Allgemeines
Beschreibung
Das BALM führt das nationale elektronische Register für den EETS (EETS-Register). Das Register besteht aus zwei Teilen:
Teil A beinhaltet Informationen und Vorgaben zum EETS-Gebiet nach BFStrMG. Dies umfasst zum einen das Dokument mit den beschreibenden Informationen zum EETS-Gebiet und zum anderen die regelnden Bestandteile, mithin die EEMD-Gebietsvorgabenverordnung und die EEMD-Zulassungsverordnung.
Teil B umfasst in der Bundesrepublik Deutschland registrierte, beschränkt zugelassene und zugelassene EETS-Anbieterinnen und -Anbieter. Diese werden namentlich auf der Internetseite des Bundesamtes genannt.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Der europäische elektronische Mautdienst hat zum Ziel, dessen Nutzern den Zugang zum mautpflichtigen europäischen Straßennetz mit nur einem Vertrag und nur einem Bordgerät eines EETS-Anbieters zu ermöglichen. Dieser Mautdienst ergänzt die nationalen elektronischen Mautdienste der Mitgliedstaaten und gewährleistet, dass die in den Mitgliedstaaten bereits vorhandenen und die künftig eingeführten Mautsysteme für EETS-Nutzer gemeinschaftsweit interoperabel sind.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
§ 21 Mautsystemgesetz (MautSysG)
Mautdienst-Register-Verordnung (MautRegV)
Artikel 19 2009/750/EG
Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Mautpflichtige StreckenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850584
Klassifikation
Materielle Güter
Merkmale
Für die Erhebung der Maut zuständige Behörde
Merkmals-ID
1832792
Beschreibung
Angabe einschließlich Anschrift und Internetadresse.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Verwendete Mauttechnologien
Merkmals-ID
1832794
Optionalität
Angabe verpflichtend
Gebietsvorgaben für das mautpflichtige Streckennetz
Merkmals-ID
1832796
Optionalität
Angabe verpflichtend
MautdienstanbieterMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850582
Klassifikation
Organisationen
Beschreibung
In der Bundesrepublik Deutschland registrierte, beschränkt zugelassene und zugelassene EETS-Anbieter und -Anbieterinnen
Stichwörter
Merkmale
Firmenname
Merkmals-ID
1849868
Beschreibung
Für die Angaben zum Vor-, Familien-, Firmen- und Institutsnamen sowie der Behördenbezeichnung stehen drei Merkmale "Name1", "Name2" und "Name3" zur Verfügung.
"Name1" ist dabei ein verpflichtendes Merkmal. Die Angaben zu "Name2" und "Name3" müssen nicht befüllt werden.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Familienname des gesetzlichen Vertreters
Merkmals-ID
1849814
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geschäftsadresse
Merkmals-ID
1849908
Optionalität
Angabe verpflichtend
Internetadresse
Merkmals-ID
1849802
Optionalität
Angabe verpflichtend
Art der Zulassung zum Mautdienst
Merkmals-ID
1832798
Optionalität
Angabe verpflichtend
Zeitpunkt der Zulassung zum Mautdienst
Merkmals-ID
1832800
Optionalität
Angabe verpflichtend
Qualität
Das Register ist vollständig: Es führt alle mautpflichtigen Streckennetze sowie alle Anbieterinnen und Anbieter mautdienstbezogener Leistungen.
Periodizität und Aktualität
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität aktualisiert das Mautdienstregister mindestens einmal jährlich anhand der Ergebnisse der Überprüfungen nach §§ 7 und 12 des Mautsystemgesetzes.
Änderungen der im Mautdienstregister betreffenden Angaben werden unverzüglich von den für Bund und Länder zuständigen Behörden an das Bundesamt für Logistik und Mobilität übermittelt.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Zuständigkeiten
Das Register wird beim Bundesamt für Logistik und Mobilität geführt.
Zugriffsbeschränkung
Öffentlicher Zugang ist möglich.
Zugriffsberechtigungen
Das Mautdienstregister ist in nicht personenbezogener Form öffentlich einsehbar. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität ist zur Veröffentlichung der Registerteile A und B gesetzlich verpflichtet.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Die für die Erhebung einer Maut in Bund und Ländern zuständigen Behörden übermitteln dem Bundesamt für Logistik und Mobilität Änderungen der Angaben unverzüglich in elektronischer Form.
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität übermittelt zum Ende des Kalenderjahres die Daten aus dem Mautdienstregister in nicht personenbezogener Form elektronisch an die registerführenden Stellen der anderen Mitgliedstaaten der EU und anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie der Europäischen Kommission.
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Technische Standards
Die Übermittlungen an das Mautdienstregister müssen in elektronischer Form vorgenommen werden.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 20.05.2021