GSB 7.1 Standardlösung

Klageregister nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

Register-ID: 1852186

Allgemeines

Beschreibung

Im Klageregister sind Bekanntmachungen nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) verzeichnet.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Klageregister ermöglicht es Kapitalanlegern, sich darüber zu informieren, ob bereits dem eigenen Anliegen entsprechende, gleichgerichtete Verfahren anhängig sind, in denen die Durchführung eines Musterverfahrens beantragt oder ein Musterverfahren bereits eingeleitet worden ist. Darüber hinaus können sich Kapitalanleger im Klageregister darüber informieren, in welchem Stadium sich ein bestimmtes Musterverfahren befindet.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Durch das KapMuG soll es mutmaßlich geschädigten Anlegern durch das Instrument der "Musterverfahren" ermöglicht werden, Schadensersatzansprüche gegen Emittenten von Wertpapieren leichter durchzusetzen.

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Gegenwärtig ist kein Ausbau des Klageregisters geplant.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§ 4 Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)
Klageregisterverordnung (KlagRegV)

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

MusterverfahrensanträgeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850922

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Musterverfahrensanträge nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 KapMuG.

Merkmale
VorlagebeschlüsseMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850924

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Vorlagebeschlüsse nach § 6 Abs. 4 KapMuG.

Merkmale
MusterverfahrenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850926

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Musterverfahren nach § 10 Abs. 1 KapMuG.

Merkmale
TerminladungenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850928

Klassifikation

Vorgänge

Merkmale
ErweiterungsbeschlüsseMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850930

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Beschlüsse über die Erweiterung des Musterverfahrens nach § 15 Abs. 2 KapMuG.

Merkmale
MusterentscheideMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850932

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Musterentscheide nach § 16 Abs. 1 KapMuG.

Merkmale
Mitteilungen über den Eingang einer RechtsbeschwerdeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850934

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Mitteilungen über den Eingang einer Rechtsbeschwerde nach § 20 Abs. 2 KapMuG.

Merkmale
Sonstige EntscheidungenMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850936

Klassifikation

Vorgänge

Merkmale
Sonstige BeschlüsseMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1850938

Klassifikation

Vorgänge

Merkmale

Qualität

Alle Eingänge in das Klageregister werden auf formal-inhaltliche Kriterien geprüft. Eine konkrete, inhaltliche Prüfung wird nicht durchgeführt. Technisch wird sichergestellt, dass die Eintragungen nur von den zuständigen Stellen durchgeführt werden können.

Periodizität und Aktualität

Es gibt keine gesetzliche Grundlage der Löschung, daher werden keine Einträge gelöscht. Die Daten werden durch neue Eintragungen ergänzt, bestehende Daten sind weiterhin einsehbar.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Zuständigkeiten

Die Bundesanzeiger Verlag GmbH ist für die administrative und technische Registerführung zuständig.

Zugriffsbeschränkung

Öffentlicher Zugang ist möglich.

Zugriffsberechtigungen

Das Klageregister ist frei einsehbar.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Die Prozessgerichte übermitteln die Bekanntmachungen nach dem KapMuG in elektronischer Form an den Bundesanzeiger.

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Der Bundesanzeiger (BAnz) dient als Plattform für das Klageregister. Einreichungen erfolgen über die Webanwendung Publikations-Plattform der Bundesanzeiger Verlag GmbH.

Technische Standards

Die Übermittlung der Bekanntmachungen durch die Prozessgerichte an den Bundesanzeiger muss in elektronischer Form über ein Eingabeformular oder per Datei-Upload erfolgen. Zugelassene Übermittlungsformate sind DOC, DOCX, RTF und XML. Für die elektronische Übermittlung ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH notwendig. Für die Übermittlung oder Veränderung von Bekanntmachungen muss seitens der Prozessgerichte jeweils eine Transaktionsnummer (TAN) beim Bundesanzeiger Verlag angefordert werden.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Das Klageregister ist über das Rechercheportal des Bundesanzeigers erreichbar. Für die Suche im Klageregister muss die Kategorie „Gerichtlicher Teil“ und anschließend die Filteroption „Klageregister (nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz)“ ausgewählt werden.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

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Redaktioneller Stand: 14.07.2021