GSB 7.1 Standardlösung

Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse

Register-ID: 1852184

Allgemeines

Beschreibung

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte führen die Kaufpreissammlungen. Gemäß Baugesetzbuch wird jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von der beurkundenden Stelle (Notarinnen bzw. Notare) in Abschrift dem zuständigen Gutachterausschuss übersandt. Zusätzlich sind Zuschlagsbeschlüsse bei Zwangsversteigerungsverfahren und Grundstücksübertragungen bei Enteignungen mitzuteilen. Zusätzlich zu den Verträgen des Eigentumsübergangs an Grundstücken oder der Begründung eines Erbbaurechts werden auch die Kaufverträge von Eigentumswohnungen von Notaren an den zuständigen Gutachterausschuss übersandt. Diese Daten werden durch weitere Angaben, wie beispielsweise des Liegenschaftskatasters oder des jeweiligen Flächennutzungs- und Bebauungsplans ergänzt und in der Kaufpreissammlung erfasst. Oftmals werden nachgelagerte Käuferbefragungen durchgeführt, um zum Kauffall jeweils möglichst vollumfängliche Informationen für die weitere Auswertung zu erhalten.

Die Datenhaltung erfolgt nicht nach bundesweit einheitlichen Vorschriften, sondern in Abhängigkeit von der registerführenden Stelle auf Landes- oder kommunaler Ebene und ist somit länderspezifisch sowie auch innerhalb eines Bundeslandes heterogen. In Nordrhein-Westfalen ist jedoch eine zentrale Kaufpreissammlung eingerichtet, die die Gutachterausschüsse nach landesrechtlichen Vorgaben befüllen.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Gutachterausschüsse werten die Kaufpreissammlungen aus, ermitteln daraus Bodenrichtwerte sowie sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten. Sie erteilen bei berechtigtem Interesse Auskünfte aus den Kaufpreissammlungen und erstellen Verkehrswertgutachten sowie Immobilien- sowie Grundstücksmarktberichte.

Bodenrichtwerte bilden das Geschehen am Immobilienmarkt transparent ab und bieten jedermann und für vielfältige Zwecke eine Orientierung über das Bodenpreisniveau. So dienen sie Sachverständigen und Finanzbehörden der marktgerechten Erstellung von Gutachten bzw. steuerlichen Festsetzungen (Grundsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer) und dienen auch als Indikator der Lagequalität von verkauften Immobilien.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Mit Ende der Preisstoppverordnung und Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes im Jahr 1960 wurden die Gutachterausschüsse als unabhängige Kollegialgremien installiert, um den Marktteilnehmer/-innen die Möglichkeit zu bieten, sich (neutrale) Informationen zum Grundstücksmarkt zu beschaffen (Markttransparenz).

Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau

Mittelfristig sollen in Bayern im Rahmen der Initiative eNoVA die Grunddaten der Notarverträge digital übermittelt und mittels Schnittstelle in die Kaufpreissammlung übernommen werden.
In Hessen werden derzeit von den 17 Gutachterausschüssen drei verschiedene Anwendungsprogramme genutzt. Mitte 2023 soll hessenweit auf AKS Niedersachsen umgestiegen werden.
In Niedersachsen ist eine Umstellung von einer Desktop-basierten auf eine webbasierte AKS vorgesehen. Der Umbau erfolgt stufenweise, wobei mit einer webbasierten Fragebogenerfassung für die Auskünfte nach § 197 BauGB begonnen wird.
In Sachsen werden die Kaufpreissammlungen i .d. R. in automatisierter Form geführt und laufend an die aktuellen Entwicklungen, die sich insbesondere aus dem materiellen Wertermittlungsrecht (z. B. Novellierung ImmoWertV) und den Gutachterausschussverordnungen der Länder ergeben, angepasst. Im Zuge der Digitalisierung der Übermittlung der Kaufverträge wird zukünftig die Übernahme strukturierter Daten aus den Besonderen Behördenpostfächern in die Kaufpreissammlungen erforderlich.

Gesetzliche Ebene

Gesetzlich

Rechtsgrundlagen

§§ 192 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
landesrechtliche Verordnungen

Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen

Inhalt des Registers

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

KaufverträgeMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851618

Klassifikation

Dokumente

Beschreibung

Jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht erstmals oder erneut zu bestellen.

Merkmale
ObjektwerteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851620

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Hierunter fallen allgemeine, bodenbezogene oder gebäudebezogene wertbeeinflussende Merkmale.

Merkmale
OrdnungswerteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851622

Klassifikation

Dokumente

Merkmale
Erbbaurechtliche WerteMerkmale und weitere Details
Objekt-ID

1851624

Klassifikation

Vorgänge

Beschreibung

Hierunter fallen wertbeeinflussende Merkmale beim Erbbaurecht.

Merkmale

Qualität

Bundesweit werden alle Kaufverträge von den beurkundenden Stellen an die zuständigen Gutachterausschüsse übermittelt und dort vollständig und in jedem Bundesland einheitlich nach landesrechtlichen Vorschriften erfasst. Nicht erfassbar sind Share-Deals und Kaufverträge, die bei ausländischen Notaren beurkundet werden.

Relevante Daten, die nicht im Kaufvertrag enthalten sind (z. B. Baujahr, Wohnfläche, Bruttogrundfläche) werden durch nachgelagerte Käuferbefragungen oder Recherchen in den Bauakten, geographischen Informationssystemen, Bauanträgen, teilweise über Fragebogen oder Ortsbesichtigungen ermittelt. Die nachgelagerten Käuferbefragungen der Gutachterausschüsse zu den Vertragsobjekten unterscheiden sich und weder die Art der Datenerhebung noch welche Merkmale erhoben werden, ist länderübergreifend einheitlich. Darüber hinaus ist die Beantwortung der Befragung zwar prinzipiell verpflichtend, Zwangsmittel werden jedoch nicht bzw. nur in Ausnahmefällen durchgesetzt. Der Datenbestand ist von daher weder einheitlich noch vollständig.

Plausibilitätskontrollen erfolgen - zumeist programmgestützt – bei Erfassung und durch weitere anlassbezogene Auswertungen. Ein automatisierter Abgleich mit anderen Datenbeständen findet nicht statt.

Periodizität und Aktualität

Die Daten werden stetig erfasst und fortlaufend anlassbezogen ergänzt. Aktualisierungen finden bei fehlerhaften Daten und im Rahmen von Nachbewertungen statt. Die Daten werden auf Dauer gehalten, eine Löschung ist nicht vorgesehen.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Land

Zuständigkeiten

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind Einrichtungen des Landes, die für die Bereiche der Landkreise und kreisfreien Städte gebildet wurden. Ihre Geschäftsstellen sind meist bei den Kataster- und Vermessungsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte eingerichtet und für die Registerführung zuständig. In Hessen existiert darüber hinaus die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen, die im hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation eingerichtet ist. In Mecklenburg-Vorpommern wird die landesweite Datensammlung der Kaufpreise durch die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Mecklenburg-Vorpommern geführt. Diese ist beim Landesamt für Innere Verwaltung angesiedelt. In Niedersachsen sind die Gutachterausschüsse organisatorisch beim Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung angesiedelt. In Sachsen-Anhalt liegt die Registerführung bei der zentral eingerichteten Geschäftsstelle aller Gutachterausschüsse im Landesamt für Vermessung und Geoinformation.

Die technische Registerführung ist in den Ländern unterschiedlich geregelt. In den meisten Ländern sind die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse auch für die technische Registerführung zuständig. In Brandenburg ist das LGB (Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg) für die zentrale Bereitstellung der automatisierten Kaufpreissammlung für alle Geschäftsstellen in Brandenburg zuständig. In Nordrhein-Westfalen wird die zentrale Kaufpreissammlung vom Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte betrieben und bei IT.NRW gehostet. In Sachsen-Anhalt ist das Landesamt für Vermessung und Geoinformation als Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Sachsen-Anhalt für die technische Registerführung zuständig.

Zugriffsbeschränkung

Der Zugriff ist beschränkt.

Zugriffsberechtigungen

Die Kaufpreissammlung ist nicht öffentlich. Einen unmittelbaren Zugriff auf die Kaufpreissammlung kann nur das zuständige Finanzamt erhalten (§ 195 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Wer eine Auskunft erhalten kann, ist in den Ländern unterschiedlich geregelt. In den meisten Ländern ist die Auskunft auf öffentlich bestellte oder zertifizierte Sachverständige sowie Behörden und sonstige Personen mit berechtigtem Interesse und Vorliegen eines begründeten Verwendungszwecks beschränkt. Die Auskunft erfolgt digital oder analog als Tabellendaten. In Berlin und Hamburg ist die Auskunft auch über ein automatisiertes Online-Verfahren möglich.
Auch der Umfang der Auskünfte ist in den Ländern unterschiedlich geregelt. Personenbezogene Daten sind nie enthalten.

Datenlieferungen (eingehend / ausgehend)

Eingehende Datenlieferungen erfolgen durch die Notarinnen und Notare in analoger Form. Bisher übersenden nur wenige Notarinnen und Notare die Kaufverträge digital. Ergänzende Daten zur Kaufpreissammlung werden über Fragebögen in analoger Form erhoben bzw. teilweise automatisiert aus weiteren Datenquellen (Liegenschaftskataster oder Bauleitplanung) gezogen.

Eine regelmäßige Übermittlung der Daten der Kaufpreissammlung findet an die statistischen Ämter von Bund und Land statt. Hierbei werden die Daten quartalsweise über das Portal eSTATSTIK.core übermittelt. Dem Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse (AK-OGA) werden keine einzelnen Kauffalldatensätze, sondern nur zusammenfassende Auswertungen zur Verfügung gestellt. Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse geben auf Anforderung einzelne Kauffalldatensätze oder auch zusammenfassende Auswertungen in digitaler Form zur Ermittlung wertrelevanter Daten bzw. zur Erstellung von Immobilienmarkt- oder Grundstücksmarktberichten ab.

Verwendung der Registerdaten

Die Kaufpreissammlung ist die Datenbasis für die Aufgaben der Gutachterausschüsse, insbesondere die Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten, die Erstellung der Immobilien- bzw. Grundstücksmarktberichte, die Erstellung von Gutachten und Landesimmobilien- bzw. Landesgrundstücksmarktberichten. Daneben werden die Daten der Kaufpreissammlung als Auskünfte und Auswertungen an Dritte abgegeben sowie für die amtliche Statistik (Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke, Preisindizes für Wohnimmobilien, Kaufwerte für Bauland, Vermögensrechnung) bereit gestellt.

Der Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse erhält ebenfalls ausgewählte Daten der Kaufpreissammlungen zur Erstellung des Immobilienmarktberichts Deutschland. Anonymisierte Daten werden darüber hinaus für Wissenschafts- und Forschungszwecke zur Verfügung gestellt.

Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen

Datenbanken und Schnittstellen

Verwendete Datenbanken:

  • Baden-Württemberg: PostgreSQL,
  • Bayern: u. a. Access, PostgreSQL,
  • Berlin: Oracle
  • Bremen: unterschiedliche, meist Eigenentwicklungen,
  • Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen: PostgreSQL,
  • Nordrhein-Westfalen: unterschiedliche, in der Regel kommerzielle Softwareprodukte, aber auch Eigenentwicklungen,
  • Saarland, Schleswig-Holstein: unterschiedliche,
  • Sachsen: Access, PostgreSQL, Firebird,
  • Sachsen-Anhalt: PostgreSQL mit PostGIS,
  • Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Thüringen: Firebird.

Schnittstellen:

  • Brandenburg: Schnittstellen für vorgeschriebene Datenabgaben für statistische Zwecke sind vorhanden,
  • Bayern: diverse Abgabeschnittstellen, Schnittstelle für die Ausgabe der geforderten Daten für den Häuserpreisindex,
  • Bremen: keine,
  • Mecklenburg-Vorpommern: eCORE-Schnittstelle für die Datenabgaben an die Statistischen Ämter,
  • Nordrhein-Westfalen: unterschiedliche, in der Regel zumindest eCORE zur Bedienung des HPI,
  • Rheinland-Pfalz: Schnittstelle für die Datenabgabe an das StBA zur Bedienung des PWI, Schnittstelle für die Abgabe von Daten an das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz, Schnittstelle zur Abgabe von Daten für den Immobilienmarktbericht Deutschland, Schnittstelle zur Abgabe der Daten an die Finanzverwaltung,
  • Sachsen: Schnittstelle zwischen cardogis der Fa. IDU und der Kaufpreissammlung in beide Richtungen; mittels Datenaustauschplattform FME des Herstellers Safe Software; zwischen WebGIS und Datenbank; aus ALKIS zur Datenbank; WMS, WFS.

Technische Standards

Datenaustauschformate:

  • Berlin: CSV, XML, PDF,
  • Brandenburg: XML, CSV, PDF,
  • Hessen, Rheinland-Pfalz: XML, TXT, RTF, PDF, XLSX/CSV,
  • Niedersachsen: XML,
  • Sachsen: CSV, PDF, XML,
  • Sachsen-Anhalt: XML gemäß VBORIS.

Portale, Fachanwendungen und Anbieter

Fachanwendungen und Anbieter:

  • Berlin: AKS Berlin,
  • Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt: AKS Niedersachsen,
  • Bayern: KM Kaufpreissammlung der Komm.ONE AöR; WF-AKuK der Fa. Sprengnetter; Eigenentwicklung der Landeshauptstadt München; GRK; AKS Niedersachsen,
  • Bremen: teilweise eigene Entwicklungen der Verwaltung,
  • Hessen: ab 2023 AKS Niedersachsen,
  • Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Thüringen: AKuK der Fa. Sprengnetter,
  • Nordrhein-Westfalen: AKS Niedersachsen, AKuK Web (ZKPS9) und WF-AKuK der Fa. Sprengnetter und weitere,
  • Schleswig-Holstein: AKS Niedersachsen, AKuK der Fa. Sprengnetter sowie eigene Entwicklungen,
  • Sachsen: AKS Niedersachsen, WF-AKuK, WinAKPS, GIS/Visualisierung des Herstellers IDI GmbH; FME der Fa. Safe Software, WebGIS/Visualisierung des Herstellers VertiGIS GmbH; WebGIS Cardo4 des Herstellers IDU GmbH; GeoWeb Bautzen.

Bezug zur amtlichen Statistik

Bezug zur amtlichen Statistik

Der Zugang zu diesen Inhalten erfordert eine vorherige Registrierung. Bitte gehen Sie zum Registrierungsformular. Falls Sie bereits einen Zugang besitzen, loggen Sie sich bitte ein.

Redaktioneller Stand: 21.04.2023