Allgemeines
Beschreibung
Das Luftsportgeräteverzeichnis erfasst alle für den Luftverkehr zugelassenen Luftsportgeräte. Luftsportgeräte ohne Zulassungspflicht benötigen in der Regel kein Kennzeichen und erhalten somit auch keinen Eintrag im Luftsportgeräteregister. Jedoch besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Eintragung in das Luftsportgeräteverzeichnis. Die Luftfahrzeugrolle und das Luftsportgeräteverzeichnis werden stellenweise unter dem Begriff Luftfahrzeugregister zusammengefasst (vgl. § 64 LuftVG).
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die im Luftsportgeräteverzeichnis gespeicherten Daten dienen der Überwachung der Verkehrssicherheit der in ihnen erfassten Luftsportgeräten. Sie dienen darüber hinaus der Erteilung von Auskünften, um Personen in ihrer Eigenschaft als Eigentümerin und Eigentümer oder Halterin und Halter von Luftsportgeräten oder die Luftsportgeräte einer Eigentümerin / eines Eigentümers oder einer Halterin / eines Halters zu bestimmen.
Aus dem Register können Dokumente erstellt werden. So z. B. Pilotenlizenzen, Eintragungsscheine und Lufttüchtigkeitszeugnisse.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
§ 64 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
§ 14 Abs. 1 und 2 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
LuftsportgeräteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850682
Klassifikation
Materielle Güter
Beschreibung
Umfasst Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel, Sprungfallschirme, Gleitflugzeuge, Tragschrauber sowie Ultraleicht-Hubschrauber.
Im Falle mehrerer Eigentümer sind die Anteile der Berechtigten in Bruchteilen oder das für die Gemeinschaft maßgebende Rechtsverhältnis, ferner einen von den Berechtigten bevollmächtigten Vertreter, anzugeben.
Merkmale
Art des Luftfahrzeuges
Merkmals-ID
1835080
Beschreibung
Die Einteilung von Luftfahrzeugen nach bestimmten Basiseigenschaften, z. B. Flugzeug, Hubschrauber, Segelflugzeug, Ballon.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Unterschiedlich; teilweise werden die Daten durch eine Referenzdatenbank aus der Verkehrszulassungsdatenbank ergänzt.
Luftfahrzeugmuster
Merkmals-ID
1835082
Beschreibung
Gemäß dem CAST/ICAO Common Taxonomy Team (CICTT) "International Standard for Aircraft Make, Model and Series" Gruppierungen.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Werknummer der Zelle
Merkmals-ID
1835150
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Typenschild und Konformitätserklärung
Staatszugehörigkeitszeichen
Merkmals-ID
1835138
Optionalität
Angabe verpflichtend
Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs
Merkmals-ID
1835140
Optionalität
Angabe verpflichtend
Nummer des Blattes des Luftfahrzeugregisters
Merkmals-ID
1835152
Optionalität
Angabe verpflichtend
Bezeichnung des Registerblattes
Merkmals-ID
1835154
Beschreibung
Bezeichnung des Registerblattes des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen, soweit erforderlich.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Amtsgericht Braunschweig
EigentümerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850680
Klassifikation
Personen
Beschreibung
Bei den Eigentümern handelt es sich um natürliche Personen sowie Gesellschaften des Handelsrechts.
Stichwörter
Merkmale
Familienname
Merkmals-ID
1849996
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personaldokumente
Vorname
Merkmals-ID
1849998
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personaldokumente
Anschrift
Merkmals-ID
1850000
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Personaldokumente
Firmenname
Merkmals-ID
1850002
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Handelsregister
Firmenanschrift
Merkmals-ID
1850004
Optionalität
Angabe verpflichtend
Quelle
Handelsregister
Qualität
Alle in Deutschland zugelassenen Luftsportgeräte werden erfasst.
Nicht erfasst werden ein- oder zweisitzige Luftsportgeräte mit Leermasse von weniger als 120 kg sowie unbemannte Luftfahrtsysteme.
Periodizität und Aktualität
Die Daten werden durch den Antrag auf Zulassung eines Luftsportgerätes erfasst und in diesem Prozess in das Verzeichnis übertragen. Die Eigentümerin / der Eigentümer eines Luftsportgerätes hat der beauftragten Stelle jede Änderung der Daten unverzüglich mitzuteilen.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Zuständigkeiten
Die vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur nach § 31c LuftVG beauftragten Stellen sind für die Registerführung zuständig. Dies sind der Deutsche Aero Club e. V. und der Deutsche Ultraleichtflugverband e. V.
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Zugriffsberechtigungen
Das Luftsportgeräteverzeichnis ist ein nicht-öffentliches Register. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 64 Luftverkehrsgesetzes können die beauftragten Stellen öffentlich-rechtlichen Stellen im Einzelfall Auskunft gewähren, wenn die Informationen für Verwaltungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Luftverkehrs, zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Luftverkehrsvorschriften oder zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung benötigt werden. Für diese Zwecke können die Daten im Einzelfall bis zum Ablauf des fünften Jahres nach Erlöschen der Verkehrszulassung verwendet oder übermittelt werden; nach Ablauf dieser Frist sind sie zu löschen.
Auskünfte aus dem Luftsportgeräteverzeichnis an nicht-öffentliche Stellen sind kostenpflichtig. In diesem Fall muss die Empfängerin / der Empfänger glaubhaft machen, dass Kenntnis der Daten notwendig ist im Zusammenhang mit Rechtsansprüchen im Kontext des Luftverkehrs. Die Verarbeitung der Daten für allgemeine Auskünfte ist nach Ablauf von sechs Monaten nach Erlöschen der Verkehrszulassung einzuschränken.
Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)
Die Daten werden im Rahmen der Antragstellung auf Zulassung bei den beauftragten Stellen eingereicht.
Für oben genannte Zwecke können die Daten an andere Stellen übermittelt werden.
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Technische Standards
Das Register wird elektronisch geführt, in den Dateiformaten Excel und PDF.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 16.11.2020