GSB 7.1 Standardlösung

Monitoringdaten der Bundesnetzagentur

Register-ID: 1852042

Allgemeines

Beschreibung

Die Monitoringdaten der Bundesnetzagentur (BNetzA) werden jährlich für alle in Deutschland auf dem Energiemarkt tätigen Unternehmen erhoben.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Mithilfe der Monitoringdaten wird der jährliche Monitoringbericht zum Energiemarkt der BNetzA und des Bundeskartellamtes (BKartA) erstellt. Zudem fließen die Daten in die Marktbeobachtung der europäischen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) ein.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Die BNetzA und das BKartA haben nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bzw. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gemeinsam den Auftrag, ein Monitoring in den Bereichen Elektrizität und Gas durchzuführen.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Seit 2019 ist die Nutzung der Datenübermittlungsplattform MonitoringEnergieDaten (MonEDa) verpflichtend. Eine Übermittlung der Monitoringdaten per E-Mail oder CD ist seit der Monitoring-Datenerhebung 2019 somit nicht mehr möglich.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 35 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
§ 77 Abs. 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
§ 48 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Elektrizitätserzeuger und -speicherMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850188

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Betrifft Unternehmen, die über Stromerzeugungseinheiten, EEG-Anlagen, KWK-Anlagen oder Stromspeicher mit einer elektrischen Netto-Nennleistung von mindestens 10 MW je Standort verfügen bzw. Investitionen in solche Stromerzeugungseinheiten, KWK-Anlagen bzw. -und Stromspeicher planen und/ oder durchführen. Wind- oder Solarparks sind nicht anzugeben. Gebündelte Erzeugungsanlagen (Zusammenschaltung kleiner dezentraler Anlagen zu einem virtuellen Verbund) sind ebenfalls anzugeben, sofern für die Einheit nach § 5 Abs. 1, 3 oder 4 Satz 1 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) eine Pflicht zur Registrierung besteht.

Stichwörter
Merkmale
Übertragungsnetzbetreiber ElektrizitätMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850190

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale
Verteilernetzbetreiber ElektrizitätMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850192

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale
Lieferanten ElektrizitätMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850194

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale
Messstellenbetreiber ElektrizitätMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850196

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale
Untertagegasspeicherbetreiber Merkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850198

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale
Fernleitungsnetzbetreiber GasMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850200

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale
Verteilernetzbetreiber GasMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850202

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale
Händler und Lieferanten GasMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850204

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale
Messstellenbetreiber GasMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850206

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale

Qualität

Die Marktabdeckung der Monitoringabfrage ist in der Regel sehr hoch. Es ist dementsprechend von einer hohen Qualität der Monitoringdaten auszugehen.

Periodizität und Aktualität

Die Monitoringdaten werden jährlich für das vorherige Kalenderjahr erhoben. Die Fragebögen werden hierbei jährlich an die sich verändernden Fragestellungen und gesetzlichen Anforderungen des Monitorings angepasst.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Die BNetzA ist für die Monitoringdaten zuständig.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Die Daten stehen der Öffentlichkeit nur in aggregierter Form durch den gemeinsamen Monitoringbericht der BNetzA und des BKartA zur Verfügung.

Zum Zugriff auf die Monitoringdaten ist ausschließlich die BNetzA berechtigt.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Daten werden durch die Marktteilnehmer während des Abfragezeitraums über die Datenübermittlungsplattform MonEDa an die BNetzA übermittelt.

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Verwendung der Registerdaten

Die Daten werden zu Erstellung des jährlichen Monitoringberichts zum Energiemarkt der BNetzA und des BKartA verwendet.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Technische Standards

Bevor ein Fragebogen über MonEDa an die BNetzA übermittelt werden kann, muss der Fragebogen durch das Verschlüsselungsprogramm eCrypt verschlüsselt werden. Die Daten liegen im XLSX-Format vor.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

MonEDa dient als zentrales Portal zur Datenübermittlung.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 09.07.2021