GSB 7.1 Standardlösung

Mautdienstregister

Register-ID: 1852204

Allgemeines

Beschreibung

Das BALM führt das nationale elektronische Register für den EETS (EETS-Register). Das Register besteht aus zwei Teilen:
Teil A beinhaltet Informationen und Vorgaben zum EETS-Gebiet nach BFStrMG. Dies umfasst zum einen das Dokument mit den beschreibenden Informationen zum EETS-Gebiet und zum anderen die regelnden Bestandteile, mithin die EEMD-Gebietsvorgabenverordnung und die EEMD-Zulassungsverordnung.
Teil B umfasst in der Bundesrepublik Deutschland registrierte, beschränkt zugelassene und zugelassene EETS-Anbieterinnen und -Anbieter. Diese werden namentlich auf der Internetseite des Bundesamtes genannt.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Der europäische elektronische Mautdienst hat zum Ziel, dessen Nutzern den Zugang zum mautpflichtigen europäischen Straßennetz mit nur einem Vertrag und nur einem Bordgerät eines EETS-Anbieters zu ermöglichen. Dieser Mautdienst ergänzt die nationalen elektronischen Mautdienste der Mitgliedstaaten und gewährleistet, dass die in den Mitgliedstaaten bereits vorhandenen und die künftig eingeführten Mautsysteme für EETS-Nutzer gemeinschaftsweit interoperabel sind.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 21 Mautsystemgesetz (MautSysG)
Mautdienst-Register-Verordnung (MautRegV)
Artikel 19 2009/750/EG

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Mautpflichtige StreckenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850584

Klassifikation

Materielle Güter

Merkmale
MautdienstanbieterMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850582

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

In der Bundesrepublik Deutschland registrierte, beschränkt zugelassene und zugelassene EETS-Anbieter und -Anbieterinnen

Stichwörter
Merkmale

Qualität

Das Register ist vollständig: Es führt alle mautpflichtigen Streckennetze sowie alle Anbieterinnen und Anbieter mautdienstbezogener Leistungen.

Periodizität und Aktualität

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität aktualisiert das Mautdienstregister mindestens einmal jährlich anhand der Ergebnisse der Überprüfungen nach §§ 7 und 12 des Mautsystemgesetzes.
Änderungen der im Mautdienstregister betreffenden Angaben werden unverzüglich von den für Bund und Länder zuständigen Behörden an das Bundesamt für Logistik und Mobilität übermittelt.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das Register wird beim Bundesamt für Logistik und Mobilität geführt.

Zugriffsbeschränkung

Öffentlicher Zugang ist möglich.

Zugriffsberechtigungen

Das Mautdienstregister ist in nicht personenbezogener Form öffentlich einsehbar. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität ist zur Veröffentlichung der Registerteile A und B gesetzlich verpflichtet.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die für die Erhebung einer Maut in Bund und Ländern zuständigen Behörden übermitteln dem Bundesamt für Logistik und Mobilität Änderungen der Angaben unverzüglich in elektronischer Form.
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität übermittelt zum Ende des Kalenderjahres die Daten aus dem Mautdienstregister in nicht personenbezogener Form elektronisch an die registerführenden Stellen der anderen Mitgliedstaaten der EU und anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie der Europäischen Kommission.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Technische Standards

Die Übermittlungen an das Mautdienstregister müssen in elektronischer Form vorgenommen werden.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 20.05.2021