GSB 7.1 Standardlösung

Nationales Waffenregister

Register-ID: 1852214

Allgemeines

Beschreibung

Über das Nationale Waffenregister (NWR) werden alle wesentlichen Informationen zu legalen erlaubnispflichtigen Schusswaffen in privatem und gewerblichen Besitz zeitnah und aktuell bereitgestellt. In der Registerdatenbank werden die relevanten Daten der lokalen Waffenbehörden, Waffenherstellerinnen / Waffenhersteller und -händlerinnen / -händler vorgehalten. So stehen die lokal erfassten Informationen – unter Beibehaltung der föderalen Strukturen – zentral für behördenübergreifende Prozesse und Abfragen zur Verfügung.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Nationale Waffenregister dient insbesondere dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Den Waffenbehörden und den um Datenübermittlung ersuchenden öffentlichen Stellen ermöglicht es, Waffen und wesentliche Teile zurückzuverfolgen sowie sich untereinander über die verarbeiteten Daten auszutauschen.

Mit der Errichtung des NWR wurden unter Beibehaltung der föderalen Strukturen die Voraussetzungen geschaffen, um die in den lokalen Waffenbehörden erfassten Informationen aufzubereiten und relevante Daten standardisiert in eine zentrale computergestützte Datenbank zu überführen. Für alle berechtigten Behörden, die im Rahmen ihrer Aufgaben und Zuständigkeit waffenrechtliche Daten benötigen, ist ein jederzeitiger Zugriff auf die NWR-Daten möglich. Hierdurch ist z. B. die Einbeziehung notwendiger waffenrechtlicher Informationen in polizeiliche Lagebeurteilungen stets gewährleistet. Das NWR leistet somit einen unmittelbaren Beitrag zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit in Deutschland.

Mit der Ausbaustufe NWR II sind ab dem 01. September 2020 auch Waffenherstellerinnen und Waffenhersteller sowie Waffenhändlerinnen und Waffenhändler an das NWR angebunden. Dies dient zur Abbildung des lückenlosen Lebenszyklus einer Waffe von der Herstellung bis zur Vernichtung.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Europaweit wurde festgelegt, dass der legale private Waffenbesitz in jedem Mitgliedsland in einem zentralen System erfasst werden muss. Zur Umsetzung in Deutschland wurde 2009 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Nationales Waffenregister unter Leitung des BMI eingerichtet. Am 01. Januar 2013 konnte das NWR in Deutschland in Betrieb genommen werden.

Zwischenzeitlich wurde der Ausbau des NWR zum NWR II beschlossen. Seit 01. September 2020 wird der vollständige Lebenszyklus erlaubnispflichtiger Schusswaffen sowie wesentlicher Waffenteile abgebildet. Damit kann unter anderem nachvollzogen werden:

  • wann, wo und durch wen eine Waffe hergestellt oder importiert wurde,
  • welche Besitzer bzw. Besitzerinnen die Waffe hatte,
  • wann, wo und durch wen sie vernichtet oder exportiert wurde.

Auch die Warenbestände oder Warentransaktionen zwischen Waffenhändlerinnen und Waffenhändlern werden mittlerweile erfasst. Hierfür wurde eine sogenannte „Kopfstelle“ (IT-Drehscheibe zwischen dem NWR und den anzubindenden Waffenherstellerinnen / Waffenherstellern und -händlerinnen / -händlern eingerichtet und dient als Bindeglied zwischen dem nichtöffentlichen NWR und Externen. Betreiber ist das Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH. Im Auftrag der Waffenbehörden werden seitdem die Transaktionen zum NWR vollautomatisiert abgewickelt. Für die Waffenherstellerinnen / Waffenhersteller und -händlerinnen / -händler existiert damit eine geeignete Möglichkeit zur sicheren Datenübertragung an die Kopfstelle, wodurch sie ihren vorgeschriebenen Anzeigepflichten voll elektronisch über ein Meldeportal nachkommen können.

Das Projekt NWR II wurde neben der föderalen Finanzierung von Bund und Ländern aus Mitteln des Fonds für die Innere Sicherheit durch die Europäische Union kofinanziert.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Derzeit findet eine Weiterentwicklung und technische Umsetzung des dem Register zugrunde liegenden Standards XWaffe statt, eine fachliche Weiterentwicklung und Anpassung des Registers sowie die Umsetzung der Anforderungen gemäß gesetzlicher Anforderungen, z. B. aus dem Registermodernisierungsgesetz.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

Waffenregistergesetz (WaffRG)
Waffenregister-Durchführungsverordnung (WaffRGDV)
Datensatz für das Waffenwesen (DSWaffe)
Richtlinie (EU) 2017/853
Identifikationsnummerngesetz (IDNrG)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

WaffenbesitzerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851472

Klassifikation

Personen

Stichwörter
Merkmale
ErlaubnisseMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851474

Klassifikation

Dokumente

Beschreibung

Der Eintrag in einem waffenrechtlichen Dokument wird über dieses Objekt abgebildet.

Merkmale
WaffenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851476

Klassifikation

Materielle Güter

Beschreibung

Aufbau und Details zu einer Waffe

Merkmale
WaffenteileMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851480

Klassifikation

Materielle Güter

Beschreibung

Aufbau und Details von Waffenteilen

Merkmale
WaffenbehördenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851478

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Bei den Waffenbehörden handelt es sich um örtlich zuständige Behörden im Regelungsbereich des Waffen- und Sprengstoffwesens. Bundesweit existieren ca. 550 Waffenbehörden.

Stichwörter
Merkmale

Qualität

Die Waffenbehörden sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit der an die Registerbehörde zu übermittelnden Daten verantwortlich.
Die Registerbehörde überprüft automatisiert die Plausibilität der Daten vor Speicherung im Register.
Zu jeder Datenübermittlung werden Protokolldaten erstellt, die mindestens 12 Monate zu speichern, spätestens nach 18 Monaten zu löschen sind, sofern sie nicht für ein bereits eingeleitetes Kontrollverfahren benötigt werden.

Die Kategorisierung und Plausibilisierung erfolgt wesentlich nach dem für das Waffenwesen entwickelten XML-Standard in der öffentlichen Verwaltung (XÖV) XWaffe unter Nutzung der technischen Schemavalidierung. Die zentrale Komponente des Bundesverwaltungsamts (BVA) als NWR-Registerbehörde prüft darüber hinaus Inkonsistenzen von den in Verantwortung der Waffenbehörden liegenden Melde- und Bestandsdaten, welche im Nachhinein zu Verarbeitungsfehlern führen können. Diese Prüfungen werden beispielsweise im Kontext gesetzlicher Änderungen regelmäßig ergänzt bzw. modifiziert.

Periodizität und Aktualität

Die Waffenbehörden kommunizieren standardisiert über sichere Verwaltungsnetze synchron mit der Registerbehörde. Die Daten werden synchron von den Waffenbehörden an das NWR übertragen, sobald ein in § 5 WaffRG benannter Anlass eintritt. Somit sind die Daten im NWR stets aktuell.
Die Grunddaten einer Waffe sowie die Daten, die mit diesen Grunddaten verknüpft sind, sind spätestens 30 Jahre nach Vernichtung dieser Waffe zu löschen. Verantwortlich für die Löschung der Daten ist die zuständige Waffenbehörde. Die Registerbehörde hat die Daten auf Verlangen der zuständigen Waffenbehörde zu löschen.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das Nationale Waffenregister wird vom Bundesverwaltungsamt (BVA) als Registerbehörde geführt. IT-Dienstleister ist das ITZBund.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Es handelt sich um ein nicht öffentliches Register, zugriffsberechtigt sind die Waffen- und Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder sowie weitere im WaffRG genannte öffentliche Stellen. Ein elektronischer Zugriff ist nach vorheriger Zulassung bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen möglich.

Eine Datenbereitstellung für Bürgerinnen und Bürger erfolgt nach § 30 WaffRG (Betroffenenauskunft) und zukünftig gemäß § 10 OZG.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Tritt ein in § 5 WaffRG benannter Anlass ein, übermitteln die Waffenbehörden der Registerbehörde unverzüglich die Daten, die zu einer Speicherung, Veränderung oder Löschung von Daten im Waffenregister führen. Anlässe können sein:

  • Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis,
  • Benennung einer Person nach § 28 Abs. 3 S. 1 WaffG,
  • Erteilung, Verlängerung, Versagung einer waffenrechtlichen Erlaubnis,
  • Erteilung von Verboten durch die Waffenbehörde (Besitz- und Erwerbsverbot),
  • Erledigung der waffenrechtlichen Erlaubnis (Rücknahme, Widerruf, Zeitablauf, Erklärung eines Verzichts, anderweitige Aufhebung, auf andere Weise),
  • Erlassen von Beschränkungen, Nebenbestimmungen oder Anordnungen der Waffenbehörde,
  • Erfolgen einer Anzeige gegenüber der Waffenbehörde,
  • Benennen einer verantwortlichen Person durch die Inhaberin oder den Inhaber einer Erlaubnis,
  • Erteilung einer Anzeigebescheinigung durch die Waffenbehörde.

Die Inhaberinnen und Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 S. 1 des WaffG haben zur Erfüllung ihrer elektronischen Anzeigepflichten nach den §§ 37, 37b, 37c Abs. 1 und § 37d WaffG das von den Waffenbehörden bereitgestellte automatisierte Fachverfahren zu nutzen. Das automatisierte Fachverfahren übermittelt diese Daten im Auftrag der Waffenbehörden an die Registerbehörde.

Nachdem ein schriftliches oder elektronisches Übermittlungsersuchen gem. § 15 WaffRG vorliegt, können an öffentliche Stellen zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben Daten übermittelt werden, wobei die ersuchende Stelle die Verantwortung für die Zulässigkeit des Übermittlungsersuchens trägt. Nach erfolgreichem Abschluss des Zulassungsverfahrens ist auch ein elektronischer Zugriff möglich. Die zum Zugriff berechtigten Stellen sind in den §§ 4, 13 und 22 WaffRG abschließend aufgeführt.

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten, Schutz von Belangen der inneren Sicherheit) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Aggregierte Informationen sind auf GovData als Open Data verzeichnet.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Technische Standards

Die Daten im Nationalen Waffenregister werden nach Maßgabe des Datensatzes für das Waffenwesen (DSWaffe) gespeichert. Damit sind bundeseinheitliche Standards zur genauen Bezeichnung von Waffen gesetzt. Der DSWaffe bildet die inhaltliche Grundlage für den Datenaustauschstandard XWaffe, mit dem die Datenübermittlung durch die Waffenbehörden an die Registerbehörde erfolgt.

Die Zulassung zum Datenabruf im automatisierten Verfahren für öffentliche Stellen bei der Registerbehörde ist schriftlich zu beantragen. Die Datenübermittlung durch Abruf im automatisierten Verfahren erfolgt ebenfalls unter Nutzung des Datenaustauschstandards XWaffe oder über die von der Registerbehörde bereitgestellte Portalanwendung.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Das NWR wird im Registerportal des BVA bereitgestellt. Ein Zugriff ist über eine Weboberfläche mittels Browser oder über eine Schnittstelle über weitere Software möglich. Software mit bereits eingebauter Schnittstelle zum NWR wird von mehreren Softwareherstellern / -herstellerinnen für unterschiedliche Kundenkreise am Markt angeboten.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 30.04.2024