GSB 7.1 Standardlösung

Liegenschaftskataster

Register-ID: 1851994

Allgemeines

Beschreibung

Im Liegenschaftskataster werden flächendeckend Gestalt, Größe, örtliche Lage, Nutzung sowie Eigentumsverhältnisse sämtlicher Liegenschaften - Grundstücke und Gebäude - beschrieben, dargestellt und nachgewiesen. Die Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters ist das Flurstück. Das Liegenschaftskataster ist dabei auch das amtliche Verzeichnis der Grundstücke nach § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Ein Grundstück besteht dabei aus einem oder mehreren Flurstücken. Zusätzlich werden Angaben zur gesetzlichen Klassifizierung sowie Hinweise auf öffentlich-rechtliche Verfahren geführt.
Das Liegenschaftskataster besteht aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) sowie den analogen Unterlagen. Nachrichtlich werden die Eigentümer sowie die Ergebnisse der Bodenschätzung geführt.

Erklärung zum ALKIS-Objektartenkatalog:

Die Einträge unter dem Abschnitt "Inhalte des Registers" auf dieser Seite bezeichnen die wichtigsten Objektartenbereiche des ALKIS Objektartenkatalogs, welcher ein Teil der gesamten Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok) darstellt. Unter den Informationsobjekten finden sich die Objektartenbereiche und deren Objektartengruppen, die Teil der objektrelationalen Datenbank sind. Die Objektartengruppe besteht aus mehreren Objektarten. Alle Objektarten enthalten Definition, Kennung, Ableitung, Typisierung, Modellart, Grunddatenbestand, Konsistenzbedingung, Attributarten, Relationsarten und Operationen. Auf dieser Seite werden die Objektarten nur exemplarisch dargestellt und aus Gründen des Umfangs nicht einzeln aufgelistet.

Detaillierte Informationen zum bundesweiten ALKIS-Datenmodell finden sich im Dokument GeoInfoDok (Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens sowie ergänzenden Dokumenten).

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das amtliche Vermessungswesen und das öffentliche Geoinformationswesen sind Teil der staatlichen Infrastruktur zur räumlichen Entwicklung.
Durch das Liegenschaftskataster und das Grundbuch wird die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden und der rechtlich gesicherte Grundstücksverkehr gewährleistet. Die im Grundbuch eingetragenen Grundstücke basieren auf den Benennungen im Liegenschaftskataster und können aus mehreren Flurstücken bestehen.
Es kann ebenfalls als Grundlage für Aufgaben im Rahmen der Statistik, des Rechtsverkehrs, der städtebaulichen und ländlichen Bodenordnung, der Bauleitplanung, der Landesplanung und des Umwelt- und Naturschutzes dienen.
Zudem dient das Liegenschaftskataster dem Nachweis der örtlichen Grenzen. In den meisten Bundesländern besteht auch eine Abmarkungspflicht, d. h. es werden die örtlichen Grenzen mit amtlichen Grenzzeichen markiert (abgemarkt), z. B. mit einem Grenzstein. Der Nachweis der Abmarkungen ist ebenfalls ein wichtiger Teil des Liegenschaftskatasters.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Die heutigen Liegenschaftskataster der Länder basieren auf deren Erhebungen der Urvermessungen (oder Uraufnahmen / Grundsteuerkataster). So begannen diese in den ehemaligen Herzogtümern Mecklenburgs bereits im Jahr 1628, in den meisten anderen Gebieten im 19. Jahrhundert. Das Ziel war die einheitliche Besteuerung von Grund und Boden.
Durch technische und rechtliche Weiterentwicklung dient es heute als Nachweis der Grundstücksgrenzen und fördert so den Grenzfrieden.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Nachdem das Liegenschaftskataster in 2010 vollständig automatisiert in Form des Systems ALKIS eingeführt wurde, ist in Zukunft eine noch engere Verknüpfung mit dem Amtlichen Topografisch-Karthografischen-Informationssysten (ATKIS) und dem Amtlichen Festpunkt-Informationssystem (AFIS) in einem integrierten AAA Modell geplant.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 2 Abs. 2 Grundbuchordnung (GBO)
Vermessungs-, Geoinformations- und Katastergesetze der Länder

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

FlurstücksangabenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851614

Merkmale
LageangabenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851600

Merkmale
NetzpunktangabenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851598

Merkmale
PunktortangabenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851602

Merkmale
FortführungsnachweiseMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851608

Merkmale
ReservierungsangabenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851612

Merkmale
HistorienangabenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851610

Merkmale
Personen- und BestandsdatenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851606

Merkmale
GebäudeangabenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851604

Merkmale
SiedlungenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1909814

Merkmale
VerkehrMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1909816

Merkmale
VegetationMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1909818

Merkmale
GewässerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1909820

Merkmale
Bauwerke und Einrichtungen in SiedlungsflächenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1909822

Merkmale
Bauwerke, Anlagen und Einrichtungen für den VerkehrMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1909824

Merkmale
Besondere VegetationsmerkmaleMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1909826

Merkmale
Besondere Eigenschaften von GewässernMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1909828

Merkmale
Besondere Angaben zum GewässerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1909830

Merkmale
ReliefformenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1909832

Merkmale
Primäres DGMMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1909840

Merkmale
Öffentlich-rechtliche und sonstige FestlegungenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1909852

Merkmale
Bodenschätzungen / BewertungenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1909858

Merkmale
KatalogeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1909862

Merkmale
Geographische GebietseinheitenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1909864

Merkmale
Administrative GebietseinheitenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1909866

Merkmale
MigrationsobjekteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1909868

Merkmale

Qualität

Die Liegenschaftskataster liegen in den meisten Bundesländern flächendeckend und vollständig vor. Sie beinhalten Informationen in unterschiedlichsten Genauigkeitsgraden.
Die Aktualität des Gebäudenachweises ist abhängig von der Erfüllung der Pflicht zur Beauftragung der Gebäudeeinmessung durch die Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer. Bei Eigentumsgrenzen, die regelmäßig in Zentimetergenauigkeit geführt werden, hängt die Genauigkeit ggf. vom Alter des entsprechenden Nachweises (letzte örtliche Katastervermessung) ab. Dem entgegen werden Nutzungsartengrenzen generell in geringerer Genauigkeit erfasst. Die Datenbestände sind qualitätsgesichert.

Periodizität und Aktualität

Die Daten der Liegenschaftskataster werden fortlaufend aktualisiert und veraltete Informationen durch neue ersetzt, wenn diese vorliegen. Veränderungen am Gebäudebestand werden von Amts wegen erfasst. Katastervermessungen zur Fortführung und Sicherung der Eigentumsgrenzen erfolgen auf Antrag oder im Zuge von Bodenordnungsmaßnahmen (z. B. Verfahren nach dem Baugesetzbuch oder Flurbereinigungsgesetz).

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Land

Zuständigkeiten

Zuständig für die Führung der Liegenschaftskataster sind die Kataster- oder Vermessungsämter der Bundesländer:

  • Baden-Württemberg: die unteren Vermessungsbehörden bei den Land- und Stadtkreisen sowie Gemeinden sowie das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) als übergeordnete Behörde, die IT Baden-Württemberg (BITBW) für die technische Registerführung,
  • Bayern: die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ÄDBV) sowie das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als übergeordnete Behörde sowie für die technische Registerführung,
  • Brandenburg: der Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) in Verbindung mit dem Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT BB) unter Einbeziehung der kommunalen IT-Dienstleister für die technische Registerführung,
  • Bremen: das Landesamt GeoInformation Bremen und das Vermessungs- und Katasteramt Bremerhaven, das Landesamt GeoInformation Bremen in Zusammenarbeit mit Dataport AöR für die technische Registerführung,
  • Hessen: die regionalen Ämter für Bodenmanagement sowie das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG) als übergeordnete Behörde sowie für die technische Registerführung,
  • Mecklenburg-Vorpommern: die unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden sowie das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern als übergeordnete Behörde sowie für die technische Registerführung,
  • Niedersachsen: das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), auch für die technische Registerführung,
  • Nordrhein-Westfalen: die Kreise und kreisfreien Städte als Katasterbehörden, auch für die technische Registerführung mit entsprechenden IT-Dienstleistern,
  • Rheinland-Pfalz: die Vermessungs- und Katasterämter sowie das Landesamt für Vermessung- und Geobasisinformation (LVermGeo) als übergeordnete Behörde sowie für die technische Registerführung,
  • Saarland: das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung (LVGL), auch für die technische Registerführung,
  • Sachsen: die unteren Vermessungsbehörden, die obere Vermessungsbehörde für die technische Registerführung,
  • Schleswig-Holstein: das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo SH), Dataport AöR für die technische Registerführung,
  • Thüringen: das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG), auch für die technische Registerführung.

Zugriffsbeschränkung

Öffentlicher Zugang ist möglich.

Zugriffsberechtigungen

Das Liegenschaftskataster ist bis auf personenbezogene Daten öffentlich. In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen, Schleswig-Holstein sowie Thüringen stehen Portale zur Einsicht bzw. zum Abruf verschiedenster Datendienste bereit.

Für die Einsicht in personenbezogene Daten ist die Darlegung eines berechtigten Interesses im Sinne der Grundbuchordnung Voraussetzung.

In Baden-Württemberg haben die unteren Vermessungsbehörden, die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sowie die Finanzverwaltung zur Erledigung ihrer Aufgaben (Nachschätzung der Bodenschätzungsdaten) Zugriff auf die Daten.

In Bayern können bei den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung sowie digital über ein bestehendes Portal amtliche Auszüge erworben werden.

In Hessen kann Einsicht in die Datenbestände, die Erteilung von Auskünften oder die Bereitstellung von Ausgaben gewährt werden. Bestellen von amtlichen Auszügen oder Abruf digitaler Daten ist über ein online-Portal möglich.

In Niedersachsen werden Daten an die niedersächsische Finanzverwaltung abgegeben. Ferner findet ein Datenaustausch mit der Justizverwaltung (Grundbuchdaten) und der Agrarstrukturverwaltung statt.

In Nordrhein-Westfalen werden einzelne kostenpflichtige Auszüge zum Beispiel zur Vorlage bei einer Bank oder einer Notarin / einem Notar angeboten.

In Rheinland-Pfalz besteht die Möglichkeit der regelmäßigen Datenübermittlung mit der Option der automatisierten Datenübertragung an öffentliche Stellen. Die Übermittlung an Personen und Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs kann analog oder digital erfolgen.

In Schleswig-Holstein sowie dem Saarland können über ein entsprechendes Landesportal digital amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erworben werden.

In Sachsen kann entweder in den Vermessungsbehörden vor Ort oder mittels Bestellung per online-Formular auf Registerdaten zugegriffen werden.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Beschreibende Merkmalsänderungen der Liegenschaftskarte wie z. B. die Änderung von Straßennamen oder öffentlich-rechtlichen Festsetzungen werden den Vermessungs- und Katasterverwaltungen durch die Veränderungsverursacherinnen und -verursacher mitgeteilt.
Wenn durch die Vermessungsstellen geometrische Änderungen oder Änderungen bezogen auf Flurstücks- und Gebäudeangaben festgestellt werden, wird dies in Fortführungsentwürfen dokumentiert und in den Angaben des Grundbuchs angepasst. Außerdem werden die Eigentümerinnen und Eigentümer benachrichtigt.
Eigentumsangaben hingegen werden originär im Grundbuch geführt und Änderungen diesbezüglich werden von der Grundbuchverwaltung an die Vermessungs- und Katasterverwaltungen übermittelt.
Neben den Grundbuchämtern sind auch andere Behörden und Stellen mit dem Liegenschaftskataster verzahnt, z. B. die Finanzverwaltungen, Justizverwaltungen und Agrarstrukturverwaltungen.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Als Datenbankmanagementsystem wird von den meisten Bundesländern entweder Oracle SQL oder PostgreSQL genannt.
Es werden überwiegend die Schnittstellen NAS und NBA verwendet. Die NAS ist eine Datenschnittstelle zum Austausch von Geoinformationen, die im Rahmen der Modellierung der Geoinformationssysteme AFIS, ALKIS und ATKIS durch die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) definiert wurde. NBA ist das Differenzdatenverfahren von ALKIS, die Datenstruktur ist nah an die NAS angelehnt.
Im Saarland, in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Brandenburg werden zudem WLDG-GB (Schnittstelle von ALKIS zum Grundbuchverfahren) und LBESAS (Schnittstelle vom Grundbuch zu ALKIS) verwendet.
Das Saarland, Schleswig-Holstein und Bayern stellen zudem SOAP- und REST-APIs zur Verfügung.
Vereinzelt wurden auch AGLB (Bayern, Thüringen, Sachsen), AGN (Niedersachsen) und BOSCH_XML (Bayern) als Schnittstelle bzw. Verfahren genannt.

Technische Standards

Die Geobasisdaten werden auf Grundlage der Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesen (GeoInfoDok) geführt.
Das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) ist ein bundeslandübergreifend standardisiertes Datenmodell, dessen Ausgabeprodukte und externe Schnittstellen länderübergreifend harmonisiert sind. Ein länderübergreifend definierter Grunddatenbestand wird in sämtlichen Bundesländern nachgewiesen, darüber hinausgehend werden einzelne Objekt- und Wertearten des Datenmodells länderspezifisch geführt. ALKIS wird durch die Vermessungs- und Katasterverwaltungen der Länder jeweils individuell implementiert und geführt.
Informationen zum bundesweiten ALKIS-Datenmodell (Konzeptuelles Modell, Katalogwerke, Prozesse) sind in der GeoInfoDok (Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens sowie ergänzende Dokumente) dokumentiert. Das ALKIS-Datenmodell ist mit den Datenmodellen für das Amtliche Festpunktinformationssystem (AFIS) und das Amtliche Topographisch-Kartographische Informationssystem (ATKIS) abgestimmt (sogenanntes AAA-Anwendungsschema). Metadaten können über das AdV-Metadateninformationssystem abgerufen werden.

Es werden von den meisten Bundesländern folgende Dateiformate genannt, die verwendet werden: NAS, PDF, CSV, DXF, WMS/WFS und Shapefile.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Inhalte des Liegenschaftskatasters werden in Form der Geobasisdaten bereitgestellt. Es wird überwiegend das AdV-Metadateninformationssystem verwendet. Auch der Web Map Service und der Web Feature Service wird genannt.
Als Fachanwendungen kommen die Fachanwendung ALKIS-WMS, die Fachanwendung Grundbuch, die Fachanwendung Liegenschaftskataster und die Fachanwendung Bodenschätzung zum Einsatz.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 06.09.2022