GSB 7.1 Standardlösung

Partnerschaftsregister

Register-ID: 1852132

Allgemeines

Beschreibung

Angehörige freier Berufe wie beispielsweise Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Ärztinnen und Ärzte oder Architektinnen und Architekten können sich zur Ausübung ihrer Berufe in einer Partnerschaft zusammenschließen. Dies gilt auch für Freiberufler unterschiedlicher Berufe. Voraussetzungen für die Eintragung als Partnerschaft ist, dass die Partnerschaftsgesellschaft kein Handelsgewerbe ausübt, die Partner natürliche Personen sind und ein Partnerschaftsvertrag geschlossen wurde.
Das Partnerschaftsregister registriert diese Partnerschaft mit den Angaben über ihre wesentlichen Rechtsverhältnisse, es wird verpflichtend elektronisch geführt. Die Informationen können von jedermann eingesehen werden.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Partnerschaftsregister hat die Aufgabe, durch Offenlegung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse der eingetragenen Partnerschaft im Rechts- und Geschäftsverkehr Sicherheit zu schaffen. Damit erfüllt es eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion (negative Publizität).

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)
Partnerschaftsregisterverordnung (PRV)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Handelsgesetzbuch (HGB)
Umwandlungsgesetz (UmwG)
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

PartnerschaftenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851652

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Die Partnerschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt kein Handelsgewerbe aus. Die Angehörigen der Partnerschaft können nur natürliche Personen sein.
Neben inländischen Partnerschaften werden auch inländische Zweigniederlassungen ähnlicher Rechtsform mit Hauptniederlassung im Ausland in das Partnerschaftsregister eingetragen.

Neben der Eintragung der einzelnen Merkmale werden dort auch die sich jeweils darauf beziehenden Änderungen und Löschungen eingetragen.

Merkmale

Qualität

Eintragungen in das Partnerschaftsregister erfolgen durch die Registergerichte aufgrund einer Anmeldung der Partnerinnen und Partner. Mit der Eintragung wird die Partnerschaft im Verhältnis zu Dritten wirksam. Insofern ist das Partnerschaftsregister vollständig und aktuell. Vor Eintragung werden die Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
Weitere eingetretene und eintragungspflichtige Tatsachen sind den Partnerinnen und Partnern zur Eintragung in das Partnerschaftsregister anzumelden und ggf. durch Zwangsgelder herbeizuführen.

Periodizität und Aktualität

Die unregelmäßig eingehenden Anmeldungen werden nach Eingang geprüft und - sofern keine unbehebbaren Eintragungshindernisse bestehen - im Register eingetragen.

Die Änderungen eintragungspflichtiger Tatsachen erfolgen in öffentlich beglaubigter Form über eine Notarin oder einen Notar; diese Anmeldung ist nötigenfalls mittels Zwangsgeld erzwingbar.

Die Eintragung im Partnerschaftsregister verbleibt solange bestehen, bis die Auflösung / Liquidation und anschließende Löschung im Register erfolgt (Vollbeendigung). Voraussetzung ist eine entsprechende Anmeldung zum Register. Auch Amtslöschungen kommen bei Erfüllung der Voraussetzungen in Betracht.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Kommunal

Zuständigkeiten

Das Partnerschaftsregister wird von den durch die Länder bestimmen Registergerichten geführt.

Die technische Registerführung übernimmt der jeweilige IT-Dienstleister der Bundesländer für die Server der Registergerichte sowie IT.NRW, Niederlassung Hagen für das Gemeinsame Registerportal der Länder.

Zugriffsbeschränkung

Öffentlicher Zugang ist möglich.

Zugriffsberechtigungen

Beim Partnerschaftsregister handelt es sich um ein öffentliches Register, alle interessierten Personen können zu Informationszwecken Einsicht in das Register nehmen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie ist der Abruf aller Registerinhalte aus dem Partnerschaftsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente über das Gemeinsame Registerportal der Länder seit dem 01. August 2022 kostenfrei.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Anmeldungen nebst den dabei einzureichenden Unterlagen zum Partnerschaftsregister müssen in öffentlich beglaubigter Form elektronisch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) bei den zuständigen Registergerichten eingereicht werden. Neben der Anmeldung und den Unterlagen werden in der Regel zusätzlich Metadaten im XJustiz-Format übermittelt. Daten der Berufskammer gehen teilweise schriftlich ein und werden ggf. an die Partnerschaft und die Notarin oder den Notar ebenfalls schriftlich weitergeleitet. Entscheidungen im Insolvenzverfahren, die zu notwendigen Eintragungen im Register führen, werden durch das Insolvenzgericht in Papierform oder elektronisch übersandt.

Auch ausgehende Nachrichten an Berufskammern, Partnerschaft, Notarinnen und Notar, IHK, Finanzamt können über das EGVP nebst Metadaten im XJustiz-Format versandt werden, wenn die Empfängerin und der Empfänger hierzu in der Lage ist.

Verwendung der Registerdaten

Die Daten dienen der Auskunft über Eintragungen zu Partnerschaften und Bereitstellung der Metadaten für das Gemeinsame Registerportal der Länder, das Unternehmensregister sowie das Transparenzregister.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Das Partnerschaftsregister besteht aus elektronisch geführten Registerblättern und wird beim jeweiligen Dienstleister der Bundesländer mit dem IT-Fachverfahren RegisSTAR bzw. AUREG betrieben.
Der technische Betrieb des Gemeinsamen Registerportals der Länder erfolgt bei IT.NRW, Niederlassung Hagen. Schnittstellen bestehen zum gemeinsamen Registerportal, zum Bekanntmachungsportal und zum Europäischen Justizportal.

Technische Standards

Die Registerführung ist verpflichtend elektronisch. Beim Datenaustausch zu Anmeldungen sind verpflichtend EGVP, PDF, Xjustiz-Format zu beachten.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Sowohl die Übermittlung und Einreichung der Anmeldungen zur Eintragung in das Partnerschaftsregister als auch die Beauskunftung über den Inhalt der Eintragungen und der hinterlegten Dokumente erfolgt mittels elektronischer Informations- und Kommunikationssysteme. Über das EGVP, dem elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach, können seit 2004 von authentifizierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern an die teilnehmenden Gerichte und Behörden elektronische Dokumente und Akten übermittelt werden.
Einsicht in das Partnerschaftsregister erhält man über das Gemeinsame Registerportal der Länder. Dort sind auch chronologische, aktuelle oder historische Auszüge sowie Dokumente abrufbar. Die Einsichtnahme ist auch weiterhin parallel im Amtsgericht möglich.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

Der Zugang zu diesen Inhalten erfordert eine vorherige Registrierung. Bitte gehen Sie zum Registrierungsformular. Falls Sie bereits einen Zugang besitzen, loggen Sie sich bitte ein.

Redaktioneller Stand: 15.09.2022

Verwandte Register

15.09.2022Genossenschaftsregister

Mehr erfahren

15.09.2022Handelsregister

Mehr erfahren

28.09.2022Vereinsregister

Mehr erfahren