GSB 7.1 Standardlösung

Klinisches Krebsregister

Register-ID: 1852052

Allgemeines

Beschreibung

Die Länder führen Krebsregister, in denen Daten zu Auftreten, Behandlung und Verlauf von Tumorerkrankungen aller Patienten erfasst werden.
Der einheitliche onkologische Basisdatensatz inklusive der organspezifischen Zusatzmodule nach § 65c Abs. 1 Satz 3 SGB V, auf dessen Grundlage in allen Bundesländern flächendeckend Angaben zu bösartigen Neubildungen, ihren Frühstadien sowie gutartigen Tumoren des zentralen Nervensystems erfasst wird, gilt für alle Krebsarten mit Ausnahme der prognostisch günstigen nicht-melanotischen Hauttumoren.
In den meisten Bundesländern gibt es integrierte klinisch-epidemiologische Krebsregister, in einigen Ländern bestehen separate Strukturen.
Die „Plattform § 65c“ als organisatorischer Zusammenschluss aller 18 Klinischen Krebsregister (Sachsen führt vier eigenständige Krebsregister, Berlin und Brandenburg führen per Staatsvertrag ein gemeinsames Register) verfolgt das Ziel, möglichst einheitliche Verfahren für die flächendeckende klinische Krebsregistrierung festzulegen.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Daten der Krebsregister dienen dem zeitlichen und räumlichen Monitoring des Krebsgeschehens in der Bevölkerung. Anhand von Krebsregisterdaten kann der gesamte Krankheits- und Therapieverlauf von Patienten dargestellt und evaluiert werden. Klinische Krebsregister stellen eine wesentliche Voraussetzung für eine vollständige und sektorenübergreifende Qualitätsberichterstattung in der onkologischen Versorgung dar.
Ziel der Krebsregistrierung ist es, die Erforschung und Behandlung von Krebserkrankungen zu verbessern sowie zur Evaluation organisierter Krebsfrüherkennungsprogramme nach § 25a SGB V beizutragen.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Hintergrund der bundesweiten klinischen Krebsregistrierung ist eine bundesgesetzliche Vorgabe durch das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) vom 9. April 2013, welches die Bundesländer verpflichtet, flächendeckend klinische Krebsregister nach den Vorgaben des § 65c SGB V zu führen.
Das KFRG wiederum ist ein Ergebnis des Nationalen Krebsplans, welcher im Jahr 2008 als Koordinierungs- und Kooperationsprogramm zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Versorgung krebskranker Menschen und der Krebsfrüherkennung in Deutschland vom Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren initiiert wurde.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Ab Mitte 2022 sollen Meldungen einheitlich in dem neuen Format ADT-GEKID-XML entgegengenommen werden.

Die neue Version des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes wurde am 12.07.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese befindet sich aktuell in der technischen Umsetzung (XML-Schnittstellenversion) und muss spätestens Ende 2023 entgegengenommen werden.
Prognostisch ungünstige nicht-melanotische Hauttumore werden ab 2023 in die flächendeckende klinischer Krebsregistrierung aufgenommen.

Ab 2023 werden die Krebsregister wohnortbezogen einen Teil ihrer klinischen Daten nach § 5 BKRG an das Zentrum für Krebsregisterdaten am Robert Koch-Institut übermitteln, die dort zusammengeführt und für diverse Zwecke zur Verfügung gestellt werden.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 25a Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V)
§ 65c Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V)
Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG)
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Landesrechtliche Regelungen

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

MeldungMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851068

Klassifikation

Vorgänge

Merkmale
ZentrumMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851070

Klassifikation

Organisationen

Merkmale
Patienten StammdatenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851072

Klassifikation

Personen

Merkmale
Melder StammdatenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851074

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale
DiagnoseMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851076

Klassifikation

Dokumente

Merkmale
HistologieMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851078

Klassifikation

Dokumente

Merkmale
EinsenderMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851080

Klassifikation

Organisationen

Stichwörter
Merkmale
TNM-KlassifikationMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851082

Klassifikation

Dokumente

Merkmale
Weitere KlassifikationenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851084

Klassifikation

Dokumente

Merkmale
ResidualstatusMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851086

Klassifikation

Dokumente

Merkmale
FernmetastasenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851088

Klassifikation

Dokumente

Merkmale
Allgemeiner LeistungszustandMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851090

Klassifikation

Dokumente

Merkmale
OperationMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851092

Klassifikation

Dokumente

Merkmale
StrahlentherapieMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851094

Klassifikation

Dokumente

Merkmale
Nebenwirkungen von Strahlentherapie oder systemischer TherapieMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851096

Klassifikation

Dokumente

Merkmale
Systemische TherapieMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851098

Klassifikation

Dokumente

Merkmale
VerlaufMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851100

Klassifikation

Dokumente

Merkmale
Tumorkonferenz - TherapieplanungMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851102

Klassifikation

Dokumente

Merkmale
Tumorkonferenz - TherapieempfehlungMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851104

Klassifikation

Dokumente

Merkmale
TodMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851106

Klassifikation

Dokumente

Merkmale
OperateureMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851108

Klassifikation

Dokumente

Merkmale
Genetische VarianteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851110

Klassifikation

Dokumente

Merkmale
StudienteilnahmeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851112

Klassifikation

Dokumente

Merkmale
Zusätzliche KontakteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851114

Klassifikation

Dokumente

Merkmale

Qualität

In allen Bundesländern gibt es eine gesetzlich verankerte Meldepflicht, die sich entweder auf Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und -ärzte, oder auf ärztlich geleitete Institutionen der onkologischen Versorgung, d.h. Kliniken, Praxen und Medizinische Versorgungszentren, bezieht. Die ausreichende Vollzähligkeit der Erfassung ist gewährleistet. In den Registern finden regelmäßige Plausibilitäts- und Qualitätskontrollen statt.

Periodizität und Aktualität

Der Dateneingang erfolgt kontinuierlich bei anlassbezogener Meldung relevanter Daten von Tumorpatienten. Die Löschung personenidentifizierender Angaben ist landesgesetzlich festgelegt.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Land

Zuständigkeiten

Die Organisation der nach Landesrecht zuständigen Stellen ist meist verteilt auf eine Registerstelle, die verantwortlich für die Aufbereitung und Auswertung der Daten ist, sowie eine Vertrauensstelle, die für die Datenannahme zuständig ist. Es existieren jedoch vereinzelt abweichende Strukturen.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Alle Krebsregister haben entsprechende landesrechtlich definierte Regelungen, die es Dritten ermöglicht, Daten insbesondere zur onkologischen Qualitätssicherung oder für Forschungszwecke zu nutzen.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Daten werden anlassbezogen von den Meldenden an das Krebsregister übermittelt. Ergänzend erhalten die Register Todesbescheinigungen, oder Angaben daraus, sowie Daten aus den Einwohnermeldeämtern. In den Krebsregistern werden sie geprüft, zusammengeführt und gespeichert. Zusätzlich werden bei abweichenden Wohn- und Behandlungsorten patientenbezogene Daten zwischen den Krebsregistern übermittelt. Die Krebsregister übermitteln an das ZfKD spätestens bis 31. Dezember des nächsten Jahres Daten zu allen bis zum Ende eines Jahres erfassten Krebsneuerkrankungen. Weitere Datenlieferungen erfolgen zur Evaluation von Krebsfrüherkennungsmaßnahmen nach §25a SGB V, sowie im Rahmen von Forschungsprojekten und Studien.

Verwendung der Registerdaten

Nach § 65 c SGB V sind die Krebsregister verpflichtet, die erfassten klinischen Daten auszuwerten und die Auswertungsergebnisse an die einzelnen Leistungserbringer zurückzumelden sowie Analysen zum Verlauf der Erkrankungen, zum Krebsgeschehen und zum Versorgungsgeschehen durchzuführen (Abs. 1 S. 2 Nr. 3). Weiter sind in Abs. 1 S. 2 § 65c SGB V die Nutzung der Daten für die Förderung der interdisziplinären patientenbezogenen Zusammenarbeit, die Beteiligung an der sektorenbübergreifenden Qualitätssicherung, die Mitwirkung an der Evaluation organisierter Krebsfrüherkennungsprogramme nach § 25a und die Bereitstellung von Daten für Versorgungstransparenz, -forschung und wissenschaftliche Forschung geregelt. Nach Abs. 1 S. 4 § 65c SGB V sind die Daten zudem jährlich landesbezogen auszuwerten.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

In den 18 Krebsregistern werden unterschiedliche Datenbankmanagementsysteme genutzt. Hierzu zählen u.a. Oracle oder das GTDS. Alle Systeme haben jedoch gemeinsam, dass sie Meldungen im Format des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes (oBDS) entgegennehmen und solche auch wieder übermitteln können.

Technische Standards

Die Daten werden in der Regel elektronisch im oBDS-Format übermittelt.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Jedes der 18 Krebsregister ist eigenverantwortlich für die technische Registerführung zuständig und beauftragt ggf. entsprechende IT-Dienstleister. Für die Datenübermittlung durch die Leistungserbringer stehen webbasierte Meldeportale zur Verfügung.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 04.06.2023

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