Allgemeines
Beschreibung
Angehörige freier Berufe wie beispielsweise Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Ärztinnen und Ärzte oder Architektinnen und Architekten können sich zur Ausübung ihrer Berufe in einer Partnerschaft zusammenschließen. Dies gilt auch für Freiberufler unterschiedlicher Berufe. Voraussetzungen für die Eintragung als Partnerschaft ist, dass die Partnerschaftsgesellschaft kein Handelsgewerbe ausübt, die Partner natürliche Personen sind und ein Partnerschaftsvertrag geschlossen wurde.
Das Partnerschaftsregister registriert diese Partnerschaft mit den Angaben über ihre wesentlichen Rechtsverhältnisse, es wird verpflichtend elektronisch geführt. Die Informationen können von jedermann eingesehen werden.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Das Partnerschaftsregister hat die Aufgabe, durch Offenlegung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse der eingetragenen Partnerschaft im Rechts- und Geschäftsverkehr Sicherheit zu schaffen. Damit erfüllt es eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion (negative Publizität).
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)
Partnerschaftsregisterverordnung (PRV)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Handelsgesetzbuch (HGB)
Umwandlungsgesetz (UmwG)
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
PartnerschaftenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1851652
Klassifikation
Organisationen
Beschreibung
Die Partnerschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt kein Handelsgewerbe aus. Die Angehörigen der Partnerschaft können nur natürliche Personen sein.
Neben inländischen Partnerschaften werden auch inländische Zweigniederlassungen ähnlicher Rechtsform mit Hauptniederlassung im Ausland in das Partnerschaftsregister eingetragen.
Neben der Eintragung der einzelnen Merkmale werden dort auch die sich jeweils darauf beziehenden Änderungen und Löschungen eingetragen.
Merkmale
Name der Partnerschaft
Merkmals-ID
1846058
Beschreibung
Eingetragen wird der Name der Partnerschaft, der mindestens den Namen eines Partners, den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" sowie die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe enthalten muss. Dies gilt auch für Partnerschaften, an denen Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer beteiligt sind, es sei denn, die Partnerschaft soll als Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- oder Buchprüfungsgesellschaft anerkannt werden.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Anmeldung
Periodizität / Aktualität
Keine Periodizität und aktuell, wenn aufgrund einer Anmeldung eine Eintragung in das Partnerschaftsregister erfolgte.
Sitz
Merkmals-ID
1846060
Beschreibung
Eingetragen wird der Sitz der Partnerschaft laut Partnerschaftsvertrag.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Anmeldung
Periodizität / Aktualität
Keine Periodizität und aktuell, wenn aufgrund einer Anmeldung eine Eintragung in das Partnerschaftsregister erfolgte.
Zweigniederlassungen
Merkmals-ID
1846072
Beschreibung
Eingetragen werden die Errichtung oder Aufhebung von Zweigniederlassungen unter Angabe des Ortes einschl. der Postleitzahl und, falls dem Namen der Partnerschaft für eine Zweigniederlassung ein Zusatz beigefügt ist, unter Angabe dieses Zusatzes.
Optionalität
Angabe freiwillig
Quelle
Anmeldung
Periodizität / Aktualität
Keine Periodizität und aktuell, wenn aufgrund einer Anmeldung eine Eintragung in das Partnerschaftsregister erfolgte.
Gegenstand
Merkmals-ID
1846062
Beschreibung
Eingetragen wird der Gegenstand der Partnerschaft und die sich jeweils darauf beziehenden Änderungen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Anmeldung
Periodizität / Aktualität
Keine Periodizität und aktuell, wenn aufgrund einer Anmeldung eine Eintragung in das Partnerschaftsregister erfolgte.
Allgemeine Vertretungsregelung
Merkmals-ID
1846064
Beschreibung
Eingetragen werden allgemeine Regelungen zur Vertretung der Partnerschaft durch die Partner und ggf. durch die Liquidatoren.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Anmeldung
Periodizität / Aktualität
Keine Periodizität und aktuell, wenn aufgrund einer Anmeldung eine Eintragung in das Partnerschaftsregister erfolgte.
Partner, Vertretungsberechtigte
Merkmals-ID
1846066
Beschreibung
Die Partner und ggf. die als solche bezeichneten Liquidatoren sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, dem in der Partnerschaft ausgeübten Beruf (die Eintragung des Berufs entfällt bei Liquidatoren) und Wohnort einzutragen. Ferner wird jede Änderung in den Personen der Partner oder ggf. der Liquidatoren eingetragen.
Quelle
Anmeldung
Periodizität / Aktualität
Keine Periodizität und aktuell, wenn aufgrund einer Anmeldung eine Eintragung in das Partnerschaftsregister erfolgte.
Besondere Vertretungsbefugnis
Merkmals-ID
1846074
Beschreibung
Bei einer von der allgemeinen Vertretungsregelung abweichenden Vertretungsbefugnis wird bei der jeweiligen Person dessen besondere Vertretungsbefugnis vermerkt.
Optionalität
Angabe freiwillig
Quelle
Anmeldung
Periodizität / Aktualität
Keine Periodizität und aktuell, wenn aufgrund einer Anmeldung eine Eintragung in das Partnerschaftsregister erfolgte.
Rechtsform
Merkmals-ID
1846070
Beschreibung
Die Rechtsform wird als "Partnerschaftsgesellschaft" eingetragen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Anmeldung
Periodizität / Aktualität
stets aktuell
Sonstige Rechtsverhältnisse
Merkmals-ID
1846068
Beschreibung
Diese können sein:
- Auflösung, Fortsetzung und Nichtigkeit der Partnerschaft,
- Erlöschen des Namens sowie Löschungen von Amts wegen,
- Eintragungen nach dem Umwandlungsgesetz,
- Eröffnung, Einstellung und Aufhebung des Insolvenzverfahrens sowie Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses,
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die Aufhebung einer derartigen Sicherungsmaßnahme,
- Anordnung der Eigenverwaltung durch den Schuldner und deren Aufhebung sowie Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte des Schuldners,
- Überwachung der Erfüllung eines Insolvenzplans und Aufhebung der Überwachung.
Die Eintragungen erfolgen durch das Registergericht entweder aufgrund einer Anmeldung durch die Partner oder von Amts wegen.
Optionalität
Angabe freiwillig
Quelle
Anmeldung
Periodizität / Aktualität
Keine Periodizität und aktuell, wenn aufgrund einer Anmeldung der Partner oder von Amts wegen eine Eintragung in das Partnerschaftsregister erfolgte.
Tag der Eintragung
Merkmals-ID
1846012
Beschreibung
Bei jeder Eintragung ist der Tag der Eintragung anzugeben.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Registergericht
Periodizität / Aktualität
Keine Periodizität und stets aktuell, da der Tag der Eintragung mit der elektronischen Signatur durch den Mitarbeiter des Registergerichts automatisch vermerkt wird.
Sonstige Bemerkungen
Merkmals-ID
1845968
Beschreibung
Als sonstige Bemerkungen kann ein Mitarbeiter des Registergerichts Hinweise, Aktenzeichen o. ä. zur Erläuterung eintragen.
Optionalität
Angabe freiwillig
Quelle
Registergericht
Periodizität / Aktualität
Keine Periodizität
Qualität
Eintragungen in das Partnerschaftsregister erfolgen durch die Registergerichte aufgrund einer Anmeldung der Partnerinnen und Partner. Mit der Eintragung wird die Partnerschaft im Verhältnis zu Dritten wirksam. Insofern ist das Partnerschaftsregister vollständig und aktuell. Vor Eintragung werden die Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
Weitere eingetretene und eintragungspflichtige Tatsachen sind den Partnerinnen und Partnern zur Eintragung in das Partnerschaftsregister anzumelden und ggf. durch Zwangsgelder herbeizuführen.
Periodizität und Aktualität
Die unregelmäßig eingehenden Anmeldungen werden nach Eingang geprüft und - sofern keine unbehebbaren Eintragungshindernisse bestehen - im Register eingetragen.
Die Änderungen eintragungspflichtiger Tatsachen erfolgen in öffentlich beglaubigter Form über eine Notarin oder einen Notar; diese Anmeldung ist nötigenfalls mittels Zwangsgeld erzwingbar.
Die Eintragung im Partnerschaftsregister verbleibt solange bestehen, bis die Auflösung / Liquidation und anschließende Löschung im Register erfolgt (Vollbeendigung). Voraussetzung ist eine entsprechende Anmeldung zum Register. Auch Amtslöschungen kommen bei Erfüllung der Voraussetzungen in Betracht.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Kommunal
Zuständigkeiten
Das Partnerschaftsregister wird von den durch die Länder bestimmen Registergerichten geführt.
Die technische Registerführung übernimmt der jeweilige IT-Dienstleister der Bundesländer für die Server der Registergerichte sowie IT.NRW, Niederlassung Hagen für das Gemeinsame Registerportal der Länder.
Zugriffsbeschränkung
Öffentlicher Zugang ist möglich.
Zugriffsberechtigungen
Beim Partnerschaftsregister handelt es sich um ein öffentliches Register, alle interessierten Personen können zu Informationszwecken Einsicht in das Register nehmen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie ist der Abruf aller Registerinhalte aus dem Partnerschaftsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente über das Gemeinsame Registerportal der Länder seit dem 01. August 2022 kostenfrei.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Anmeldungen nebst den dabei einzureichenden Unterlagen zum Partnerschaftsregister müssen in öffentlich beglaubigter Form elektronisch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) bei den zuständigen Registergerichten eingereicht werden. Neben der Anmeldung und den Unterlagen werden in der Regel zusätzlich Metadaten im XJustiz-Format übermittelt. Daten der Berufskammer gehen teilweise schriftlich ein und werden ggf. an die Partnerschaft und die Notarin oder den Notar ebenfalls schriftlich weitergeleitet. Entscheidungen im Insolvenzverfahren, die zu notwendigen Eintragungen im Register führen, werden durch das Insolvenzgericht in Papierform oder elektronisch übersandt.
Auch ausgehende Nachrichten an Berufskammern, Partnerschaft, Notarinnen und Notar, IHK, Finanzamt können über das EGVP nebst Metadaten im XJustiz-Format versandt werden, wenn die Empfängerin und der Empfänger hierzu in der Lage ist.
Verwendung der Registerdaten
Die Daten dienen der Auskunft über Eintragungen zu Partnerschaften und Bereitstellung der Metadaten für das Gemeinsame Registerportal der Länder, das Unternehmensregister sowie das Transparenzregister.
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Datenbanken und Schnittstellen
Das Partnerschaftsregister besteht aus elektronisch geführten Registerblättern und wird beim jeweiligen Dienstleister der Bundesländer mit dem IT-Fachverfahren RegisSTAR bzw. AUREG betrieben.
Der technische Betrieb des Gemeinsamen Registerportals der Länder erfolgt bei IT.NRW, Niederlassung Hagen. Schnittstellen bestehen zum gemeinsamen Registerportal, zum Bekanntmachungsportal und zum Europäischen Justizportal.
Technische Standards
Die Registerführung ist verpflichtend elektronisch. Beim Datenaustausch zu Anmeldungen sind verpflichtend EGVP, PDF, Xjustiz-Format zu beachten.
Portale, Fachanwendungen und Anbieter
Sowohl die Übermittlung und Einreichung der Anmeldungen zur Eintragung in das Partnerschaftsregister als auch die Beauskunftung über den Inhalt der Eintragungen und der hinterlegten Dokumente erfolgt mittels elektronischer Informations- und Kommunikationssysteme. Über das EGVP, dem elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach, können seit 2004 von authentifizierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern an die teilnehmenden Gerichte und Behörden elektronische Dokumente und Akten übermittelt werden.
Einsicht in das Partnerschaftsregister erhält man über das Gemeinsame Registerportal der Länder. Dort sind auch chronologische, aktuelle oder historische Auszüge sowie Dokumente abrufbar. Die Einsichtnahme ist auch weiterhin parallel im Amtsgericht möglich.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 15.09.2022