Allgemeines
Beschreibung
In der nationalen Verstoßdatei werden Daten über Verstöße gegen die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) eingetragen. Die von den Küstenbundesländern (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern) festgestellten und geahndeten Verstöße werden nach Bestands- bzw. Rechtskraft an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) übermittelt und in die Verstoßdatei eingetragen.
Dokumentiert werden Verstöße, die von deutschen Staatsangehörigen begangen wurden; ebenso Verstöße, die auf Fischereifahrzeugen begangen wurden, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen. Für schwere Verstöße werden Punkte festgesetzt, die ebenfalls in diese Datei eingetragen werden. Verstöße, die bei Ausübung der Seefischerei im Küstenmeer oder der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands (AWZ) begangen wurden, werden zusätzlich eingetragen.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die Verstoßdatei dient der Erfassung und Bereithaltung von Informationen über (schwere) Verstöße bei Ausübung der Seefischerei im Küstenmeer oder in der deutschen AWZ, deutscher Staatsangehöriger sowie Schiffen, die unter deutscher Flagge fahren.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Durch die Europäische Union wurde eine Verstoßdatei sowie ein Punktesystem für schwere Verstöße für den Bereich der Seefischerei eingeführt. In Deutschland wurden die Vorgaben durch entsprechende Regelungen im Seefischereigesetz (SeeFischG) und der Seefischereiverordnung (SeefiV) umgesetzt. Die wirksame Überwachung der Fischereitätigkeit zum Schutz aquatischer Ressourcen ist ein zentrales Anliegen der gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
Artikel 93 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009
§ 14 Gesetz zur Regelung der Seefischerei und zur Durchführung des Fischereirechts der Europäischen Union (Seefischereigesetz - SeeFischG)
Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Inhaber einer FanglizenzMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1851300
Klassifikation
Personen
Merkmale
Familienname
Merkmals-ID
1842374
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis sowie Anhörungsschreiben (Fragen zur Person).
Vorname
Merkmals-ID
1842376
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis sowie Anhörungsschreiben (Fragen zur Person)
Geburtsname
Merkmals-ID
1842378
Optionalität
Angabe freiwillig
Quelle
Personalausweis sowie Anhörungsschreiben (Fragen zur Person).
Geburtsdatum
Merkmals-ID
1842380
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis sowie Anhörungsschreiben (Fragen zur Person).
Adresse
Merkmals-ID
1842382
Beschreibung
Angabe von Straße, Postleitzahl, Ort und Staat.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis sowie Anhörungsschreiben (Fragen zur Person).
Staatsangehörigkeit
Merkmals-ID
1842384
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personalausweis sowie Anhörungsschreiben (Fragen zur Person).
Befähigungszeugnis für den nautischen Schiffsdienst auf Fischereifahrzeugen
Merkmals-ID
1842354
Beschreibung
Oder des Anerkennungsvermerks. Angabe der Registernummer, Datum der Erteilung und Gültigkeitsdauer, mit dem Befähigungszeugnis oder Anerkennungsvermerk verbundene Befugnisse einschließlich eventueller Beschränkungen.
Optionalität
Angabe freiwillig
Befähigungszeugnis eines anderen Mitgliedstaats der EU
Merkmals-ID
1842356
Beschreibung
Angabe von: Name des Staates, Art und Registernummer des Befähigungszeugnisses, Geltungsbereich, Datum der Erteilung und Gültigkeitsdauer, mit dem Befähigungszeugnis verbundene Befugnisse einschließlich eventueller Beschränkungen sowie ausstellende Behörde.
Optionalität
Angabe freiwillig
Fanglizenz
Merkmals-ID
1842358
Beschreibung
Nummer der Fanglizenz, mit ihr verbundene Befugnisse einschließlich eventueller Beschränkungen sowie Datum der Erteilung.
Optionalität
Angabe freiwillig
Verstoß gegen die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik
Merkmals-ID
1842360
Beschreibung
Angabe von Art, Datum und Ort des Verstoßes sowie die Angabe der Rechtsnormen gegen die verstoßen wurde.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Fischereifahrzeug, mit dem ein Verstoß begangen worden ist
Merkmals-ID
1842362
Beschreibung
Angabe von Name, Flagge, Fischereiflottrenregisternummer (CFR-Nummer) und äußere Kennbuchstaben und -ziffern des Fischereifahrzeugs.
Optionalität
Angabe freiwillig
Rechtskräftige oder bestandskräftige Entscheidung
Merkmals-ID
1842364
Beschreibung
Entscheidung über die Ordnungswidrigkeit oder Straftat, Angabe des Datums der Rechtskraft oder Bestandskraft der Entscheidung sowie die entscheidende Behörde.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Festsetzung von Punkten
Merkmals-ID
1842366
Beschreibung
Angabe des Datums und Ortes des schweren Verstoßes gegen die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), auf Grund dessen Punkte festgesetzt worden sind. Zusätzliche Angabe der rechtskräftigten oder bestandskräftigen Entscheidung über die Punkte, Anzahl der festgesetzten Punkte, das Datum der Rechtskraft oder Bestandskraft der Entscheidung über die Punkte sowie festsetzende Behörde.
Optionalität
Angabe freiwillig
Weitere Angaben über Punkte
Merkmals-ID
1842368
Beschreibung
Angabe des Datums und der Anzahl gelöschter Punkte, den Grund für das jeweilige Löschen von Punkten, die Anzahl des Erreichens der Höchstpunktzahl und das Datum, an dem die Höchstzahl jeweils erreicht worden ist sowie die aktuelle Gesamtzahl der Punkte.
Optionalität
Angabe freiwillig
Periodizität / Aktualität
Löschung der Punkte: Wenn gegen den Kapitän eines Fischereifahrzeugs, der noch nicht mindestens 18 Punkte erreicht hat, nach der letzten Entscheidung über die Festsetzung von Punkten keine weiteren Punkte festgesetzt worden sind, wird nach Ablauf von jeweils zwölf Monaten jeweils ein Punkt unverzüglich gelöscht. Nach Ablauf von drei Jahren werden alle Punkte unverzüglich gelöscht. Punkte, die für eine Straftat festgesetzt worden sind, werden nach fünf Jahren unverzüglich gelöscht.
Aussetzung oder Entziehung der Fanglizenz
Merkmals-ID
1842370
Beschreibung
Rechtskräftige oder bestandskräftige Entscheidungen einer Behörde über die Aussetzung oder die Entziehung der Fanglizenz, Nebenbestimmungen, Datum der Rechtskraft oder Bestandskraft der Entscheidung.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Ruhen, Entziehung oder Wiedererteilung eines Befähigungszeugnisses
Merkmals-ID
1842372
Beschreibung
Rechtskräftige oder bestandskräftige Entscheidungen einer Behörde über das Ruhen, die Entziehung oder die Wiedererteilung eines Befähigungszeugnisses für den nautischen Schiffsdienst auf Fischereifahrzeugen oder eines Anerkennungsvermerks nach Nebenbestimmungen, Datum der Rechtskraft oder Bestandskraft der Entscheidung.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (vgl. § 13 SeeFischG).
Qualität
Der Datenbestand ist vollständig; Lücken gibt es nicht. Nicht immer werden alle Datenfelder befüllt; einige Felder sind optional. Es werden nur bestätigte, d.h. bestands- oder rechtskräftig abgeschlossene Verfahren über Verstöße in die Verstoßdatei eingetragen; nicht hingegen mutmaßliche Verstöße. Einträge werden nach dem Vier-Augen-Prinzip vorgenommen.
Periodizität und Aktualität
Die Eintragung erfolgt unmittelbar nachdem das Bußgeldverfahren bestands- oder rechtskräftig abgeschlossen ist. Eine Aktualisierung der Einträge findet lediglich bei Änderungen von Daten oder der Löschung von Punkten statt (vgl. §§ 13, 14 Abs. 1 und 2 SeeFischG). Für Punkte nach § 13 Abs. 6 SeeFischG gilt: Wenn gegen den Kapitän eines Fischereifahrzeugs, der noch nicht mindestens 18 Punkte erreicht hat, nach der letzten Entscheidung über die Festsetzung von Punkten keine weiteren Punkte festgesetzt worden sind, wird nach Ablauf von jeweils zwölf Monaten jeweils ein Punkt unverzüglich gelöscht. Nach Ablauf von drei Jahren werden alle Punkte unverzüglich gelöscht. Abweichend von Satz 2 werden Punkte, die für eine Straftat festgesetzt worden sind, nach fünf Jahren unverzüglich gelöscht.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Zuständigkeiten
Die Verstoßdatei des Seefischereigesetzes wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) geführt.
Technisch wird die Datei im Rechenzentrum der Bundesanstalt verwaltet.
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Zugriffsberechtigungen
Jede Person kann einen Antrag auf Selbstauskunft über Eintragungen in der Verstoßdatei stellen. Dieser ist wie auch die EMFF-Auskunft schriftlich bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) über die nach Landesrecht zuständige Stelle zu stellen (vgl. § 14a Abs. 2 Satz 1 SeeFischG). Entweder wird der Auszug unmittelbar an die antragstellende Person geschickt (Selbstauskunft); wird die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist sie dieser Behörde unmittelbar zu übersenden (vgl. § 14a Abs. 4 SeeFischG). Zudem ist es möglich den Antrag auf Auskunft in elektronischer Form unter Nutzung des im Internet angebotenen Zugangs unmittelbar bei der Bundesanstalt zu stellen (vgl. § 14b Abs. 1 SeeFischG). Nach Inkrafttreten der besonderen Gebührenverordnung BMEL (voraussichtlich Oktober 2021) wird eine Gebühr für den Antrag auf Auskunft fällig werden.
Die für die Fischereiaufsicht zuständigen Behörden des Bundes und der Länder können in die nationale Verstoßdatei Einsicht nehmen und die Daten im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren und Verfahren zur Punktefestsetzung nutzen.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Die Gerichte, Staatsanwaltschaften und die Fischereiaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder übermitteln der Bundesanstalt unverzüglich die zu speichernden oder zu einer Änderung oder Löschung einer Eintragung führenden Daten in elektronischer Form (in Einzelfällen schriftlich). Anschließend werden sie in der Verstoßdatei erfasst.
Auskünfte gehen an Antragstellende (Auskunftsverfahren) bzw. an die zuständige EMFF-Behörde.
Open Data-Tauglichkeit
Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.
Verwendung der Registerdaten
Die Daten sind Grundlage für die ordnungsgemäße Bearbeitung und Durchführung von Bußgeldverfahren und die Festsetzung von Punkten für schwere Verstöße; ggf. können Daten für statistische Auswertungen genutzt werden (z. B. im Rahmen eines Berichts zur Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik an die Europäische Kommission).
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Datenbanken und Schnittstellen
Als Datenbankmanagementystem wird Oracle DB verwendet.
Technische Standards
Die Daten werden elektronisch gespeichert.
Vorgaben und Vorschriften des BSI und seinen internationalen Standards (ISO-27001) und dem Umsetzungsplan Bund.
Portale, Fachanwendungen und Anbieter
Es steht eine eigene Fachanwendung FIKON II zur Verfügung.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 11.06.2021