GSB 7.1 Standardlösung

Kompensationsverzeichnis

Register-ID: 1852188

Allgemeines

Beschreibung

ingriffe in die Natur und Landschaft im Sinne des BNatSchG erfordern in gewissen Fällen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Diese Maßnahmen sowie die dafür in Anspruch genommenen Flächen werden in einem Kompensationsverzeichnis erfasst.

Das Kompensationsverzeichnis wird in einigen Bundesländern unter anderem Namen geführt,
Berlin: Kompensationsflächenkataster
Hessen: Naturschutzregister
Nordrhein-Westfalen: Ausgleichsflächenkataster
Thüringen: EKIS

In vielen Bundesländern sind die Daten des Kompensationsverzeichnisses (in Teilen) über webbasierte Geoinformationssysteme (Web GIS) einsehbar.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Kompensationsverzeichnis dient der Erfassung, Überwachung und Dokumentation von Kompensationsmaßnahmen und hierdurch der Verhinderung von Doppelbelegungen von Ausgleichsflächen.

Kontext der Registerführung und –nutzung

Die Registerführung wird zu großen Teilen durch Verordnungen auf Landesebene geregelt. Dadurch sind sowohl die jeweils zuständigen Stellen als auch der genaue Inhalt des Registers landesspezifisch.

Eine Konkretisierung von Inhalt, Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurde auf Bundesebene durch die BKompV umgesetzt. Diese betrifft jedoch nur Vorhaben welche durch eine Bundesbehörde zugelassen werden.

Das Kompensationsverzeichnis wird in einigen Bundesländern zusammen mit den sogenannten Ökokonten geführt. Diese Konten ermöglichen es, Ausgleichsflächen oder Maßnahmen zu „bevorraten“, um diese für den Ausgleich von zukünftigen Eingriffen zu verwenden.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 17 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Landesrecht

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft nach §§ 14 f. BNatSchGMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851782

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Da die konkrete Registerführung zu großen Teilen durch Verordnungen auf Landesebene geregelt ist, unterscheidet sich der Inhalt des Kompensationsverzeichnisses je nach Bundesland.

Merkmale

Qualität

Durch Unterschiede in den Verordnungen der Bundesländer liegen die konkret erfassten Merkmale nicht bundesweit einheitlich vor.

Die Qualität des Datenbestandes kann zwischen den Bundesländern aber auch innerhalb von Bundesländern voneinander abweichen. Insbesondere können nachgetragene Altdaten hinsichtlich ihrer Qualität von den Daten abweichen, die seit der Pflicht zur Erfassung erhoben werden.

In einigen Bundesländern werden Qualitätskontrollen des Datenbestandes durchgeführt.

Periodizität und Aktualität

Der Datenbestand wird fortlaufend ergänzt. Die Daten werden in der Regel dauerhaft, zumindest aber solange die Kompensationsverpflichtung besteht, gehalten.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Kommunal

Zuständigkeiten

Die in den einzelnen Bundesländern zuständigen (Naturschutz-)behörden führen das Register. Dies umfasst in einigen Ländern ausschließlich die kommunalen Stellen, die für die Zulassung von Vorhaben primär zuständig sind (z. B. Schleswig-Holstein). In anderen Ländern erfolgt die Registerführung bei einer zentralen Stelle, welche die notwendigen Angaben von den unteren Stellen übermittelt bekommt (z. B. Bayern).

Mit der technischen Registerführung sind in einigen Ländern externe Dienstleister beauftragt. Zu diesen Ländern gehören Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Die Verzeichnisse sind (in Teilen) überwiegend öffentlich über verschiedene webbasierte Geoinformationssysteme (Web GIS) einsehbar. In einigen Bundesländern kann es jedoch Einschränkungen geben, z. B. durch eine notwendige Registrierung.

In Thüringen ist der Zugang nur den Naturschutzbehörden des Freistaates Thüringen, sowie Behörden des Freistaates Thüringen mit nachvollziehbaren Bedarf, gestattet.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Der Weg, auf dem die Daten in das Kompensationsverzeichnis eingehen, unterscheidet sich je nach Bundesland. In einigen Bundesländern (z. B. Bayern) übermitteln die jeweils zuständigen Stellen einer zentralen registerführenden Stelle (in Bayern dem Landesamt für Umwelt) die notwendigen Angaben. In anderen Bundesländern (z. B. Berlin) können verschiedene zuständige Stellen (in Berlin jeder Bezirk und die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) zu jeder Zeit die Daten selbstständig in das Verzeichnis eintragen.

Verwendung der Registerdaten

Die Daten des Kompensationsverzeichnisses werden in erster Linie zur Überwachung von Kompensationsmaßnahmen und zur Vermeidung von Doppelbelegungen von Kompensationsflächen genutzt. In einigen Bundesländern werden die Daten darüber hinaus zur Erstellung von Statistiken und Berichten für Politik und Öffentlichkeit verwendet.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Die verwendeten Datenbanken unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. Gleiches gilt für die eingerichteten oder geplanten Schnittstellen.

Technische Standards

Die technische Ausgestaltung unterscheidet sich zwischen den Ländern. Je nach Grad der Zentralisierung können die technischen Standards auch innerhalb eines Bundeslandes voneinander abweichen.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Die verwendeten Fachanwendungen unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. Eine Reihe von Bundesländern stellt die Daten des Kompensationsverzeichnisses auf webbasierten Geoinformationssystemen (Web GIS) bereit.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 10.09.2021