GSB 7.1 Standardlösung

Lobbyregister

Register-ID: 1852436

Allgemeines

Beschreibung

Im Lobbyregister müssen sich Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter registrieren, die Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen, um unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf deren Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu nehmen, oder dies in Auftrag geben. Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter können hierbei sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen, auch in Form von Netzwerken, Plattformen oder anderen Formen kollektiver Tätigkeiten, sein.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Lobbyregister soll dazu beitragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität der Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse in Parlament und Regierung zu stärken. Ziel ist es, mehr Transparenz bezüglich des Einflusses von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf diese Prozesse zu schaffen.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Das Lobbyregister wurde in Umsetzung des Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz) vom 16. April 2021 beim Deutschen Bundestag eingerichtet und wird dort elektronisch geführt.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Der Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) sieht eine Schärfung des Lobbyregistergesetzes (LobbyRG) vor.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

Lobbyregistergesetz (LobbyRG)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

InteressenvertreterMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850906

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen, auch in Form von Netzwerken, Plattformen oder anderen Formen kollektiver Tätigkeiten, die Interessenvertretung i. S. d. § 1 Abs. 3 LobbyRG betreiben oder in Auftrag geben.

Stichwörter
Merkmale

Qualität

Natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen, die Interessenvertretung i. S. d. § 1 Abs. 3 LobbyRG betreiben oder in Auftrag geben, sind verpflichtet sich bis März 2022 im Lobbyregister zu registrieren. Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, die eintragungspflichtige Angaben nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig eintragen oder aktualisieren, begehen eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 7 LobbyRG, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Ausnahmen von der Registrierungspflicht sind in § 2 Abs. 2 und 3 LobbyRG geregelt. Nicht registrierungspflichtige Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter können sich gemäß § 2 Abs. 5 freiwillig im Lobbyregister registrieren.

Im Lobbyregister wird zusätzlich eine Liste früherer Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im zuletzt aktualisierten Datenumfang geführt und entsprechend veröffentlicht. In diese werden Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter eingetragen, die dem Deutschen Bundestag anzeigen, dass sie keine Interessenvertretung mehr betreiben oder deren Eintrag gemäß § 4 Abs. 4 Satz 3 LobbyRG in diese Liste übertragen wird.

Periodizität und Aktualität

Registereinträge müssen mindestens einmal jährlich vollständig aktualisiert werden. Darüber hinaus sind verschiedene Fristen für die Eintragung von bestimmten Änderungen im LobbyRG festgelegt. Verstöße gegen die Aktualisierungspflichten können nach § 7 LobbyRG als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Die Entfernung aus der Liste früherer Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter erfolgt nach Ablauf von 18 Monaten. Die Daten werden weitere 18 Monate bei der registerführenden Stelle gespeichert.

Der Zeitpunkt der Eintragung in das Lobbyregister und der Zeitpunkt der letzten Aktualisierung werden automatisch ausgewiesen.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das Lobbyregister wird beim Deutschen Bundestag durch die Bundestagsverwaltung geführt.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Die Eintragungen in das Lobbyregister werden maschinenlesbar und mit einer Suchfunktion im Internet veröffentlicht. Das LobbyRG sieht jedoch vor, dass, wenn zu natürlichen Personen Angaben zu Anschrift oder Wohnort, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname und anderen Vornamen als dem Rufnamen zu machen sind, diese nicht im Lobbyregister veröffentlicht werden. Darüber hinaus kann die registerführende Stelle auf Antrag die Veröffentlichung eingetragener Angaben beschränken, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Veröffentlichung eine Interessenvertreterin oder einen Interessenvertreter oder deren bzw. dessen (gesetzliche) Vertretung, Beschäftigte bzw. Beschäftigten oder Auftraggeberin bzw. Auftraggeber der Gefahr aussetzen würde, Opfer einer schweren Straftat zu werden.

Die Eintragung in das Lobbyregister und seine Nutzung sind kostenlos.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter nehmen die Eintragungen in das Lobbyregister elektronisch unter Nutzung des im Internet angebotenen Zugangs beim Deutschen Bundestag selbst vor.

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Verwendung der Registerdaten

Gemäß § 9 Abs. 1 LobbyRG veröffentlichen der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht über die Anwendung des Lobbyregisters, erstmalig zum 31. März 2024 für die vergangenen zwei Kalenderjahre.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Das Lobbyregister wird mit einer eigenen IT-Anwendung betrieben.

Technische Standards

Das Lobbyregister wird elektronisch geführt. Der Download von Registerinhalten ist als PDF und im JSON-Format möglich.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Das Lobbyregister wird elektronisch beim Deutschen Bundestag geführt und ist über dessen Website öffentlich zugänglich.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 07.03.2023