GSB 7.1 Standardlösung

Legehennenbetriebsregister

Register-ID: 1852194

Allgemeines

Beschreibung

Im Legehennenbetriebsregister werden Daten von Betrieben erfasst, in denen Legehennen gehalten und deren Eier nach den Vermarktungsnormen für Erwerbszwecke in Verkehr gebracht werden.
Eine Registrierung mit Zuweisung eines Erzeugercodes ist zwingend erforderlich, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte für einen Legehennen haltenden Betrieb zutreffen:

  • ein Legehennenbestand von 350 Tieren und mehr
  • eine kennzeichnungspflichtige Vermarktung (Wochenmarkt, Einzelhandel, Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung, Bäckereien, Hofläden sowie andere Betriebe)
  • Verkauf von vorverpackten Eiern unter Angabe von Gewichtsklassen (z.B. "S/M/L/XL" oder "klein/mittel/groß") und/oder zu unterschiedlichen Preisen

Eine Registrierung ist nicht notwendig, sofern der Bestand an Legehennen 350 nicht übersteigt und eine ausschließliche Vermarktung eigenerzeugter und unsortierter Eier direkt an den Endverbraucher erfolgt.
Die Registrierung ist in einigen Bundesländern gebührenpflichtig.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Register wird zur Registrierung von entsprechenden Betrieben geführt. Mit der Registrierung wird den Betrieben, die Legehennen halten, eine Kennnummer (Erzeugercode) zugeteilt. Die Kennzeichnung der Eier mit dem Erzeugercode ermöglicht die Rückverfolgbarkeit der für den menschlichen Verzehr in den Verkehr gebrachten Eier. Zudem wird den Endverbrauchern die Möglichkeit geboten, Eier einer bestimmten Haltungsform zu erwerben.
Zudem dient das Register als Kontrollgrundlage hinsichtlich der Überprüfung der Umsetzung der Anforderungen entsprechend den jeweils angegebenen Haltungsformen und dient letztlich der Umsetzung europarechtlicher Rahmengesetzgebung.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Das Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen (LegRegG) sieht im Interesse einer möglichst umfassenden Verbraucherinformation die Registrierung aller Betriebe vor, die Legehennen zu Erwerbszwecken halten und die im Betrieb erzeugten Eier im Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 vermarkten und damit der dort an dem 01. Januar 2004 festgelegten Kennzeichnungspflicht unterliegen.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen (LegRegG)
Verordnung zur Durchführung des Legehennenbetriebsregistergesetzes (LegRegV)
Sowie landesrechtliche Verordnungen zur Zuständigkeit des Legehennebetriebsregisters

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

LegehennenbetriebMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851220

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Eine aus einem Stall oder mehreren Ställen bestehende örtliche, wirtschaftliche und seuchenhygienische Einheit zur Erzeugung von Eiern.

Stichwörter
Merkmale
LegehennenbetriebsinhaberMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851222

Klassifikation

Personen

Merkmale
LegehennenstallMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851224

Klassifikation

Materielle Güter

Beschreibung

Raum zur dauerhaften Unterbringung von Legehennen einschließlich zugehöriger Auslaufflächen.

Merkmale

Qualität

Der Abdeckungsgrad ist aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Registrierung und Kennzeichnung von Eiern als nahezu vollständig einzustufen. Da eine Vermarktung nur möglich ist, wenn eine Registriernummer aufgedruckt ist, haben die Betriebe ein eigenes Interesse an der Registrierung.
Sind die Daten bei Registrierung nicht vollständig, werden sie teilweise nachgefordert.
Nach der Registrierung werden die Daten häufig durch Vor-Ort-Kontrollen plausibilisiert.

Periodizität und Aktualität

Der Inhaber des Legehennenbetrieb hat vor Aufnahme seiner Tätigkeit diese unter Angabe der vorhandenen Ställe bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Änderungen hat der Betriebsinhaber unverzüglich zu übermitteln.
Im Falle einer Betriebsaufgabe sind die diesen Betrieb betreffenden Daten für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren und dann zu löschen.
Der Bestand im Register wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Land

Zuständigkeiten

Die inhaltliche sowie technische Registerführung erfolgt dezentral bei den zuständigen Behörden der Länder.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Berechtigte Behörden und Stellen können Einzelabfragen oder Registerauszüge bestellen. Weitere Zugriffsberechtigungen liegen nicht vor.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Eingehende Daten erfolgen schriftlich oder per E-Mail bei Registrierung wegen Erstaufnahme des Betriebs sowie bei Änderungsanzeigen bzw. Änderungen nach Vor-Ort-Kontrollen. In Einzelfällen ist die Übernahme von Daten aus dem Zentralen Betriebsregister (zBR) geplant.

Ausgehende Datenlieferungen erfolgen u.a. zum Zweck:

  • der Klärung der Zuständigkeit für die Registrierung an die jeweils zuständigen Behörden der Länder
  • der Evaluation des Registersystems an das BLE und an die jeweils zuständigen Behörden der Länder
  • der lebensmittelrechtlichen und handelsklassenrechtlichen Überwachung an die jeweils zuständigen Behörden des Bundes und der Länder
  • der Tierseuchenbekämpfung an das Friedrich-Löffler-Institut, an das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit sowie an die für die Tierseuchenbekämpfung zuständigen Behörden der Länder
  • des Tierschutzes an das BLE und an die für den Tierschutz zuständigen Behörden der Länder
  • der Agrarstatistik an das statistisches Landesamt des Landes

Die Daten werden i.d.R. per E-Mail übermittelt.

Verwendung der Registerdaten

Die Daten des Registers werden für die amtliche Statistik (Agrarstatistik) sowie für Anlass-Berichte des Fachministeriums verwendet.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Zum Einsatz kommen relationale Datenbanken bzw. Datenbankmanagementsysteme verschiedener kommerzieller Hersteller.
Vereinzelt werden keine Datenbanken betrieben, sondern ausschließlich Tabellenkalkulationsprogramme genutzt.
In der Regel liegen keine Schnittstellen vor, vereinzelt ist eine Einbindung in das Zentrale Betriebsregister (zBR) vorgesehen bzw. geplant.

Technische Standards

Als technische Standards werden vorwiegend XLS und PDF genutzt.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Genutzt wird das FIS-VL sowie vereinzelt ein Fachanwendungsprogramm eines kommerziellen Anbieters.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 14.07.2021