GSB 7.1 Standardlösung

Ladesäulenregister

Register-ID: 1852404

Allgemeines

Beschreibung

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führt ein Verzeichnis über die ihr im Rahmen des § 5 Ladesäulenverordnung (LSV) angezeigten öffentlich zugänglichen Ladepunkte für Elektrofahrzeuge.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge müssen technische Mindestanforderungen einhalten. Um die Einhaltung dieser Anforderungen gemäß der LSV überprüfen zu können, sind die Betreiber zur Anzeige ihrer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur bei der BNetzA verpflichtet.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Mit der Ladesäulenverordnung wurden die Vorgaben der Richtlinie 2014/94/EU in Bezug auf Vorgaben für Ladestecksysteme an Ladepunkten für Elektromobile in deutsches Recht umgesetzt.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Das Anzeigeverfahren soll 2023 erweitert und um ein Meldeportal für die Betreiber und Dienstleister ergänzt werden.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 5 Ladesäulenverordnung (LSV)
§ 49 Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Betreiber von LadeeinrichtungenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850222

Klassifikation

Organisationen

Beschreibung

Betreiber von Ladeeinrichtungen gemäß § 2 Nr. 8 LSV.

Stichwörter
Merkmale
LadeeinrichtungenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850224

Klassifikation

Materielle Güter

Beschreibung

Eine Ladeeinrichtung (Ladesäule oder Wallbox) kann einen oder mehrere Ladepunkte aufweisen.

Merkmale

Qualität

Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten sind nach § 5 LSV gegenüber der BNetzA anzeigepflichtig. Sie müssen den Aufbau und die Außerbetriebnahme von Ladepunkten sowie den Wechsel des Betreibers bei der BNetzA anzeigen.

Die Anzeigepflicht für öffentlich zugängliche Normalladepunkte gilt erst seit dem 17.03.2016. Ältere Normalladepunkte sind nicht meldepflichtig. Ladepunkte bis 3,7 kW Nennleistung sind zudem nicht meldepflichtig. Das Anzeigeverfahren wurde 2022 um Bezahlsysteme und eine Angabe zum Vorhandensein einer Datenschnittstelle erweitert, sodass für ältere Einrichtungen nicht alle Informationen vorliegen.

Bei der Erfassung wird mit Plausibilitätskontrollen gearbeitet.

Periodizität und Aktualität

Der Aufbau von Normal- und Schnellladepunkten sowie der Nachweis technischer Sicherheit bei Schnellladepunkten ist spätestens zwei Wochen nach Inbetriebnahme des Ladepunktes durch den Betreiber des Ladepunktes bei der BNetzA anzuzeigen. Die Außerbetriebnahme von Ladepunkten und der Wechsel des Betreibers ist unverzüglich zu melden.

Die von der BNetzA erstellte Ladesäulenkarte und die Liste der Ladesäulen werden monatlich aktualisiert.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Das Ladesäulenregister wird von der BNetzA geführt.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Alle öffentlichen Ladepunkte, die das Anzeigeverfahren der BNetzA vollständig abgeschlossen haben und für die einer Veröffentlichung im Internet zugestimmt wurde, sind in der Ladesäulenkarte und der herunterladbaren Liste der Ladesäulen verzeichnet.

Anonymisierte Informationen zum kumulierten (vollständigen) Datensatz werden zusätzlich zum Ladesäulenregister regelmäßig zur Verfügung gestellt.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Daten werden durch die Betreiber von öffentlichen Ladepunkten oder deren Dienstleister online an die BNetzA übermittelt.

Open Data-Tauglichkeit

Ein Teil des Datenbestandes ist Open Data-tauglich und auf GovData als Open Data (Lizenz: CC-BY-4.0) verzeichnet.

Für Daten zu Betreibern von Ladeeinrichtungen liegen teilweise Ausnahmentatbestände nach §12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) vor.

Verwendung der Registerdaten

Die Daten des Ladesäulenregisters werden von der BNetzA zur Erstellung der Ladesäulenkarte verwendet. Drittanbieter können die von der BNetzA bereitgestellten Daten für die Erstellung von eigenen Onlinekarten oder in Geo-Informationssystemen verwenden.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Die Ladesäulenkarte wird durch das Content Management System (CMS) Government Site Builder (GSB) und ein Web Feature Service betrieben.

Technische Standards

Die Anzeige der Ladepunkte bei der BNetzA erfolgt über ein Online-Formular.

Die Liste der Ladesäulen kann im Excel- und CSV-Dateiformat auf der Internetseite der BNetzA heruntergeladen werden.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 06.01.2023