GSB 7.1 Standardlösung

Leistungsdaten der sozialen Pflegeversicherung

Register-ID: 1852196

Allgemeines

Beschreibung

Bei den Trägern der Pflegeversicherung werden Dateien über Leistungsdaten von Pflegegeldleistungsempfängern geführt.
Leistungen der sozialen Pflegeversicherung sind etwa Aufbringungen für ambulante, häusliche Pflege, teilstationäre, vollstationäre Unterbringung oder Rehabilitations-Maßnahmen. Die Höhe der Aufwendungen entsprechen dem Grad der Pflegebedürftigkeit.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erheben und speichern die Pflegekassen personenbezogene Daten.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Die Pflegeversicherung dient zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden. Man unterscheidet zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung als Sozialversicherung und Pflegezusatzversicherungen. Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 als ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Jede Krankenkasse ist verpflichtet, ihren Versicherten auch eine Pflegeversicherung anzubieten. Weil der Grundsatz gilt, dass die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt, handelt es sich bei der Pflegekasse meist um eine Einrichtung des jeweiligen Krankenversicherungsträgers.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

Neuntes Kapitel Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

PflegegeldempfängerMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850708

Klassifikation

Personen

Beschreibung

Empfänger von Leistungen der Pflegeversicherung.

Merkmale

Qualität

Der Abdeckungsgrad der Dateien über Leistungsdaten kann als hoch eingestuft werden.

Periodizität und Aktualität

Die personenbezogenen Daten aus der Abrechnung pflegerischer Leistungen, aus Wirtschaftlichkeitsprüfungen, aus Prüfungen zur Qualitätssicherung und aus dem Abschluss oder der Durchführung von Verträgen werden spätestens nach zwei Jahren gelöscht.
Nach spätestens zehn Jahren werden die personenbezogenen Daten aus Feststellungen zur Voraussetzung von Leistungsansprüchen und zur Leistung von Zuschüssen gelöscht.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Land

Zuständigkeiten

Jeder Pflegeversicherungsträger und die privaten Versicherungsunternehmen führen eine Datei über die Leistungsdaten von Pflegegeldleistungsempfängern.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Die Pflegekassen unterrichten die Versicherten auf deren Antrag über die in einem Zeitraum von mindestens 18 Monaten vor Antragstellung in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten.

Verwendung der Registerdaten

Die Leistungsdaten finden in der amtlichen Statistik über die Empfänger und Empfängerinnen von Pflegegeldleistungen Verwendung.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 16.11.2020