlungen an den zentralen Datenbestand des Landes (Informationssystem EWOISneuIS).

Verwendung der Registerdaten

Die Daten des Registers werden über den Zweck der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben hinaus in Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen auch für Statistiken verwendet.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Verwendete Datenbanken:

  • Baden-Württemberg verwendet Oracle,
  • Hamburg und Nordrhein-Westfalen nutzen MS SQL,
  • Rheinland-Pfalz arbeitet mit einer VOIS-Plattform,
  • das Saarland mit einer SQL-Datenbank,
  • Sachsen verwendet unterschiedliche Datenbanken wie Oracle, SAP sowie MS SQL,
  • in Thüringen kommen MS SQL sowie Oracle zum Einsatz.

Schnittstellen:
In fast allen Bundesländern sind verfahrensinterne Schnittstellen zum Melderegister sowie zur Bundesdruckerei vorhanden bzw. befinden sich im Aufbau.

Technische Standards

Für den Datenaustausch mit der Bundesdruckerei wird das XML-Datenaustauschformat für hoheitliche Dokumente (XhD) verwendet.

In Berlin sowie Bayern sind zudem für die Kommunikation zwischen den Passbehörden und gesetzlichen Datenempfängern die Entwicklung eines eigenen IT-Standards (XInneres Fachmodul XPA in Berlin sowie XPassAusweis in Bayern) für das Pass- und Ausweiswesen im Aufbau.

Der Datenaustausch mit den Melderegistern erfolgt über die Austauschformate DS-Meld sowie XMeld und spezifischer Austauschformate der genutzten Anwendersoftware.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Portale:
Das Abrufportal OLMERA wird in Berlin verwendet, Hessen nutzt das ADT-Portal, Hamburg verwendet das Government Gateway (auch für Passauskünfte), Rheinland-Pfalz nutzt zum automatisierten Datenabruf aus dem Register das zentrale Portal Informationssystem EWOISneuIS. Das IRIS-Portal von HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH wird in Sachsen eingesetzt.

Fachanwendungen und Anbieter:

  • Baden-Württemberg verwendet KM-Digant der Komm.ONE AöR,
  • Bayern nutzt die Passprogramme der Anbieter AKDB, komuna GmbH sowie Fa. adKOMM,
  • in Hessen kommt Emeld21 sowie 2Charta der Fa. Ekom21 zum Einsatz,
  • in Hamburg sowie in einigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen sowie Thüringen wird OK.EWO der AKDB verwendet,
  • in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein sowie in einigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen sowie Thüringen verwendet man VOIS / MESO von HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH,
  • im Saarland, in Sachsen-Anhalt sowie in einigen Kommunen in Sachsen verwendet man MESO von HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH,
  • darüber hinaus wird in einigen Kommunen in Sachsen Einwohnermeldewesen von adKOMM sowie OK.KOMM der AKDB genutzt.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

Der Zugang zu diesen Inhalten erfordert eine vorherige Registrierung. Bitte gehen Sie zum Registrierungsformular. Falls Sie bereits einen Zugang besitzen, loggen Sie sich bitte ein.

Redaktioneller Stand: 09.12.2022

Verwandte Register

09.12.2022Personalausweisregister

Mehr erfahren